Guten Abend. Meine erste Frage lautet, ob eine Bank die Auszahlung von Guthaben verweigern kann. Durch einen Gewinn innerhalb der Familie habe ich letzten Monat eine höhere Summe überwiesen bekommen, diese habe ich vom Girokonto auszahlen lassen. Gestern bekam ich eine erneute Restzahlung die ich mir ebenfalls auszahlen lassen wollte. Ich ging heute morgen zu der Filiale um den Betrag vorzubestellen. Die Mitarbeiterin teilte mir mit das ich am Montag ab 9 Uhr kommen könnte um den Betrag zu erhalten.
Heute Nachmittag erhielt ich eine E Mail in der mir mitgeteilt wurde, das man mir den Betrag am Montag nicht auszahlen könne. Für nachfragen solle ich mich an die Kontoführende Stelle wenden. Diese ist natürlich nicht mehr erreichbar gewesen, da die E Mail außerhalb der Öffnungszeiten kam. Der Kundenservice konnte mir keine Erklärung geben, es ist weder ein P Konto, noch liegen Pfändungen etc. vor.
Bank verweigert Auszahlung
Um welchen Betrag geht es?
Vermutlich Geldwäscheverdacht.
Hallo,
ich tippe mal darauf, dass die Bank einen Verdacht auf Geldwäsche hat.
Am zweckdienlichsten dürfte es imho dann sein, der Bank Belege über die Rechtmäßigkeit der Zahlung vorzulegen.
Eine andere Erklärung wäre, dass die Bank es nicht schafft das Geld so kurzfristig zu besorgen - da müsste die Summe aber wohl schon etwas größer sein (so im Mio-Bereich vielleicht).
Stefan
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Zitat :Um welchen Betrag geht es?
Vermutlich Geldwäscheverdacht.
Die erste Auszahlung betrug 60.000 und heute die Vorbestellung belief sich auf 40.000 € . Die Überweisung kam von dem Konto meiner Schwester.
Zitat :Vermutlich Geldwäscheverdacht.
Korrekt.
Was kommt dann auf mich zu? Das heißt das Geld wird nicht ausgezahlt?
Das Geld wird schon ausgezahlt werden, aber erst steht die Prüfung an.
Berry
Ok, dann vielen Dank
die fragen halt, woher du plötzlich so viel bekommst bzw wofür du jetzt so viel benötigst. Musst halt bis Montag warten.
Zitat :die fragen halt, woher du plötzlich so viel bekommst
Das wird man dann eventuell nachweisen müssen.
Zitat :bzw wofür du jetzt so viel benötigst.
Das geht die Bank genau 0,0 an.
Für deine Schwester wird es wird relativ einfach sein, den Gewinn nachzuweisen.Zitat :Durch einen Gewinn innerhalb der Familie...Die Überweisung kam von dem Konto meiner Schwester.
Dann dürfte einer Auszahlung nichts im Wege stehen.
uU gibt es sogar eine familiäre Vereinbarung über die Verteilung...falls man tatsächlich mal was gewinnt.
Glückwunsch zum Gewinner-Glück!
Keine Ahnung um was für eine Art "Gewinn" es hierbei geht, aber ich möchte auch noch das Thema Schenkungssteuer in den Raum werfen. Das hat zwar keine direkten Einfluss auf die Auszahlung aber die Bank macht ggfs eine Meldung.
Wie schon erwähnt vermute ich hier auch einen Verdacht auf Geldwäsche. Wenn 100TEUR nicht in deinem sonstigen üblichen Rahmen liegen, wird da eine Warnlampe angehen, wenn solche Summen eingehen und kurze Zeit später Bar abgehoben werden.
-- Editiert von Paragrafenreiter am 09.11.2020 09:13
Sie müssen auch daran denken, dass Sie die Pflicht haben, Beträge über 12.500€ bei der Bundesbank zu melden - egal ob Sie die Beträge auszahlen oder empfangen. Früher haben dies die Banken übernommen, aber seit einigen Jahren ist der Kontoinhaber dafür in der Pflicht - heißt AWV-Meldung. Sie haben hierfür einen Monat Zeit nach Bezahlung/Empfangen des Geldes. Wenn Sie aber schon mal 60.000€ empfangen und abgehoben haben - und jetzt "schon wieder" einen hohen Betrag - ohne den zu melden (egal ob die Frist abgelaufen ist oder nicht), dann wird die Bank hellhörig.
Also machen Sie die Meldungen, dann wird ggfs. alles glatt laufen
Man konnte im EP nicht lesen, dass es um Überweisungen aus dem Ausland ging.
Die AWV-Meldung trotzdem?
