Bank hat Lohn am Arbeitgeber Rück gebucht.

2. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb469787-86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank hat Lohn am Arbeitgeber Rück gebucht.

hallo allerseits,

meine frau hat ein Pfändungsschutz in dem die unterhaltsberechtigten Personen eingetragen sind .

Nun erhalte ich seid 3 Monaten Gehalt und lasse dieses auf das Konto meiner frau überweisen.


Gestern hat die Bank das gesamte Gehalt von mir von Ihrem Konto zurück zum Arbeitgeber gebucht.


Die Frau von der Bank konnte selbst nicht genau sagen warum es rück gebucht wurde, sie geht davon aus das mein Gehalt nicht auf das Konto meiner frau kommen darf...


Kann mir jemand die Rechtslage und den Sachverhalt erklären.

ich selbst habe auch ein Konto bei der bank (pfändungschutz) mit den normalen Freibetrag.

Auf mein Konto habe ich zb. das Wohngeld von uns kommen lassen. So das die Freibeträge nicht überschritten werden.

Auf das Konto meiner frau habe ich meine Gehalt kommen lassen , da hier die unterhaltsberechtigten Personen eingetragen sind (unsere kinder ua)

jetzt muss ich die unterhaltsberechtigten Personen auf mein Konto umschreiben lassen damit mein Freibetrag steigt usw

muss die bank uns nicht erst über die sachlage informieren.. ??

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Bei allen Banken, die ich kenne, steht das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Was ist hier aufgeführt zum Thema?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Was du hier machst nennt sich Vollstreckungsvereitelung und ist strafbar. Des Weiteren kann deine Frau froh sein wenn sie das Konto nicht komplett gekündigt bekommt und eine Anzeige noch dazu.

Was der Schwachsinn sollte erschließt sich mir nicht. Ihr habt beide die Möglichkeit die Pfändungsfreigrenzen zu erhöhen, da ihr beide für die Kids unterhaltspflichtig seid und euch gegenseitig wahrscheinlich auch.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119487 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von fb469787-86):
muss die bank uns nicht erst über die sachlage informieren.. ??

Nein, die Bank muss euch die Rechtslage nicht erklären

Hier stehen im Raum der Verdacht auf Geldwäsche und der Verdacht auf Vollstreckungsvereitelung.
Beides Tatbestände des StGB, da muss die Bank nicht informieren wenn sie Maßnahmen ergreift.



Dazu kommt noch, das so eine Nutzung gemäß der vertraglichen Vereinbarungen vermutlich untersagt ist. Die sind einem ja eh bekannt, also muss auch darüber nicht informieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb469787-86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Was du hier machst nennt sich Vollstreckungsvereitelung und ist strafbar. Des Weiteren kann deine Frau froh sein wenn sie das Konto nicht komplett gekündigt bekommt und eine Anzeige noch dazu.

Was der Schwachsinn sollte erschließt sich mir nicht. Ihr habt beide die Möglichkeit die Pfändungsfreigrenzen zu erhöhen, da ihr beide für die Kids unterhaltspflichtig seid und euch gegenseitig wahrscheinlich auch.



Das war mir bis jetzt nicht bekannt .

Da wir verheiratet sind und auf dem Konto meiner Frau die unterhaltsberechtigen Personen eingetragen sind , Dachte ich das wäre in Ordnung die Gelder zu verteilen... was schwachsinnig wenn man eines besseren belehrt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb469787-86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann können die unterhaltsberechtigen Personen auf beiden Konten eingetragen werden.

Die Kinder zb. Bei mir und bei meiner Frau .. ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

https://www.finanztip.de/girokonto/gemeinschaftskonto/
Könnte es an der Art des Kontos liegen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

das mag alles stimmen was ihr sagt (wobei imho bei Ehepaaren Geldwäsche schon ausscheidet - und nicht nur da, Stichwort: abgekürzter Zahlungsweg, man darf natürlich seinen Lohn direkt an einen Gläubiger auszahlen lassen, oder an einen Unterhaltsberechtigten, oder auch an einen Beschenkten).

Aber, die Bank darf trotzdem nicht einfach zurückbuchen, sondern allenfalls vielleicht eine Buchung zurückweisen (also gar nicht erst annehmen - weil Konto- und Empfängername nicht zusammen passen), oder eben das Konto sperren (Geldwäscheverdacht).
Die Bank ist schließlich kein Gerichtsvollzieher.

Mir kommt das aber eh' recht seltsam vor und vermute mal wieder, dass uns Details vorenthalten werden.

Warum beispielsweise sind es Pfändungsschutzkonten? Liegt gar eine aktuelle Pfändung vor? Gegen welches Konto?

Wenn durch das falsche Konto eine Pfändung umgangen werden soll kann ich mir gut vorstellen, dass die Bank da nicht mitspielen möchte (um nicht selbst Schadenersatzpflichtig zu werden). Ich bleibe aber dabei das sie das so wie geschildert nicht darf.

Nochwas: Wie viel wurde denn zurückgebucht? Und warum war überhaupt so viel Geld auf dem Konto? (ich gehe natürlich immer noch davon aus, dass der TS nicht im Geld schwimmt)
Oder kam der Lohn für die 3 Monate in einer Summe?

Stefan

PS: Lustig wird es, wenn der Arbeitgeber nun nochmal auf das richtige Konto zahlt, dort aber wirklich eine Pfändung ansteht. Dann ist ein größerer Teil des Lohns weg.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb469787-86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke

Die haben mein gesamtes Gehalt wurde zurückgebucht.

Ich werde heute meinen Arbeitgeber die Bescheinigung Ausfüllen lassen in dem die unterhaltsberechtigten Personen eingetragen sind. Mit dieser dann zur Bank gehen und den Freibetrag auf mein Konto erhöhen lassen.

Das ganze soll nicht länger als ein Tag dauern sagt die Bank. Erst wenn die Sachen erledigt sind gebe ich meinen Arbeitgeber meine Bankverbindung an.

Ich habe 2028,00 Verdient (1800 Netto + 228 Steuernachzahlung)

Ja auf beiden Konten liegen Pfändungen.

Es ärgert mich das ich nicht vorher wusste, das bei Konten die unterhaltsberechtigten Person eingetragen haben müssen UND das ich kein geld auf das konto meiner frau buchen lassen darf.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von fb469787-86):
Die haben mein gesamtes Gehalt wurde zurückgebucht.


Also das Oktobergehalt?

Zitat (von reckoner):
sondern allenfalls vielleicht eine Buchung zurückweisen


Ich schätze das ist hier passiert.

0x Hilfreiche Antwort

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