Bank verweigert alternativ Legitimierungsverfahren

25. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Serioeser_Kaeufer
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)
Bank verweigert alternativ Legitimierungsverfahren

Hallo,

folgene Baustelle: Immobilienkauf mit Teilfinanzierung (auf meine Frau und mich), Vertrag unterschrieben, Kaufpreisfälligkeit erhalten, Bank möchte nun noch für die Auszahlung die Legitimation / Identifikationsfeststellung durchführen. Bei mir soweit ok, aber meine Frau ist noch keine EU-Bürgerin, Ihr Reisepass zwecks anderem Visum mindestens 6 Wochen nicht greifbar. Postident Basic funktioniert ohne Reisepass leider nicht.

Lt Deutscher Post: http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015473_1025202&cmid=link1015473_1014871

...Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente ein Lichtbild und die Unterschrift des Inhabers enthalten und von der Deutsche Post zur Identifizierung akzeptiert werden. Um insbesondere eine rechtlich angreifbare Diskriminierung zu vermeiden, hat der Auftraggeber zu identifizierenden natürlichen Personen, die nur über ein von der Deutsche Post nicht akzeptiertes Ausweisdokument verfügen, eine andere Möglichkeit zur Identifizierung anzubieten (beispielsweise durch persönliche Vorsprache in einer Filiale des Auftraggebers)...

muss der Auftraggeber, als die Bank, eine Alternative anbieten. Dies wären:

1) Postident ONLINE (geht nicht in den Filialen, müsste von der Bank beauftragt werden, macht diese nicht)

2) Persönliche Vorsprache in der Filiale (haben wir gemacht, Entscheidung steht noch aus, 50/50-Chance dass es klappt, so die Auskunft)

Was wir an Dokumenten dabei hatten:

* Kopie Reisepass (alle anderen Dokumente im Original)
* ausländischer Ausweis (kyrillische Buchstaben)
* Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung
* Dt. Führerschein mit Lichtbild
* Heiratsurkunde
* Unbegrenzt gültiger Dt. Aufenthaltstitel mit Lichtbild, Unterschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, ausstellender Behörde, Fingerabdrücke, freigeschalteter eID

Darf die Bank nun die Legitimation verweigern, wenn ja warum, oder verstößt sie damit gegen irgendwelche Rechte und fällt das bereits unter Diskriminierung?

Welche anderen Möglichkeiten gäbe es ggf. noch?

Problem an der Sache: Verzugszinsen, da Kaufpreisfälligkeit bereits überschritten


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was hat eine Bank mit der Post zu schaffen?

quote:
Darf die Bank nun die Legitimation verweigern, wenn ja warum, oder verstößt sie damit gegen irgendwelche Rechte und fällt das bereits unter Diskriminierung?

Vom Gefühl her würde ich nein sagen, da die vorgelegten Dokumente durchaus aussagekräftig und überprüfbar sind, insbesondere die beglaubigten. Könnte das aber nun nicht weiter begründen.

Ich würde beim Filialleiter vorsprechen, auf das Problem mit der Kaufpreisfälligkeit hinweisen und auf die insbesonder beglaubigten Dokumente. Ich würde darauf drängen, dass doch bitte zeitnah entschieden wird, bevor das ganze platzt. Es dürfte im Sinne der Gesetze legitim sein, anhand der vorgelegten Dokumente die Leigitmation abzuleiten und ggf. den Reisepass nachzureichen, sobald er dort, wo er sich gerade befindet, wieder zurückgesandt wurde.

Wichtig: Nicht das Gefühl vermitteln, dass dort etwas verkehrt läuft. Nicht das Gefühl vermitteln, man wolle den Sachbearbeitern etwas böses. Man möchte einfach nur, dass das Geschäft nicht platzt und unnötig weitere Kosten verursacht werden würden.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 25.10.2013 12:16

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#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Welche anderen Möglichkeiten gäbe es ggf. noch? <hr size=1 noshade>



Siehe § 4 III, IV GwG

http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__4.html


Mehr kann die Bank nicht verlangen, darauf müsste man sich eigentlich verständigen können. Zur Not eben den Filialleiter einschalten, wenn der auch nicht lesen kann die Zentrale.

