Bank sperrt Geldeingänge (alle Kunden betroffen)

8. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
sandrow
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank sperrt Geldeingänge (alle Kunden betroffen)

Hallo,

ich muss dringend meine Miete über 330 EUR überweisen.

Meine Bank hat seit längerem ein technischer Problem und kann keine Geldeingänge mehr verbuchen.
Mein Geldeingang vom 3.10.2019 wurde mir auch noch nicht gutgeschrieben.

Telefonisch heißt es laut der Bank, dass aktuell alle Kunden betroffen sind.

Wie sieht es aus mit Haftung bei Kündigung, ich bin nicht Schuld, dass ich mein Geld nicht an meinen Vermieter weiterleiten kann.

Bis wann muss die Bank das allgemeine Problem behoben haben?




-- Editiert von sandrow am 08.10.2019 10:55

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
haben Sie die Möglichkeit, das Geld in Bar abzuheben und an einem Cashautomaten auf das Konto Ihres Vermieters einzuzahlen? Ansonsten: Miete in Bar übergeben? Vorausgesetzt, Sie können Geld abheben.

Grüße
Araval

Signatur:

Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

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#2
 Von 
sandrow
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe leider keine 330 EUR in Bar.

Das Geld kann ich auch nicht vom Konto abgeben.

In den Screenshots ist genau ersichtlich wie viel Geld mir zur Verfügung steht, nämlich 118 EUR. Mein Saldo weist seit 3. Oktober 482 EUR aus. Die Bank hat mir den letzten Geldeingang noch nicht gutgeschrieben.

Ich kann maximal über 118 EUR verfügen obwohl ich 482 EUR auf dem Konto habe.

Grund: Bank hat ein technisches Problem, das geht auch aus den Screenshots hervor.

Noch einmal die Fragen:
- Wie haftet Bank im Falle einer möglichen Kündigung des Mietverhältnisses seitens Vermieters?
- Bis wann muss die Bank das technische Problem behoben haben?


P.S. Es ist eine Bank, wieso darf sich eine Bank alles erlauben? Würde ich jemanden Geld entziehen und behaupten ich würde es irgendwann wieder zurückgeben, dann habe ich die Strafverfolger am Hals!!

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von sandrow):
Würde ich jemanden Geld entziehen und behaupten ich würde es irgendwann wieder zurückgeben, dann habe ich die Strafverfolger am Hals!!


Und völlig zu Recht, denn Dein Handeln wäre vorsätzlich.

Hier handelt es sich aber um ein unverschuldetes Problem, und nicht um vorsätzliches Handeln. Dir wird also nicht bewusst Geld vorenthalten.

Also bleib auf dem Teppich.

Zitat (von sandrow):
- Bis wann muss die Bank das technische Problem behoben haben?

nicht alle Kleinigkeiten sind gesetzlich geregelt.

Zitat (von sandrow):
- Wie haftet Bank im Falle einer möglichen Kündigung des Mietverhältnisses seitens Vermieters?
Die Frage kann man nicht beantworten, weil der Grad des Mitverschuldens nicht bekannt ist. Aber ein Vermieter darf auch nicht bei der ersten ausbleibenden Zahlung kündigen; insoweit ist noch nicht Gefahr in Verzug.

Berry

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#4
 Von 
sandrow
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe neue Informationen. Im Ombudsmannverfahren des Bankenverbands ist die Fidor Bank kürzlich ausgetreten, der Bankenverband ist nicht mehr für die private Bank "Fidor" zuständig. Allerdings teilte man mir dort mit, dass täglich mehrere Beschwerden gegen die Fidor Bank eingehen.

Ich habe mich nun telefonisch mit der Deutschen Bundesbank und mit der BaFin in Verbindung gesetzt.
Die Bundesbank teilte mir ebenfalls mit, dass zahlreiche Beschwerden gegen die Fidorbank eingehen.

Ich bin nun beiden Schlichtungstellen Mitbeteiligter, bei der Bundesbank und der BaFin.