Zitat :Eine andere Erklärung wäre, dass die Bank es nicht schafft das Geld so kurzfristig zu besorgen - da müsste die Summe aber wohl schon etwas größer sein (so im Mio-Bereich vielleicht).
Kommt drauf an. Bei 40.000 kann es schon mal ein wenig dauern. Bei meiner Bank muß man alles über (ich glaube) 10.000 eine Woche vorher anmelden (das eine mal, wo ich das machen mußte, ging es dann aber doch spontan, weil ich jahrzehntelanger Kunde war).
@Pihoqahiak
Wenn ich mehr als 10Tsd € Eingang habe soll ich es der Bundesbank melden?
Zitat :AWV-Meldung
AWV = Außenwirtschaftsverkehr
Zitat :Die AWV-Meldung trotzdem?
Nur bei Auslandszahlungen.
Zitat :Wenn ich mehr als 10Tsd € Eingang habe soll ich es der Bundesbank melden?
Das macht die Bank/Sparkasse automatisch. Und zwar nicht an die Bundesbank, sondern ans Finanzamt.
Zitat :Der Kundenservice konnte mir keine Erklärung geben
Und, gibt es schon eine Erklärung?
-- Editiert von BudWiser am 10.11.2020 16:15
@BudWiser
Deshalb frug ich den Pihoqahiak ja.
Er hatte die Behauptung ja aufgestellt.
Zitat:Das macht die Bank/Sparkasse automatisch. Und zwar nicht an die Bundesbank, sondern ans Finanzamt.
Kein Problem.
Irgendwo habe ich gelesen, dass seit Januar 2020 höhere Beträge auch im Inland (sorry, wenn ich die Auslands-Abkürzung genommen habe) meldepflichtig sind (gemäß des GWGs)
Die Quelle finde ich leider nicht mehr
Bis Dato gibt es noch nichts neues. Meine Bank hat mein Konto inkl. Karten erstmal gesperrt. Ich musste ein Dokument ( Kontoauszug) senden aus dem hervorgeht woher meine Schwester das Geld hat. Der Kundenberater der Bank teilte auf Anfrage meinerseits mit das alles erstmal so bleibt wie es ist eine Verfügung wäre frühestens am 13.11. möglich und nur nach Absprache mit der Filiale. Meine Daueraufträge liegen auch auf Eis. Komischerweise hat meine Schwester keinerlei Probleme mit dem Erhalt des Betrags gehabt, ich als Empfänger bei meiner Bank dafür umsomehr. P.S die Überweisung von meiner Schwester war keine Auslandsüberweisung, Sie lebt wie ich in Deutschland
Zitat :Sie müssen auch daran denken, dass Sie die Pflicht haben, Beträge über 12.500€ bei der Bundesbank zu melden - egal ob Sie die Beträge auszahlen oder empfangen.
Dafür gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlagen.
Zitat :heißt AWV-Meldung
Wo bitte soll hier die Außenwirtschaftsverordnung greifen?
Hallo,
Auch auf diese Info hat die Bank keinerlei Anspruch (nicht einmal dir muss deine Schwester sagen woher sie das Geld hatZitat:Ich musste ein Dokument ( Kontoauszug) senden aus dem hervorgeht woher meine Schwester das Geld hat.
Aber Kooperation kann die Sache natürlich beschleunigen.
Das hört man öfter. Ob sich die Banken da immer bewusst sind, dass da auch mal Schadenersatzansprüche kommen können?Zitat:Meine Bank hat mein Konto inkl. Karten erstmal gesperrt. ... Meine Daueraufträge liegen auch auf Eis.
Beispiel: Das Geld war ein Darlehen zum Kauf einer Immobilie. Nun steht die Gesamtsumme nicht rechtzeitig zur Verfügung und der Deal platzt.
Außerdem, was haben die gewöhnlichen Zahlungen (wie die Daueraufträge) mit der Sache zu tun?
Stefan
Ja. schon übermorgen. Was für eine Verfügung ist gemeint?Zitat :eine Verfügung wäre frühestens am 13.11. möglich und nur nach Absprache mit der Filiale.
Ich habe den EP nachgelesen. 3 Fragen :
1.War es tatsächlich so, dass du dir letzten Monat 60.000,- in bar hast auszahlen lassen von deinem Girokonto?
2.Und jetzt wolltest du nochmals 40.000,- in bar ausgezahlt haben?
3.Darf man fragen, warum du so etwas machen willst?
Und? Ist das erledigt?Zitat :Ich musste ein Dokument ( Kontoauszug) senden aus dem hervorgeht woher meine Schwester das Geld hat.