Immerhin haftet die Bank für die sinnlosen Zinsen, wenn sie sich sperrt. Das fördert vielleicht das Leseverständnis.

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-- Editiert asap am 25.10.2013 13:07

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#3
 Von 
Serioeser_Kaeufer
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

Rein logisch würd ich ja auch denken das müsse reichen.

Praktisch kann sich meine Frau im Moment nicht ausweisen, da streng genommen nur Personalausweis oder Reisepass die Ausweispflicht erfüllen. Der Aufenthaltstitel ist lt. örtlicher Behörde kein gültiges Ausweisdokument.

Nun will die Bank vom Notar eine Apostille, dass sich meine Frau dort schon mit ihrem Reisepass im Original ausgewiesen hat. Der Notar erstellt jedoch maximal eine Bestätigung.


Ergo: Den kyrillisichen Ausweis beglaubigt übersetzen lassen oder die Reisepasskopie beglaubigen lassen. Da helfen auch GwG §4 & 6 nicht weiter, leider

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#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Nun will die Bank vom Notar eine Apostille, dass sich meine Frau dort schon mit ihrem Reisepass im Original ausgewiesen hat. Der Notar erstellt jedoch maximal eine Bestätigung.



DEINE Frau? Also mit Verlaub, die haben einen Knall.

Hast du da wirklich die Zentrale, also die Juristen eingeschaltet?

Die paar kyrillischen Buchstaben im Ausweis kann man ja wohl selber "übersetzen", was passiert, wenn man das in den google Übersetzer eingibt?

Ich würde da weiterbohren, ich glaube nicht, daß die Zentrale da auch abwinkt.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Ich würde da weiterbohren, ich glaube nicht, daß die Zentrale da auch abwinkt.

Glaube ich im Prinzip auch nicht. Man muss nur auf höflichem, aber bestimmten Niveau zeitnah die richtigen Personen erwischen.

Dazu arbeitet man sich in der Hierarchie nach oben oder geht den Quereinstieg über einen höflichen Vorstandsbrief/Geschäftsführerbrief. Es gibt spezielle Stabsstellen dazu.

So auf dem Niveau "Hallo Vorstand. Wir sind Kunde in Filiale XYZ (Kontonummer ABC) und wollen gleichzeitig Eigentum erwerben. Es ist alles genehmigt, da meine Frau aber nicht aus dem EU-Ausland stammt, gibt es Probleme mit ihrer Legitimation. Der Reisepass liegt zur Zeit bei XYZ zum Zweck von ABC, es dauert noch Wochen bis zur Klärung. Wir haben alles erdenkliche vorgelegt, darunter ABC, DEF, GHI, JKL... Auch würde der Notar formlos bestätigen, dass es seine Richtigkeit hat. Uns läuft leider die Zeit davon, da wir mit der Kaufpreiszahlung, die wir gerne hier über Sie finanzieren wollen, in Verzug sind.
Gibt es keinen Weg, über die vorgelegten Dokumente die Legitimation durchzuführen und den gültigen Pass, sobald er wieder bei uns ist, direkt nachzureichen? Wir bitten um zeitnahe und wohlwollende Prüfung."

Also: Höflich bleiben.

Asap hat aufs richtige hingewiesen. Wie du erkannst hast, hilft dir das nicht weiter, denn zwingen kann man sie nicht.

P.S.: Verkäufer und hinsichtlich des Eigentums handelnde Notar sind im Bilde und werden hier nicht eskalieren (ggf. vom Notar bestätigen lassen, dabei die Schreiben der Bank vorlegen)? Es geht also "nur" darum, vereinbarte Verzugszinsen zu vermeiden?


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 25.10.2013 16:14

-- Editiert mepeisen am 25.10.2013 16:17

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