Bank hat KWF Unterlagen nicht weitergeleitet / bearbeitet, nun droht kündigung!

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
timi250280
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Bank hat KWF Unterlagen nicht weitergeleitet / bearbeitet, nun droht kündigung!

Hallo, wir wollten unser KWF darlehen prolongieren. Den vertrag dazu haben wir unterschrieben , eingescannt, dem Berater am 10.12. via email zugesendet. er hat mit alles klar bestätigt am 11.12.
zusätzlich haben wir den vertrag In den briefkasten der Bank eingeworfen.
Nun sagt die Bank, sie habe nix erhalten, und will uns kfw Kündigen und das darlehen zurück haben.

Die bank sagt wir sollen einen neuen vertrag abschließen.

Durch die Kündigung ist das darlehen dann wohl teurer weil scoring sinkt.
Was mit der Fälligkeit geschieht ist noch nicht geklärt....

Wer kann helfen oder hat Erfahrung?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Für den Einwurf in den Briefkasten, existieren da Zeugen?

Der Berater ist ein Bank-Angestellter und was sagt die Bank dazu, dass man von ihm sogar eine Bestätigung hat, dass er es zumindest per eMail erhalten hat?

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#2
 Von 
timi250280
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Er hat bestätigt das er die email erhalten hat. für den einwurf gibt es keine Zeugen.
Die bank hat sich nicht nicht geäußert, nur der Berater der nun auf einen neuen Kollegn verweisst, mit der Aussage, er könne nichts mehr machen...

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#3
 Von 
timi250280
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von timi250280):
Er hat bestätigt das er die email erhalten hat. für den einwurf gibt es keine Zeugen.
Die bank hat sich nicht nicht geäußert, nur der Berater der nun auf einen neuen Kollegn verweisst, mit der Aussage, er könne nichts mehr machen...


ps. Danke für die antwort...

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#4
 Von 
timi250280
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

nun habe ich dem anderen Baufinan zierungsspezialisten alles geschrieben und warte auf ein Feedback....

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nur nochmal zum Verständnis: Es sind also zwei Banken involviert, einmal deine Hausbank und separat die KfW, korrekt? Und die KfW meckert nun, weil deine Hausbank geschlampt hat?

Dann würde ich vorab die KfW anschreiben, dass hier die Hausbank geschlampt hat und man zur Zeit das ganze klärt, dass man um Geduld bittet und um Aussetzung der Kündigung bis dass die Hausbank eine Klärung herbei geführt hat.

Signatur:

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#6
 Von 
timi250280
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

hm danke, wie ist das vorgehen mit der Bank? Der Berater stellt auf stur, das es nicht sein Problem ist?

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von timi250280):
hm danke, wie ist das vorgehen mit der Bank? Der Berater stellt auf stur, das es nicht sein Problem ist?


Dann sagt man dem Berater falls er sich nicht kümmert, dass man nun noch einmalig, des lieben Frieden willens, dem Filialleiter die Sache erläutert und sollte auch hier keine Einigung zu erzielen sein, die Sache einem Rechtsanwalt übergibt, welcher dann der Bank und dem Sachbearbeiter erklärt wessen Problem es ist.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

... und der der Bank dann gerne mittels Schadensersatzklage auf die Sprünge hilft, sollte hier durch Kündigung und Verschlechterung der Bonität ein Schaden entstehen, sollte auch diese Erklärung durch einen Rechtsanwalt nicht fruchten.

Zur Schadensbegrenzung würde ich wie gesagt mal direkt die KfW kontaktieren und die Situation erläutern. Eventuell hat man dort ein offenes Ohr und tritt der Partnerbank etwas auf die Füße.

Man könnte sich auch mal an den zuständigen Ombudsmann wenden mit Verweis darauf, dass man bei erfolglosem Schlichtungsversuch das Ganze gerne vor Gericht klärt. Die Zeit drängt ja und eventuell kann man so den Leuten auch etwas auf die Sprünge helfen.

-- Editiert von mepeisen am 05.01.2016 17:54

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#9
 Von 
timi250280
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Super danke das stimmt..

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Steinchen74
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

ich würde mich auch direkt an die KfW wenden - die sind eigentlich sehr umgänglich da. Die Bestätigung der Email natürlich mitnehmen und vorlegen! Ich denke, ihr kommt mit ein bisschen Ärger und Verhandlungsgrummelei aus der Sache raus. Ihr könnt ja wohl nachweisen, dass ihr zur Prolongation verhandelt habt, den Vertrag zugeschickt bekommen habt usw. also das der Prozess voll im Gange war.

Und fürs nächste mal und für andere: Einschreiben mit Rückschein verwenden!

Gruß,
Steinchen

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