Bank verweigert Firmen-Konto - negative Schufa

3. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
losgehts
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank verweigert Firmen-Konto - negative Schufa

Guten Tag,
ich habe eine Mini-GmbH, also UG gegründet und wollte ein Geschäftskonto eröffnen. Bei dem Banktermin bin ich aus allen Wolken gefallen. Es gibt in meiner Schufa einen Haftbefehl-Eintrag wg. einer nicht abgegebenen sogenannten EV. Da hab ich dann erst mal recherchiert, warum ...

Ich hatte Ärger mit einer Bank wg. einer Schrottimmobilie, wo ich auch vor Gericht gegen die finanzierende Bank vorgegangen bin und letztlich leider verloren hatte. Die Bank hatte aber schon vorsichtshalber mal einen GV beauftragt, das Geld einzutreiben bzw. mich zur EV einzuladen. Ich habe mich dann telefonisch mit der Bank zusammentelefoniert, ein Vergleich war zwischenzeitlich ergangen und wird bedient. Der Sachbearbeiter wollte den GV "zurückpfeifen", hat sich aber, wie eben jetzt bitter selber ermittelt, 6 Wochen Zeit gelassen, so dass der Brief an den GV 8 Tage nach dem Termin lag. Tja, und ich war in den Ferien und ahnte nix Böses. Ich habe mit einem sehr netten Rechtspfleger beim Amtsgericht telefoniert, der mir sagte, dass er mich menschlich und von der sachlichen Seite verstünde, aber der Eintrag zu Recht bestünde. Er legt den Vorgang aber nochmal zur Seite und riet mir, mit der Bank den Dialog aufzunehmen, da die das verbockt haben. Sie müssten ein zweites Darlehen gewähren und damit das 1. ablösen. Dann besteht die Forderung und damit der Eintrag nicht mehr.

Soweit so gut ...aber ich habe nun eine UG in Gründung und kein Konto. Meine Hausbank ist eine Direktbank, also habe ich da auch keinen Ansprechpartner. Was kann ich tun? Ich brauche lediglich ein Guthaben-Geschäftskonto. Ich habe keine festen Mitarbeiter, nur Honorarkräfte und mich, es gibt kein Büro etc.
Wie kann ich vorgehen? Welche Bank ist da ansprechbar? Ob und wann das mit dem Darlehen und der Bank s.o. über die Bühne gehen könnte, weiß ich nicht. Oder die fragen, ob sie wg. der verbockten Situation das Konto eröffnen??? Bank ist allerdings 800km entfernt. Aber ist ja letztlich auch egal. Bin angeätzt ....
Danke für Tipps
L G

Böse Bank?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Sie müssten ein zweites Darlehen gewähren und damit das 1. ablösen

Ne. Nicht wirklich. Zu dem Zeitpunkt, wo der Vergleich mit Ratenzahlung zustande kam, ist bereits der Grund für die Vollstreckungsmaßnahme weggefallen und bereits zu dem Zeitpunkt hätte der Haftbefehl gelöscht werden müssen.
Dazu braucht es keinen neuen Kredit rein formal.

Ich würde die Bank auffordern, das zügig zu regeln andernfalls würde man die Löschung mittels Anwalt erzwingen wegen Gefährdung der Kreditwürdigkeit o.ä.. So etwas zieht immer :-)

Was deine UG angeht. Die UG ist eine eigenständige juristische Person. Theoretisch kann diese Person "UG" sich auch entscheiden, vorläufig dein privates Girokonto zu nutzen. Allerdings sollte dann wirklich gut Buch geführt werden. Meiner Meinung nach.
Ansonsten besteht sicher die Möglichkeit, auch einmal eine andere Bank vor Ort aufzusuchen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 03.01.2015 14:51

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