Hallo.
Meine Mutter ist am 5.12.19 verstorben und nun habe ich ein beglaubigtes Testament wo ich als alleiniger erbe eingetragen bin. Ich war vor 2 Wochen auf der Bank wo ich auch Geld vom Konto abheben konnte und auch eine Überweisung ans Sparbuch machte.
Gestern schickte ich Überweisungen zu Bank und bekam heute den Anruf das diese nicht bearbeitet werden da sie nichts mit dem Sterbefall zu tun haben. Ist das rechtens?
Bank verweigert Überweisung
19. März 2020
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Frage vom 19. März 2020 | 14:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank verweigert Überweisung
#1
Antwort vom 19. März 2020 | 18:04
Von
Status: Unbeschreiblich (129754 Beiträge, 41388x hilfreich)
Hat man sich denn schon durch offizielle Dokumente als alleiniger Erben ausgewiesen?
#2
Antwort vom 19. März 2020 | 19:02
Von
Status: Unparteiischer (9319 Beiträge, 3019x hilfreich)
Du solltest einen Erbschein vorlegen, denn das (auch beglaubigte) Testament ist ja nicht unbedingt etwas wert, weil es ein späteres geben könnte.
Die Bank scheint korrekt zu handeln.
Berry
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#3
Antwort vom 19. März 2020 | 19:05
Von
Status: Richter (8608 Beiträge, 4677x hilfreich)
Zitat :Hallo.
...nun habe ich ein beglaubigtes Testament wo ich als alleiniger erbe eingetragen bin.
Das gilt nur als Erbnachweis, wenn es sich um ein notarielles Testament handelt.
#4
Antwort vom 20. März 2020 | 08:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
bei einem Eröffneten Berliner Testament kann es kein weiteres geben! Der erbschein kostet u ist laut gerichtsurteil nicht notwendig.Zitat :Du solltest einen Erbschein vorlegen, denn das (auch beglaubigte) Testament ist ja nicht unbedingt etwas wert, weil es ein späteres geben könnte.
Die Bank scheint korrekt zu handeln.
Berry
Ich habe ja zugriff aufs Konto, darf aber angeblich nur Angelegenheiten überweisen die mit dem Todesfall zutun haben.
#5
Antwort vom 20. März 2020 | 08:23
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Hat man sich denn schon durch offizielle Dokumente als alleiniger Erben ausgewiesen?
Ja, natürlich. Hab ja nun schon Überweisung vom konto gemacht. Und jetzt plötzlich heißt es nur dinge die mit dem Sterbefall zu tun haben
#6
Antwort vom 20. März 2020 | 08:46
Von
Status: Unbeschreiblich (129754 Beiträge, 41388x hilfreich)
Dann die Bank gerichtsfest (Fristsetzung nach Daum, Zustellnachweis) auffordern, darzulegen was die Rechtsgrundlage der Weigerung ist.
Dann mal schauen, was genau die antworten.
Danach müsste man dann wohl klagen...
#7
Antwort vom 20. März 2020 | 18:16
Von
Status: Lehrling (1645 Beiträge, 995x hilfreich)
Vielleicht musst du auch nur das Konto auflösen.
#8
Antwort vom 21. März 2020 | 15:58
Von
Status: Richter (8608 Beiträge, 4677x hilfreich)
Zitat :Der erbschein kostet u ist laut gerichtsurteil nicht notwendig.
Das "Gerichtsurteil" bezieht sich darauf, dass die Bank keinen Erbschein verlangen darf, wenn es sich um ein notarielles Testament handelt.
Wenn es sich um ein privatschriftlichen Testament handelt, darf die Bank einen Erbschein verlangen.
-- Editiert von cruncc1 am 21.03.2020 15:59
#9
Antwort vom 22. März 2020 | 00:01
Von
Status: Junior-Partner (5448 Beiträge, 1823x hilfreich)
Zitat :Und jetzt plötzlich heißt es nur dinge die mit dem Sterbefall zu tun haben
Das geht die Bank schlechterdings nichts an. Entweder man ist verfügungsberechtigt oder nicht, eine inhaltliche Wertung steht der Bank nicht zu (und wie wollte sie es im übrigen überprüfen?).
#10
Antwort vom 22. März 2020 | 15:43
Von
Status: Unbeschreiblich (129754 Beiträge, 41388x hilfreich)
Zitat :eine inhaltliche Wertung steht der Bank nicht zu
Das ist falsch.
Das (Mit)Erben z.B. die Kosten der Bestattung überweisen dürfen, aber nicht Geld auf das eigene Konto transferieren dürfen ist Dir unbekannt?
Und natürlich darf die Bank das kontrollieren, dass muss sie sogar.
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