Bank verweigert Überweisung

19. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
ReneF123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bank verweigert Überweisung

Hallo.
Meine Mutter ist am 5.12.19 verstorben und nun habe ich ein beglaubigtes Testament wo ich als alleiniger erbe eingetragen bin. Ich war vor 2 Wochen auf der Bank wo ich auch Geld vom Konto abheben konnte und auch eine Überweisung ans Sparbuch machte.
Gestern schickte ich Überweisungen zu Bank und bekam heute den Anruf das diese nicht bearbeitet werden da sie nichts mit dem Sterbefall zu tun haben. Ist das rechtens?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Hat man sich denn schon durch offizielle Dokumente als alleiniger Erben ausgewiesen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Du solltest einen Erbschein vorlegen, denn das (auch beglaubigte) Testament ist ja nicht unbedingt etwas wert, weil es ein späteres geben könnte.

Die Bank scheint korrekt zu handeln.

Berry

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von ReneF123):
Hallo.
...nun habe ich ein beglaubigtes Testament wo ich als alleiniger erbe eingetragen bin.

Das gilt nur als Erbnachweis, wenn es sich um ein notarielles Testament handelt.

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#4
 Von 
ReneF123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Du solltest einen Erbschein vorlegen, denn das (auch beglaubigte) Testament ist ja nicht unbedingt etwas wert, weil es ein späteres geben könnte.

Die Bank scheint korrekt zu handeln.

Berry
bei einem Eröffneten Berliner Testament kann es kein weiteres geben! Der erbschein kostet u ist laut gerichtsurteil nicht notwendig.
Ich habe ja zugriff aufs Konto, darf aber angeblich nur Angelegenheiten überweisen die mit dem Todesfall zutun haben.

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#5
 Von 
ReneF123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man sich denn schon durch offizielle Dokumente als alleiniger Erben ausgewiesen?

Ja, natürlich. Hab ja nun schon Überweisung vom konto gemacht. Und jetzt plötzlich heißt es nur dinge die mit dem Sterbefall zu tun haben

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Dann die Bank gerichtsfest (Fristsetzung nach Daum, Zustellnachweis) auffordern, darzulegen was die Rechtsgrundlage der Weigerung ist.

Dann mal schauen, was genau die antworten.


Danach müsste man dann wohl klagen...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Vielleicht musst du auch nur das Konto auflösen.

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von ReneF123):
Der erbschein kostet u ist laut gerichtsurteil nicht notwendig.

Das "Gerichtsurteil" bezieht sich darauf, dass die Bank keinen Erbschein verlangen darf, wenn es sich um ein notarielles Testament handelt.

Wenn es sich um ein privatschriftlichen Testament handelt, darf die Bank einen Erbschein verlangen.

-- Editiert von cruncc1 am 21.03.2020 15:59

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von ReneF123):
Und jetzt plötzlich heißt es nur dinge die mit dem Sterbefall zu tun haben


Das geht die Bank schlechterdings nichts an. Entweder man ist verfügungsberechtigt oder nicht, eine inhaltliche Wertung steht der Bank nicht zu (und wie wollte sie es im übrigen überprüfen?).

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
eine inhaltliche Wertung steht der Bank nicht zu

Das ist falsch.

Das (Mit)Erben z.B. die Kosten der Bestattung überweisen dürfen, aber nicht Geld auf das eigene Konto transferieren dürfen ist Dir unbekannt?
Und natürlich darf die Bank das kontrollieren, dass muss sie sogar.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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