Bank verweigert Auszahlung

6. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
schmjasm
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Bank verweigert Auszahlung

Guten Abend. Meine erste Frage lautet, ob eine Bank die Auszahlung von Guthaben verweigern kann. Durch einen Gewinn innerhalb der Familie habe ich letzten Monat eine höhere Summe überwiesen bekommen, diese habe ich vom Girokonto auszahlen lassen. Gestern bekam ich eine erneute Restzahlung die ich mir ebenfalls auszahlen lassen wollte. Ich ging heute morgen zu der Filiale um den Betrag vorzubestellen. Die Mitarbeiterin teilte mir mit das ich am Montag ab 9 Uhr kommen könnte um den Betrag zu erhalten.
Heute Nachmittag erhielt ich eine E Mail in der mir mitgeteilt wurde, das man mir den Betrag am Montag nicht auszahlen könne. Für nachfragen solle ich mich an die Kontoführende Stelle wenden. Diese ist natürlich nicht mehr erreichbar gewesen, da die E Mail außerhalb der Öffnungszeiten kam. Der Kundenservice konnte mir keine Erklärung geben, es ist weder ein P Konto, noch liegen Pfändungen etc. vor.




59 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 75x hilfreich)

Um welchen Betrag geht es?

Vermutlich Geldwäscheverdacht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

ich tippe mal darauf, dass die Bank einen Verdacht auf Geldwäsche hat.
Am zweckdienlichsten dürfte es imho dann sein, der Bank Belege über die Rechtmäßigkeit der Zahlung vorzulegen.

Eine andere Erklärung wäre, dass die Bank es nicht schafft das Geld so kurzfristig zu besorgen - da müsste die Summe aber wohl schon etwas größer sein (so im Mio-Bereich vielleicht).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schmjasm
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Um welchen Betrag geht es?

Vermutlich Geldwäscheverdacht.

Die erste Auszahlung betrug 60.000 und heute die Vorbestellung belief sich auf 40.000 € . Die Überweisung kam von dem Konto meiner Schwester.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Vermutlich Geldwäscheverdacht.

Korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
schmjasm
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Was kommt dann auf mich zu? Das heißt das Geld wird nicht ausgezahlt?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Das Geld wird schon ausgezahlt werden, aber erst steht die Prüfung an.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schmjasm
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, dann vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 53x hilfreich)

die fragen halt, woher du plötzlich so viel bekommst bzw wofür du jetzt so viel benötigst. Musst halt bis Montag warten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
die fragen halt, woher du plötzlich so viel bekommst

Das wird man dann eventuell nachweisen müssen.



Zitat (von Frabato):
bzw wofür du jetzt so viel benötigst.

Das geht die Bank genau 0,0 an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40400 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von schmjasm):
Durch einen Gewinn innerhalb der Familie...Die Überweisung kam von dem Konto meiner Schwester.
Für deine Schwester wird es wird relativ einfach sein, den Gewinn nachzuweisen.
Dann dürfte einer Auszahlung nichts im Wege stehen.
uU gibt es sogar eine familiäre Vereinbarung über die Verteilung...falls man tatsächlich mal was gewinnt.


Glückwunsch zum Gewinner-Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 482x hilfreich)

Keine Ahnung um was für eine Art "Gewinn" es hierbei geht, aber ich möchte auch noch das Thema Schenkungssteuer in den Raum werfen. Das hat zwar keine direkten Einfluss auf die Auszahlung aber die Bank macht ggfs eine Meldung.

Wie schon erwähnt vermute ich hier auch einen Verdacht auf Geldwäsche. Wenn 100TEUR nicht in deinem sonstigen üblichen Rahmen liegen, wird da eine Warnlampe angehen, wenn solche Summen eingehen und kurze Zeit später Bar abgehoben werden.

-- Editiert von Paragrafenreiter am 09.11.2020 09:13

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pihoqahiak
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 38x hilfreich)

Sie müssen auch daran denken, dass Sie die Pflicht haben, Beträge über 12.500€ bei der Bundesbank zu melden - egal ob Sie die Beträge auszahlen oder empfangen. Früher haben dies die Banken übernommen, aber seit einigen Jahren ist der Kontoinhaber dafür in der Pflicht - heißt AWV-Meldung. Sie haben hierfür einen Monat Zeit nach Bezahlung/Empfangen des Geldes. Wenn Sie aber schon mal 60.000€ empfangen und abgehoben haben - und jetzt "schon wieder" einen hohen Betrag - ohne den zu melden (egal ob die Frist abgelaufen ist oder nicht), dann wird die Bank hellhörig.
Also machen Sie die Meldungen, dann wird ggfs. alles glatt laufen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40400 Beiträge, 6572x hilfreich)

Man konnte im EP nicht lesen, dass es um Überweisungen aus dem Ausland ging.

