Seit mehreren Jahren bin ich Kunde der Sparkasse und Habe mir vor 2 Wochen ein weiteres Girokonto bei einer Direktbank eröffnet mit dem Hintergrund dort Geld zu sammeln um schulden zu überweisen. Jetzt bekam ich ein Brief von der Sparkasse, dass mein Konto gekündigt wurde, weil ich ein anderes Girokonto eröffnet habe. Dürfen die das?
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Bank kündigt P-Konto
Böse Bank?
Böse Bank?
quote:
Dürfen die das
Steht das denn in deren AGB so drin? Vermutlich nicht. Wie genau wird das begründet? Steht da wirklich einfach nur drin? Wir kündigen Ihnen das Konto XYZ, weil sie ein anderes Konto eröffnet haben?
Die Idee war im Übrigen nicht wirklich klug. Denn man kann nur ein P-Konto haben. Sobald jemand etwas vom zweiten P-Konto erfährt, wird dort gepfändet und du hast keinen Vollstreckungsschutz dort. Kleinere Summen anzusparen bei laufenden Pfändungen geht eigentlich nur über die berühmte Keksdose.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Den genauen Wortlaut gebe ich gleich wieder.
Ich finde es schon ok wenn da kein Schutz drauf ist. Es soll ja dazu verwendet werden um schulden abzuzahlen. Wenn ich etwas zu Hause sparen sollte bin ich später gezwungen es einzuzahlen und dann liege ich über die Grenze. Kommt somit auf das selbe raus.
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Sehr geehrter Herr xxxx,
Wir sind an einer Fortführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen nicht interessiert, da wir erfahren haben, dass Sie ein weiteres Girokonto führen.
Das ist der genaue Wortlaut.
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Es herrscht Vertragsfreiheit, natrürlich kann auch die Bank das Konto kündigen.
Zwar gibt es bei einigen Sparkassen die tatsächliche Pflicht für Jedermann ein Konto zu führen, ob das hier so wäre (und wenn ja unter welchen Bedingungen) müsste man aber prüfen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Die Begründung ist aber reichlich schwammig.
Ich würde per Einschreiben der Kündigung widersprechen und um Darlegung der Vertragsgrundlage bitten, wieso hier ein P-Konto gekündigt werden darf.
Davon ab kann man das Stichwort "Jedermann-Konto" einmal fallen lassen. Schließlich haben alle Sparkassen eine Selbstverpflichtung abgegeben über den Verband.
Tja. Abwarten heißt es dann. Vorsichtshalber sämtliche Einkünfte schon einmal auf das andere Konto umleiten. Letztendlich gibt es kein Anrecht darauf, zwei Konten besitzen zu dürfen. Wie gesagt war das keine gute Idee...
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:<hr size=1 noshade>Davon ab kann man das Stichwort "Jedermann-Konto" einmal fallen lassen. Schließlich haben alle Sparkassen eine Selbstverpflichtung abgegeben über den Verband. <hr size=1 noshade>
Diese Selbstverpflichtung ist rechtlich nicht bindend, also auch kein einklagbarer Anspruch.
Jedoch haben einige Sparkassen im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages und aufgrund der Tatsache das die Träger in der Regel Anstalten des öffentlichen Rechts sind in ihrer Satzung einen tatsächlich Einklagbaren Anspruch auf ein sogenanntes "Bürgerkonto" stehen.
Dieses darf nur in Ausnahmefällen (z.B. Betrug mit dem Konto) gekündigt werden, "beleidigte Leberwurst" ist da aber kein Grund.
Also prüfen, ob das bie Deine Bank der Fall ist und dann der Bank mitteilen sie möge die Kündigung zurückziehen da man anderenfalls Schlichtungsstelle/Ombudsmann einschaltet.
Hat Deine Bank diese Satzung nicht, dann wäre das tatsächlich Pech ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hallo zusammen,
die Selbstverpflichtung gilt nur, wenn der betreffende kein anderes Konto hat. In diesem Fall greift sie daher nicht mehr, da ein Schutzbedürfnis nicht vorhanden ist.
Wenn die Bedingungen der Kasse nichts anderes besagen, ist die Kündigung rechtens.
SG
Berry
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@Hary: Das sahen Gerichte in der Vergangenheit schon mal anders. Beispielsweise in Berlin, wo diese Selbstverpflichtung gegenüber dem Berliner Senat abgegeben wurde. Die Begründung war auch denkbar einfach: Der Gesetzgeber verzichtet (zumindest Bundesweit) nur deswegen auf eine entsprechendes Gesetz, weil die Sparkassen diese Selbstverpflichtung abgeben. Und wie gesagt ist das nun flächendeckend durch den Verband passiert.
Ob man das im Zweifel einklagen könnte, sei dahin gestellt, aber die Sparkassen werden am Ende dann doch auf die Weisung des Verbandes hören, wenn man sich ggf. an geeigneter Stelle (beim Ombudsmann) beschwert.
