Bankgebühren bei Rücklastschrift!!!

31. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
hitmen12
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankgebühren bei Rücklastschrift!!!

hallo
von meiner bank wurde eine lastschrift nicht eingelöst mangels deckung meines kontos. die bank erhob eine provisonsgebühr von 7,50 euro.

meine frage.....ist es rechtens das die bank sowas macht..
wenn nein teilen sie mir bitte das urteil mit

danke


p.s für alle neugierigen...diesen beitrag schreibe ich für einen bekannten :-)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zu unterscheiden ist hier, wer die Gebühren erhebt. Ist es die eigene Bank (also die Bank des Kunden, von dessen Konto Geld abgebucht werden sollte), wonach es hier aussieht, dann sind die Gebühren zu Unrecht erhoben wurde (siehe oben zitiertes Urteil).

Oftmals werden aber von dem Gläubiger selbst Gebühren erhoben, da diesem Kosten für die Rücklastschrift von seiner Bank in Rechnung gestellt werden. Diese Gebühren muss der Kunde/Schuldner oftmals zahlen, da er sich vertraglich dazu verpflichtet hat (z.B. Handyvertrag).

Nur noch mal zur Klarstellung, bevor das ganze hier falsch verstanden wird.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

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