Bank will gesperten Betrag an Insolvenzverwalter überweißen!

20. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sparfuchs123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)
Bank will gesperten Betrag an Insolvenzverwalter überweißen!

Hallo
mein Problem ist momentan das ich einen gesperrten Betrag auf meinem Pfändungsschutzkonto habe, weil dieser Betrag über die Freigrenze hinaus ging. Normal war es jetzt immer so das der gesperrte Betrag im folge Monat zum 1. automatisch freigegeben wurde und ich diesen Beitrag verwenden konnte.
Ich muss dazu sagen das ich seid einem Jahr in der Privat Inso bin und der Inso Verwalter die Rate direkt von meinem Arbeitgeber abzieht. Auf dem Bankkonto gibt es keine Pfändungen und ich habe einen Beschluss vom Amtsgericht, der besagt das Geld über die Freigrenze hinaus zwar gepfändet werden darf aber mit der Inso Masse nichts zu tun hat.
Außerdem hat mein Schuldenberater schon einen Antrag auf den Weg gebracht, um die Freigabe zu beschleunigen.
Jetzt zum eigentlichen Problem:

Ich bekam eine email von der Bank das der gesperrte Betrag der normal immer zum 1. freigegeben wurde, jetzt an meinen Inso Verwalter "Ausgekehrt" werden soll und in die Inso Masse gehen soll! Das war davor nieeee der Fall. Ich habe aber wiederum von einem anderen Sachbearbeiter mehrmals schriftlich die Zusage bekommen das ich am 1. des folge Monats über den gesperrten Betrag verfügen könnte!

Ich weis nicht mehr weiter, ich brauche den Betrag um Rechnungen zu überweisen, die Sachbearbeiter sind nur über email zu erreichen und die Telefonservice ist mit komplexen Fragen zu meinem Fall überfordert. Entweder ich bekomme keine Antwort auf meine Fragen oder ich bekomme Antworten indem ausgewichen wird. Kann ich im Fall das die Bank sich stur stellt, dagegen rechtlich vorgehen???

-- Editiert von Sparfuchs123 am 20.06.2019 12:50

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sparfuchs123):
mein Problem ist momentan das ich einen gesperrten Betrag auf meinem Pfändungsschutzkonto habe

Nö, Dein Problem ist, das Du immer wieder neue Beiträge zu dem gleichen Thema aufmachst und die Antworten aus den alten Beiträgen - warum auch immer - ignorierst / nicht umsetzt.

Wenn Dir die Antworten nicht gefallen, dann sag das doch einfach ...



Zitat (von Sparfuchs123):
Kann ich im Fall das die Bank sich stur stellt, dagegen rechtlich vorgehen???

Wurde schon mehrfach beantwortet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sparfuchs123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Harry, bitte zeig mir wo ich eine Antwort bekomme auf die Frage ob es rechtens ist meinen gesperrten betrag in die Inso Masse auszukehren???
Da kann ich in meinen älteren Beiträgen die zu diesem Thema nichts zu tun haben nämlich nichts finden!
Und ich glaube du hast meine Frage nicht richtig gelesen die mit meinen früheren Beiträgen nicht das Geringste zu tun haben!
Die war ob es rechtens ist, auf einmal den Überschuss an den Inso Verwalter zu übermitteln obwohl das in den Vormonaten nicht so war!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sparfuchs123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sparfuchs123):
mein Problem ist momentan das ich einen gesperrten Betrag auf meinem Pfändungsschutzkonto habe

Nö, Dein Problem ist, das Du immer wieder neue Beiträge zu dem gleichen Thema aufmachst und die Antworten aus den alten Beiträgen - warum auch immer - ignorierst / nicht umsetzt.

Wenn Dir die Antworten nicht gefallen, dann sag das doch einfach ...



Zitat (von Sparfuchs123):
Kann ich im Fall das die Bank sich stur stellt, dagegen rechtlich vorgehen???

Wurde schon mehrfach beantwortet.


Es geht um das hier darüber gibt es auch ein Urteil:

https://www.iww.de/ve/quellenmaterial/id/174140

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sparfuchs123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich war heute am Vormittag um 09:15 Uhr beim Amtsgericht persönlich und habe der Dame die für mich zuständig ist alles soweit erstmal mündlich erläutert und dann vor Ort Handschriftlich auf Papier den Antrag gestellt auf einen Auskehrungsstopp und mit dazu noch um einen freigabe Antrag über den gesperrten Betrag für die Bank und mich gebeten.

Ich habe alle wichtigen Informationen mit reingeschrieben und auch meine Lohnzettel in Kopie wo die Lohnfortzahlung der KK vermerkt sind und mit Textmarker von der Sachbearbeiterin angestrichen wurden und auch die schriftlichen Belege der KK über die mir zustehenden Beträge beilegen lassen so wie ein Infoblatt was das Kinderkrankengeld eigl. ist. Die Daten vom Sachbearbeiter der Bank so wie mail Adresse und Telefonnummer.

Als Trumpf hatte ich noch meine Nebenkostenabrechnung der Wohnung dabei in der eine Nachzahlung gefordert wird die fast genau die Höhe des gesperrten Betrages hat. So habe ich vermerkt das ich durch das gesperrte Geld wenn es freigegeben werden würde, meine Nachzahlung ausgleichen könnte.

Ich hoffe das die Zeit von 5 Werktagen noch ausreicht, da zwar die Sachbearbeiterin heute da war die alles entgegen genommen hat aber die Rechtspflegerin ist erst ab Montag wieder da.
Die Bank ließ unterdessen mitteilen, dass ich Angeblich den Antrag über den Inso Verwalter stellen müsse.
Das ist doch Blödsinn oder? Sonst hat mein Schuldnerberater immer die Anträge gestellt und ich war ja jetzt bei der höchsten Stelle die über dem IV und SB seht. Wie gesagt mein IV hatte mir öfter gesagt das er mit der Bank etc nichts zu tun hat er verwalte nur die Insomasse, dass ist ja auch vollkommen richtig!
Mir ist an erster stelle der Auskehrungstopp wichtig.

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