Die AWV-Meldung trotzdem?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Eine andere Erklärung wäre, dass die Bank es nicht schafft das Geld so kurzfristig zu besorgen - da müsste die Summe aber wohl schon etwas größer sein (so im Mio-Bereich vielleicht).


Kommt drauf an. Bei 40.000 kann es schon mal ein wenig dauern. Bei meiner Bank muß man alles über (ich glaube) 10.000 eine Woche vorher anmelden (das eine mal, wo ich das machen mußte, ging es dann aber doch spontan, weil ich jahrzehntelanger Kunde war).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(592 Beiträge, 136x hilfreich)

@Pihoqahiak

Wenn ich mehr als 10Tsd € Eingang habe soll ich es der Bundesbank melden?

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 250x hilfreich)

Zitat (von Pihoqahiak):
AWV-Meldung


AWV = Außenwirtschaftsverkehr

Zitat (von Anami):
Die AWV-Meldung trotzdem?


Nur bei Auslandszahlungen.

Zitat (von 3113):
Wenn ich mehr als 10Tsd € Eingang habe soll ich es der Bundesbank melden?


Das macht die Bank/Sparkasse automatisch. Und zwar nicht an die Bundesbank, sondern ans Finanzamt.

Zitat (von schmjasm):
Der Kundenservice konnte mir keine Erklärung geben


Und, gibt es schon eine Erklärung?



-- Editiert von BudWiser am 10.11.2020 16:15

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(592 Beiträge, 136x hilfreich)

@BudWiser
Deshalb frug ich den Pihoqahiak ja.
Er hatte die Behauptung ja aufgestellt.

Zitat:
Das macht die Bank/Sparkasse automatisch. Und zwar nicht an die Bundesbank, sondern ans Finanzamt.


Kein Problem.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Pihoqahiak
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 38x hilfreich)

Irgendwo habe ich gelesen, dass seit Januar 2020 höhere Beträge auch im Inland (sorry, wenn ich die Auslands-Abkürzung genommen habe) meldepflichtig sind (gemäß des GWGs)
Die Quelle finde ich leider nicht mehr

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
schmjasm
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Bis Dato gibt es noch nichts neues. Meine Bank hat mein Konto inkl. Karten erstmal gesperrt. Ich musste ein Dokument ( Kontoauszug) senden aus dem hervorgeht woher meine Schwester das Geld hat. Der Kundenberater der Bank teilte auf Anfrage meinerseits mit das alles erstmal so bleibt wie es ist eine Verfügung wäre frühestens am 13.11. möglich und nur nach Absprache mit der Filiale. Meine Daueraufträge liegen auch auf Eis. Komischerweise hat meine Schwester keinerlei Probleme mit dem Erhalt des Betrags gehabt, ich als Empfänger bei meiner Bank dafür umsomehr. P.S die Überweisung von meiner Schwester war keine Auslandsüberweisung, Sie lebt wie ich in Deutschland

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Pihoqahiak):
Sie müssen auch daran denken, dass Sie die Pflicht haben, Beträge über 12.500€ bei der Bundesbank zu melden - egal ob Sie die Beträge auszahlen oder empfangen.

Dafür gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlagen.



Zitat (von Pihoqahiak):
heißt AWV-Meldung

Wo bitte soll hier die Außenwirtschaftsverordnung greifen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich musste ein Dokument ( Kontoauszug) senden aus dem hervorgeht woher meine Schwester das Geld hat.
Auch auf diese Info hat die Bank keinerlei Anspruch (nicht einmal dir muss deine Schwester sagen woher sie das Geld hat ;) ).
Aber Kooperation kann die Sache natürlich beschleunigen.

Zitat:
Meine Bank hat mein Konto inkl. Karten erstmal gesperrt. ... Meine Daueraufträge liegen auch auf Eis.
Das hört man öfter. Ob sich die Banken da immer bewusst sind, dass da auch mal Schadenersatzansprüche kommen können?

Beispiel: Das Geld war ein Darlehen zum Kauf einer Immobilie. Nun steht die Gesamtsumme nicht rechtzeitig zur Verfügung und der Deal platzt.
Außerdem, was haben die gewöhnlichen Zahlungen (wie die Daueraufträge) mit der Sache zu tun?

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40400 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von schmjasm):
eine Verfügung wäre frühestens am 13.11. möglich und nur nach Absprache mit der Filiale.
Ja. schon übermorgen. Was für eine Verfügung ist gemeint?

Ich habe den EP nachgelesen. 3 Fragen :
1.War es tatsächlich so, dass du dir letzten Monat 60.000,- in bar hast auszahlen lassen von deinem Girokonto?
2.Und jetzt wolltest du nochmals 40.000,- in bar ausgezahlt haben?

3.Darf man fragen, warum du so etwas machen willst?