@Sir berry: Jede Kündigung muss begründet werden. Die AGB der Sparkassen sind weitestgehend standardisiert (§26 der AGB). Das ist aber leider auch etwas schwammig, indem dort oft steht "Kündigt die Sparkasse, so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen."
Sinnvollerweise beinhalten die AGB eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Monaten. Und ich habe nicht ohne Grund nach der Formulierung gefragt, denn dieses pauschale "Wir wollen nicht mehr" ohne Einhalten von Fristen ist ein Verstoß gegen die AGB. Insofern macht ein Widerspruch durchaus bereits Sinn.
Mal egal, ob die ordentliche Kündigung unter Wahrung der 2 Monate Frist dann doch möglich ist. und man kann schwer argumentieren, dass man das P-Konto unbedingt braucht, wenn man just ein zweites Konto eröffnet hat. Ich wiederhole mich: Das war eine blöde Idee....
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quote:<hr size=1 noshade> Jede Kündigung muss begründet werden. <hr size=1 noshade>
Ist denn nicht das genaue Gegenteil richtig?
Nur wenn das vertraglich oder gesetzlich so vorgesehen ist, muss die Kündigung begründet werden.
In § 675h II BGB steht:
(2) Der Zahlungsdienstleister kann den Zahlungsdiensterahmenvertrag nur kündigen, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und das Kündigungsrecht vereinbart wurde. Die Kündigungsfrist darf zwei Monate nicht unterschreiten. Die Kündigung ist in der in Artikel 248 §§ 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vorgesehenen Form zu erklären.
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Nochmal asap: In den AGB der Sparkassen ist eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vereinbart (dankenswerter Weise steht das sogar in den BGB,die du zitiert hast). Hier gibt es offensichtlich keine Kündigungsfrist, also würde man das wohl als außerordentliche Kündigung interpretieren müssen? Dazu fehlt aber die zwingend notwendige Begründung.
Ich habs blöd ausgedrückt, asap. Sry. Natürlich kann die Sparkasse schon ordentlich ohne triftigen Grund kündigen. Zumindest wen die Selbstverpflichtung mit dem Jedermannkonto nicht tangiert ist. Aber dennoch wird man sich an die Spielregeln halten müssen, oder man muss einen Grund anführen. "Wir wollen nicht mehr" ist kein Grund.
Es bleibt also eine grundlose und offensichtlich fristlose Kündigung. Das geht so nicht.
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-- Editiert mepeisen am 14.06.2014 17:54
quote:
Es bleibt also eine grundlose und offensichtlich fristlose Kündigung. Das geht so nicht.
Doch, das geht so. Sebstverständlich gilt die 2 monatige Kündigungsfrist, wie in § 675h gregelt.
Mit den AGB wird doch nur die dort geforderte Vereinbarung zum Kündgungsrecht Vertragsbestandteil.
Hier liegt gar keine fristlose Kündigung vor.
quote:
Aber dennoch wird man sich an die Spielregeln halten müssen, oder man muss einen Grund anführen. "Wir wollen nicht mehr" ist kein Grund.
Das verstehe ich jetzt nicht, die allermeisten Verträge sind "einfach so" kündbar. Ohnen Grund, ohne Begründung.
Welche "Spielregeln" willst du denn da heranziehen?
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Wo siehst du bei dem Text, den der TE gepostet hat, denn eine Frist? Da steht nur "Wir wollen nicht mehr". Da steht nicht "Wir kündigen Ihnen zum 1.8., weil wir nicht mehr wollen".
Also ich sehe dort eine fristlose Kündigung mit Begründung "Wir wollen nicht mehr".
Das meine ich damit, dass das so nicht geht.
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-- Editiert mepeisen am 15.06.2014 10:03
quote:
Das meine ich damit, dass das so nicht geht.
Mir ist es egal, aber wenn ich sage "Ich kündige" ist das keine fristlose Kündigung.
Die Kündigung wirkt dann automatisch zum nächstmöglichen "ordentlichen" Termin. Für die Wirksamkeit ist es nicht erforderlich, daß ich die Kündigungsfrist angebe.
Hier ergibt sich das aus § 675h i.V.m. den AGB.
Man kann hier keine fristlose Kündigung erfinden.
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Wie verbleibe ich jetzt am besten? Direktbank kündigen und es der Spaßkasse zeigen?
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Dann stehtst Du womöglich bald ganz ohne Konto da.
Besser wäre Direktbank behalten und mal die vertraglichen Vereinbarungen mit der SK lesen. Dann weis man ob diese Form der Kündigung überhaupt rechtswidrig ist.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
quote:
Man kann hier keine fristlose Kündigung erfinden.
Na dann. Ich wäre mir da nicht so sicher, dass das Konto noch existiert. Was spricht denn dagegen, hier erst einmal der Kündigung zu widersprechen? Nichts. Was spricht dagegen, direkt heute in der Filiale zu klären, ob das eine (dann womöglich nicht durchsetzbare) fristlose Kündigung war oder doch eine fristgerechte ordentliche? Nichts.
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-- Editiert mepeisen am 16.06.2014 06:33
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