Von einem Girokonto getätigte Onlineüberweisung, Guthaben war ausreichend vorhanden, welche jedoch durch eine Pfändung zeitweise blockiert bzw. zuerst nicht ausgeführt wurde.
Nach 2 Tagen wurde Überweisung dann von der Bank zurückgegeben, mit schriftlicher Mitteilung, daß nicht ausreichend Deckung vorhanden wäre. (In Wirklichkeit wegen der Pfändung). Bank und Kontoinhaber betrachtete somit den Überweisungsvorgang als erledigt und abgeschlossen, da ja schriftlich mitgeteilt!
Wiederrum nach 2 Tagen wurde obige Pfändung erledigt und das Guthaben stand wieder auf dem Konto zur Verfügung. Am gleichen Tag überwies die Bank dann aus eigenen Stücken die obige vom Kontoinhaber getätigte Überweisung erneut, mit neuer TAN-Nummer...dies ohne Rückfrage, Genehmigung oder Neuauftrag des Kontoinhabers. Vom Kontoinhaber wurde zu keinem Zeitpunkt die zuvor abgeschlossene Überweisung erneut in Auftrag gegeben.
Ist die Bank dafür haftbar zu machen bzw. muss für den Schaden aufkommen. Sie hat m.E. ohne Erlaubnis in das Guthaben auf dem Konto eingegriffen!
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Bank führt Überweisung ohne Auftrag aus!
Du vergibst einen Auftrag
Der anderes sagt
1. geht gerade nicht, ist gepfändet
2. haben wir storniert
3. Legen wir auf Eis und waren bis Geld da ist
4. Wir machen nie wieder was für dich
Es kommt also drauf an, ob der Auftrag "abgelehnt" oder nur die Zahlung "verschoben" wurde.
Ein Schaden kann kaum entstanden sein. Denn wenn dem Empfänger das Geld nicht zustand muss er es zurückgeben.
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@Keinanwalt:
Die Bank hat einen schriftlichen Hinweis geschickt, mit dem Wortlaut:
"Nicht ausgeführte Euro-Einzelüberweisung"
"Die Überweisung konnten wir leider nicht ausführen....Die Buchung hätte zu einer nicht vereinbarten Kontoüberziehung geführt."
Also für mich müsste lt. der Mitteilung der Bank der Auftrag zu dem Zeitpunkt abgeschlossen und erledigt gewesen sein.
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-- Editiert Zonosch am 19.01.2012 10:02
-- Editiert Zonosch am 19.01.2012 10:02
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Dann verlange von der Bank das zurück zu buchen, sie haben es abgelehnt den Auftrag auszuführen. Die sollen sich mit dem Empfänger schlagen.
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Das Problem ist, dass die Bank sich herausreden möchte und nicht darauf eingehen will. Sie antworteten lapidar oberflächlich, eine Überweisung ist rechtlich bindend und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden...ohne Stellung zu dem Vorfall zu nehmen.
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Einschreiben Rückschein, mit angemessener Frist.
Und schon mal ne neue Bank suchen.
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Ja die Mutwilligkeit der Banken kann ich mir schon erahnen...bevor sie Fehler eingestehen versuchen sie sich zu winden und zu drehen!
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Schaden entsteht dadurch, dass man eventuell ein zweites Mal über einen anderen Weg bezahlt hat.
Am einfachsten ist es tatsächlich, den anderen zu bitten, einen der beiden Beträge zu retournieren. Ist der andere jedoch ein Gläubiger, der schon zähneknirschend einer Ratenzahlung zugestimmt hat, freut dieser sich natürlich über die extra Rate, und wird sich schwer tun, diese wieder herzugeben.
Klar kann man versuchen die Bank unter druck zu setzen. Hierfür ist jedoch der genaue Wortlaut der Ablehnung zu wissen. Wenn hier nicht explizit drinnen steht, der Auftrag wurde abgelehnt, bzw Storniert, kann man es jedoch auch auslegen, daß dieser nur verschoben wird, bis wieder Deckung da ist.
Auf einen Streit mit der Bank würde ich es in der Situation jedoch nicht ankommen lassen. Denn jede Pfändung ist für die Bank mit Kosten verbunden, welche sie vom Kunden nicht wieder bekommt. Die Besten Kunden sind die, die entweder immer ihr Dispo ausgereizt haben, oder die regelmäßig große Beträge transferrieren. Sobald jedoch Pfändungen für kein oder kleines Geld bearbeit werden muss, kostet der Kunde mehr, als er bringt. Macht dann der Kunde streß, ist es für die Bank schnell unwirtschaftlich sich nicht vom Kunden zu trennen. Vor allem, wenn nicht ersichtlich ist, dass sich die Lage schnell ändert.
Will die Bank einem richtig Böse, wird erst der Dispo gekündigt, und nach nicht erfolgreicher ausgleichen ein Eintrag in der Schufa vorgenommen. Das macht es einem nicht unbedingt leichter, woanders was neues zu bekommen.