Zitat (von schmjasm):
Ich musste ein Dokument ( Kontoauszug) senden aus dem hervorgeht woher meine Schwester das Geld hat.
Und? Ist das erledigt?
------------------------------
Zitat (von reckoner):
nicht einmal dir muss deine Schwester sagen woher sie das Geld hat
Stimmt. Aber wenn die Sparkasse der Zahlungsdienstleister dazwischen ist, gehts eben anders. Nach GwG, das hatten wir schon.
Übrigens ist das auch so, wenn ein Bankkunde Summen > 10.000,- in bar auf sein eigenes Konto einzahlen möchte...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
schmjasm
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Dokumente wurden direkt an den Kundenbetreuer der Commerzbank weitergeleitet. Ich habe meiner damaligen Sachbearbeiterin über den Betrag informiert und auch das nochmals eine größere Summe kommt. Mir war es nicht bewusst das man es anmelden muss, als Kunde hätte ich meines Erachtens erwarten können das man mich darauf hinweist. Das die Commerzbank öfters Probleme hat ist bekannt, ich habe einen Bankwechsel vorgesehen, meinen Eltern ein Auto gekauft, in bar bezahlt da ich mit meiner Karte nicht den täglichen Rahmen habe. Mit dem Rest bin ich mir nicht sicher wie ich es anlege. Das ist der Grund warum ich es abgehoben habe...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Ich hoffe Dir ist bewusst, dass dann wohl das Finanzamt sowohl an Dich als auch (abhängig vom Wert des Fahrzeugs) auf Deine Eltern herantreten wird.

Der Freibetrag in alle betroffenen Richtungen beträgt hier nur 20.000€

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 482x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich hoffe Dir ist bewusst, dass dann wohl das Finanzamt sowohl an Dich als auch (abhängig vom Wert des Fahrzeugs) auf Deine Eltern herantreten wird.

Der Freibetrag in alle betroffenen Richtungen beträgt hier nur 20.000€

Da hatte ich in #11 auch schon darauf hingewiesen, aber das Stöckchen hat noch keiner aufgehoben :-)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich hoffe Dir ist bewusst, dass dann wohl das Finanzamt sowohl an Dich als auch (abhängig vom Wert des Fahrzeugs) auf Deine Eltern herantreten wird.
Das weist du doch gar nicht.
Bisher schweigt sich der TS ja darüber aus wie das Geld gewonnen wurde.

Und das Auto muss man den Eltern ja nicht schenken, sondern nur zur Verfügung stellen (in die andere Richtung - Eltern zu Kind - gibt es das ja auch häufig). ;)

Aber natürlich gut, dass das angesprochen wird, der TS denkt vermutlich am Hauptproblem vorbei.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Da hatte ich in #11 auch schon darauf hingewiesen, aber das Stöckchen hat noch keiner aufgehoben :-)
Zitat (von Paragrafenreiter):
Da hatte ich in #11 auch schon darauf hingewiesen, aber das Stöckchen hat noch keiner aufgehoben :-)
Es ist ja auch gar nicht klar, ob das überhaupt zum tragen kommt. Bei einer Gewinngemeinschaft wäre das z.B. völlig gegenstandslos.
Auch wennman mit dem Freibetrag würde rechnen müssen wäre es völlig belanglos ob das Geld nun auf dem Konto liegt oder verschenkt oder ausgegeben wurde. Die Übersteigende Summe wäre steuerpflichtig, spielt für den Fall hier aber generell keine Rolle. Ob eine Steuerpflicht besteht oder nicht ist hier schlicht und ergreifend irrelevant.

-- Editiert von -Laie- am 11.11.2020 13:33

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40400 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Bisher schweigt sich der TS ja darüber aus wie das Geld gewonnen wurde.
NÖ. Bitte einfach nachlesen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2435 Beiträge, 842x hilfreich)

Zitat (von Anami):
NÖ. Bitte einfach nachlesen.


Erleuchte uns. Ich habe auch beim zweiten Durchlesen nicht gefunden, wie das Geld gewonnen wurde.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40400 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von schmjasm):
Durch einen Gewinn innerhalb der Familie
Lesbar im EP.
Zitat (von schmjasm):
Die Überweisung kam von dem Konto meiner Schwester.
In #3
Zitat (von schmjasm):
Ich musste ein Dokument ( Kontoauszug) senden aus dem hervorgeht woher meine Schwester das Geld hat
In #19
Zitat (von schmjasm):
Die Dokumente wurden direkt an den Kundenbetreuer der Commerzbank weitergeleitet.
In #23

WIE? Vielleicht durch Ankreuzen der richtigen Zahlen? Ist doch überhaupt nicht relevant.

Gewinn---Gewinn---Gewinn innerhalb der Familie---die Schwester war Empfänger und verteilt nun und hat auch per KA der Schwester nachgewiesen, woher der Gewinn kam. Das kann der Kundenbetreuer der C-Bank nun lesen. Evtl. muss der noch seinen Chef fragen...

Ich weiß nicht, was den Spitzfindigen noch fehlt.
Oder: Einfach Licht anmachen, dann kommt die Erleuchtung :)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.915 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.161 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.