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Stimmt. Aber wenn die Sparkasse der Zahlungsdienstleister dazwischen ist, gehts eben anders. Nach GwG, das hatten wir schon.Zitat :nicht einmal dir muss deine Schwester sagen woher sie das Geld hat
Übrigens ist das auch so, wenn ein Bankkunde Summen > 10.000,- in bar auf sein eigenes Konto einzahlen möchte...
Die Dokumente wurden direkt an den Kundenbetreuer der Commerzbank weitergeleitet. Ich habe meiner damaligen Sachbearbeiterin über den Betrag informiert und auch das nochmals eine größere Summe kommt. Mir war es nicht bewusst das man es anmelden muss, als Kunde hätte ich meines Erachtens erwarten können das man mich darauf hinweist. Das die Commerzbank öfters Probleme hat ist bekannt, ich habe einen Bankwechsel vorgesehen, meinen Eltern ein Auto gekauft, in bar bezahlt da ich mit meiner Karte nicht den täglichen Rahmen habe. Mit dem Rest bin ich mir nicht sicher wie ich es anlege. Das ist der Grund warum ich es abgehoben habe...
Ich hoffe Dir ist bewusst, dass dann wohl das Finanzamt sowohl an Dich als auch (abhängig vom Wert des Fahrzeugs) auf Deine Eltern herantreten wird.
Der Freibetrag in alle betroffenen Richtungen beträgt hier nur 20.000€
Zitat :Ich hoffe Dir ist bewusst, dass dann wohl das Finanzamt sowohl an Dich als auch (abhängig vom Wert des Fahrzeugs) auf Deine Eltern herantreten wird.
Der Freibetrag in alle betroffenen Richtungen beträgt hier nur 20.000€
Da hatte ich in #11 auch schon darauf hingewiesen, aber das Stöckchen hat noch keiner aufgehoben :-)
Hallo,
Das weist du doch gar nicht.Zitat:Ich hoffe Dir ist bewusst, dass dann wohl das Finanzamt sowohl an Dich als auch (abhängig vom Wert des Fahrzeugs) auf Deine Eltern herantreten wird.
Bisher schweigt sich der TS ja darüber aus wie das Geld gewonnen wurde.
Und das Auto muss man den Eltern ja nicht schenken, sondern nur zur Verfügung stellen (in die andere Richtung - Eltern zu Kind - gibt es das ja auch häufig).
Aber natürlich gut, dass das angesprochen wird, der TS denkt vermutlich am Hauptproblem vorbei.
Stefan
Zitat :Da hatte ich in #11 auch schon darauf hingewiesen, aber das Stöckchen hat noch keiner aufgehoben :-)
Es ist ja auch gar nicht klar, ob das überhaupt zum tragen kommt. Bei einer Gewinngemeinschaft wäre das z.B. völlig gegenstandslos.Zitat :Da hatte ich in #11 auch schon darauf hingewiesen, aber das Stöckchen hat noch keiner aufgehoben :-)
Auch wennman mit dem Freibetrag würde rechnen müssen wäre es völlig belanglos ob das Geld nun auf dem Konto liegt oder verschenkt oder ausgegeben wurde. Die Übersteigende Summe wäre steuerpflichtig, spielt für den Fall hier aber generell keine Rolle. Ob eine Steuerpflicht besteht oder nicht ist hier schlicht und ergreifend irrelevant.
-- Editiert von -Laie- am 11.11.2020 13:33
NÖ. Bitte einfach nachlesen.Zitat :Bisher schweigt sich der TS ja darüber aus wie das Geld gewonnen wurde.
Zitat :NÖ. Bitte einfach nachlesen.
Erleuchte uns. Ich habe auch beim zweiten Durchlesen nicht gefunden, wie das Geld gewonnen wurde.
Lesbar im EP.Zitat :Durch einen Gewinn innerhalb der Familie
In #3Zitat :Die Überweisung kam von dem Konto meiner Schwester.
In #19Zitat :Ich musste ein Dokument ( Kontoauszug) senden aus dem hervorgeht woher meine Schwester das Geld hat
In #23Zitat :Die Dokumente wurden direkt an den Kundenbetreuer der Commerzbank weitergeleitet.
WIE? Vielleicht durch Ankreuzen der richtigen Zahlen? Ist doch überhaupt nicht relevant.
Gewinn---Gewinn---Gewinn innerhalb der Familie---die Schwester war Empfänger und verteilt nun und hat auch per KA der Schwester nachgewiesen, woher der Gewinn kam. Das kann der Kundenbetreuer der C-Bank nun lesen. Evtl. muss der noch seinen Chef fragen...
Ich weiß nicht, was den Spitzfindigen noch fehlt.
Oder: Einfach Licht anmachen, dann kommt die Erleuchtung
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