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@Lifeguard:
Nein es war keine Pfändungsüberweisung. Ich überwies von mir einen Betrag in Höhe von ca. 300 EUR auf Grund eines Artikels welchen ich bei Ebay-Kleinanzeigen kaufen wollte. Da sich der Vekäufer jedoch als potentieller Betrüger entpuppte war ich auch zuerst froh, dass die Bank die Überweisung nicht ausgeführt hatte lt. Mitteilung. Auf jene schriftliche Mitteilung habe ich mich letztendlich verlassen, ich dachte die Bank würde den Betrag meinem Konto wieder gutschreiben. Sonst hätte ich sofort bei der Bank reklamiert. Letztendlich hat sie es dann nochmals überwiesen, denn es existieren 2 Tan-Nummern, die zweite von der Bank vorgenommene Überweisung handelt sich also nicht um meine erste von mir getätigte Überweisung.
Das Geld zurück zu fordern und den vermeitlichen Betrüger darum zu bitten bezweifle ich, da dieser weder noch über seine Handy.Nr. noch über sonstige Kommunikationswege erreichbar ist.
Bleibt wohl nur noch der Weg zur Polizei aber mir geht es in erster Linie um den Wiedererhalt des Geldes!
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quote:
enn es existieren 2 Tan-Nummern
Das kann es gar nicht geben. An TANs kommt die Bank nicht ran, die überweisen dann einfach so.
Auch würden die keine "2.te Überweisung eingeben, sondern die Erste ausüben.
Du erklärt das jemand eine "neue" Überweisung 4 Tage später eingegeben hat und dabei eine TAN verwendet hat.
absolut unglaubwürdig
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quote:
Also für mich müsste lt. der Mitteilung der Bank der Auftrag zu dem Zeitpunkt abgeschlossen und erledigt gewesen sein.
Kommt darauf an, man müsste den genauen Wortlaut kennen.
Aus den von dir zitierten Fragmenten kann man keine endgültige Stornierung/Ablehnung herleiten. Die Bank dürfte daher mit der Begründung, das es sich nur um einen Verschiebung handelt bis ausreichnede Deckung vorhanden sei durchaus recht haben.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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quote:
Das kann es gar nicht geben. An TANs kommt die Bank nicht ran, die überweisen dann einfach so.
Auch würden die keine "2.te Überweisung eingeben, sondern die Erste ausüben.
Du erklärt das jemand eine "neue" Überweisung 4 Tage später eingegeben hat und dabei eine TAN verwendet hat.
absolut unglaubwürdig
Doch! Nach Rücksprache mit der Bank existieren 2 verschiedene TAN-Nummern. DIe erste war korrekt von mir. DIe zweite Tan muss demnach von der Bank in Auftrag gegeben wirden sein. Wie gesagt ob unglaubwürdig oder nicht aber auch Mitarbeiter der Bank können Fehler machen und sind nur Menschen! Deshalb bezweifle ich ja ob der Vorgang rechtmässig war.
Ich habe eine Mitteilung der Bank erhalten über die Ablehnung meiner Überweisung, also mit der ersten von mir getätigten TAN mit dem dem Wortlaut:
"Nicht ausgeführte Euro-Einzelüberweisung"
"Die Überweisung konnten wir leider nicht ausführen. Die Buchung hätte zu einer nicht vereinbarten Kontoüberziehung geführt."
Daraus entnehme ich, dass die Überweisung zu dem Zeitpunkt für die Bank erledigt und abgeschlossen war. Das würde auch die zwei verschiedenen TAN-Nummern erklären.
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Die Bank hat keine TAN Nummern !! Die werden in direkt vom Computer der Bank auf einen Umschlag gedruckt und verklebt. Die kann kein Mensch sehen.
Bleibt nur das du selber oder ein andere deine
TANs benutzt hat.
Aber egal. Erst man die Bank in Verzug setzen, dann klagen..
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Hallo,
was für ein TAN-Verfahren ist das denn?
iTAN, mTAN oder chip-TAN ?
Obwohl auch das eigentlich keine Rolle spielt, ein Bankmitarbeiter kommt normalerweise an keine dieser TANs.
Die iTan wird nur dir zugeschickt (und auch nicht in der Bankfiliale gedruckt), die mTAN ist fest mit deiner Handynummer verknüpft und die chip-TAN kann imho nur mit deiner Hardware erzeugt werden (bei der chip-TAN gibt es aber verschiedene Verfahren, daher bin mir nicht ganz sicher, da ich nicht alle im Detail kenne).
MfG Stefan
Mir ist ähnliches schon einmal passiert. Bei der Eingabe einer Überweisung habe ich eine Unregelmäßigkeit bemerkt dem aber keine Bedeutung beigemessen (was zugegeben leichtsinnig war). Ein Blick auf das Konto ergab, dass die Überweisung tatsächlich erfolgt ist. Ein gutes halbes Jahr später wurde die gleiche Überweisung - ohne Auftrag von mir - nochmals an den gleichen Empfänger getätigt. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass für die Buchungen zwei TAN-Nummern verwendet wurden obwohl ich nur eine eingegeben habe. Bei einer Vorsprache bei der Bank stellte sich heraus, dass es sich um einen Systemfehler handelt, eine Rückbuchung aber nicht mehr möglich ist. Ein Anruf bei dem Empfänger genügte in meinem Fall und die Rückerstattung war noch am gleichen Tage auf meinem Konto verbucht.
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"PT"
-- Editiert Ptheis am 02.02.2012 07:26
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