Bank hebt ruhende Pfändung wieder auf

10. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Mynameisrogue
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank hebt ruhende Pfändung wieder auf

Hallo zusammen,

Ich hatte auf meinem Konto eine Pfändung von ca. 2000€ diese wurde aufgrund einer Ratenzahlung ruhend gestellt.
Nach 2 Monaten ging eine erneute Pfändung von ca. 300€ ein von einem anderen Inkasso. Diese habe ich beglichen und somit war das erledigt.

Nun hat die Bank selbstständig die 1. ruhende Pfändung aufgehoben und möchte dass der Gläubiger erneute eine Bestätigung an die Bank sendet dass die Pfändung (immernoch) ruhend gestellt ist.

Bei der ersten Ruhend stellung musste ich eine 30€ Gebühr an die Bank zahlen. Nun soll ich laut dem mitarbeiter noch mal eine gebühr von 30€ zahlen wenn die Pfändung erneut Ruhend gestellt wird. Aber wieso soll ich 30€ an gebühr zahlen wenn die Pfändung sowieso schon Ruhend gestellt war?

1. darf die bank eine ruhende Pfändung selbstständig aufheben

2. Muss ich die 30€ wirklich nochmal bezahlen oder würde es hier sinn machen dagegen zu widersprechen?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40217 Beiträge, 6550x hilfreich)

Das gehört wahrscheinlich mindestens hierzu:
https://www.123recht.de/forum/inkasso/Pfaendung-wird-trotz-zahlung-nicht-aufgehoben-__f631134.html
und hierzu
https://www.123recht.de/forum/zwangsvollstreckung-zwangsversteigerung/Bank-berechnet-gebuehr-fuer-die-Aussetzung-einer-Pfaendung-__f630464.html
und hierzu:
https://www.123recht.de/forum/zwangsvollstreckung-zwangsversteigerung/Glaeubiger-stimmt-Ratenzahlung-zu,-moechte-die-Pfaendung-aber-nicht-Ruhend-stellen-__f629805.html

zu 1: Die Begründung sollte die Bank dir geschrieben haben.
zu 2: Entweder---oder---, je nach Begründung der Bank

Könnte es sein, dass die Ruhendstellung nur für die 1. Kontopfändung gilt, wo noch Raten offen sind?
Wie konnte der neue Gläubiger/Inkasso denn das Konto pfänden ohne Aufhebung?

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