Falls sonst jemand mit Fidor Bank Probleme hat, einfach nach "Schlichtungsverfahren BaFin" und "Schlichtungsverfahren Bundesbank" googeln, Formulare ausfüllen und per eMail senden.


Da ich mein Anliegen im Subforum Bankenrecht geschildert habe bitte ich dennoch um Beantwortung meiner offenen Frage, das kann doch nicht so schwer sein meine fragen zu beantworten! :

- Wie haftet Bank im Falle einer möglichen Kündigung des Mietverhältnisses seitens Vermieters?

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von sandrow):
- Wie haftet Bank im Falle einer möglichen Kündigung des Mietverhältnisses seitens Vermieters?
Zitat (von Sir Berry):
Die Frage kann man nicht beantworten, weil der Grad des Mitverschuldens nicht bekannt ist.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Hat man den Vermieter eigentlich über die momentanen Probleme informiert?

Nicht das es ihn interessieren müsste, in der Regel sind die aber deutlich entspannter, wenn sie den Sachverhalt kennen.

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Tipp: Beim Vermieter anrufen und ihm die Situation erklären.

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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Laut BGH VIII ZR 175/14 gilt: "Geld hat man zu haben".

Ich denke auch, dass man mindestens mal dem Vermieter das momentane Problem genauer schildern und um Geduld bitten sollte. Aber juristisch ist klar: der Mieter ist in Verzug.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe mich nun telefonisch mit der Deutschen Bundesbank und mit der BaFin in Verbindung gesetzt.
Die Bundesbank teilte mir ebenfalls mit, dass zahlreiche Beschwerden gegen die Fidorbank eingehen.

Ich bin nun beiden Schlichtungstellen Mitbeteiligter, bei der Bundesbank und der BaFin.

Falls sonst jemand mit Fidor Bank Probleme hat, einfach nach "Schlichtungsverfahren BaFin" und "Schlichtungsverfahren Bundesbank" googeln, Formulare ausfüllen und per eMail senden.
Ich dachte dein Ziel wäre es, u.a. deine Miete zu überweisen. Da hilft dir der ganze Mist absolut nicht (eher im Gegenteil).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von sandrow):
Wie haftet Bank im Falle einer möglichen Kündigung des Mietverhältnisses seitens Vermieters?
Vorher (also jetzt) mal dem Vermieter mitteilen, woran das liegt. Dass du sofort überweist, wenn die ***Bank wieder arbeiten kann.

Dann muss die Bank nicht haften. Für nichts.
Sobald du dem Vermieter das nachweislich mitgeteilt hast--- entspann dich.
Lass die Welt in Ruhe.
Später such dir eine *seriöse* Bank.


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#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Da die Bankwahl frei ist, musst du auch selbst für die Konsequenzen dieser Wahl haften.

Zitat (von Anami):
Dann muss die Bank nicht haften. Für nichts.
Sobald du dem Vermieter das nachweislich mitgeteilt hast--- entspann dich.


Dem Vermieter kann das technische Problem der Bank völlig egal sein.
Die Mitteilung verändert rechtlich überhaupt nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Die Mitteilung verändert rechtlich überhaupt nichts.
Das stimmt. Die Ursprungsfrage war:
Zitat (von sandrow):
Wie sieht es aus mit Haftung bei Kündigung, ich bin nicht Schuld, dass ich mein Geld nicht an meinen Vermieter weiterleiten kann.
Zitat (von sandrow):
Noch einmal die Fragen:
- Wie haftet Bank im Falle einer möglichen Kündigung des Mietverhältnisses seitens Vermieters?
- Bis wann muss die Bank das technische Problem behoben haben?

Zitat (von Anami):
Vorher (also jetzt) mal dem Vermieter mitteilen, woran das liegt. Dass du sofort überweist, wenn die ***Bank wieder arbeiten kann.
Darauf bezog sich mein Satz.

Und wenn der TE sich jahrelang mit der Bank, der Bafin und dem EUGH streitet---- er sollte jetzt seinen Vermieter informieren.
Ansonsten: #5

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