Bankbürgschafft

11. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jenny08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankbürgschafft

Hallo Leute, kann man eine Bankbürgschaft auf Ihre Richtigkeit überprüfen lassen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jenny08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja.


wie ?durch wen?

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#3
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(660 Beiträge, 115x hilfreich)

Einen Anwalt.

Allerdings muss man einen finden, der sich auch damit auskennt und billig ist das in der Regel leider auch nicht. Ich habe leider keine Empfehlung. Ich habe bei einem ähnlichen Thema bereits 3 Anwälte kontaktiert und nur der dritte hatte überhaupt Ansätze gefunden das ganz anzugehen. Ob das nun geholfen hat, kann ich allerdings noch nicht sagen - das ganze liegt derzeit noch bei der Bank die das prüft.

Da du hier nicht schreibst, was dein Problem ist, google doch einfach mal danach. Findest du dabei einen Artikel von einem Anwalt wäre das vielleicht eine gute Anlaufstelle.

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#5
 Von 
Jenny08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Einen Anwalt.

Allerdings muss man einen finden, der sich auch damit auskennt und billig ist das in der Regel leider auch nicht. Ich habe leider keine Empfehlung. Ich habe bei einem ähnlichen Thema bereits 3 Anwälte kontaktiert und nur der dritte hatte überhaupt Ansätze gefunden das ganz anzugehen. Ob das nun geholfen hat, kann ich allerdings noch nicht sagen - das ganze liegt derzeit noch bei der Bank die das prüft.

Da du hier nicht schreibst, was dein Problem ist, google doch einfach mal danach. Findest du dabei einen Artikel von einem Anwalt wäre das vielleicht eine gute Anlaufstelle.



Danke erstmal.

Es geht um ankauf von Firmenanteile die zum Oktober festgelegt worden sind.
Ich traue allerdingsn dem Papier nicht so ganz und will auch nicht warten bis dahein und dann entpupt sich das ganze als Fake.

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#6
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Der Käufer hat also eine Bürgschaft vorgelegt u. der Verkäufer hat bedenken das die Bank gar nicht bürgen wird bzw. die Bürgschaft nicht echt ist?

Dann sollte man vielleicht einfach mal beim Bürgen anfragen ob die vorgelegt Bürgschaft echt ist.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von Jenny08):
wie ?durch wen?

Kommt darauf an, was genau man prüfen will. Echtheit, Bonität des Bürgen, rechtliche Haltbarkeit, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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