hallo
von meiner bank wurde eine lastschrift nicht eingelöst mangels deckung meines kontos. die bank erhob eine provisonsgebühr von 7,50 euro.
meine frage.....ist es rechtens das die bank sowas macht..
wenn nein teilen sie mir bitte das urteil mit
danke
p.s für alle neugierigen...diesen beitrag schreibe ich für einen bekannten :-)
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Bankgebühren bei Rücklastschrift!!!
Böse Bank?
Böse Bank?
--- editiert vom Admin
Zu unterscheiden ist hier, wer die Gebühren erhebt. Ist es die eigene Bank (also die Bank des Kunden, von dessen Konto Geld abgebucht werden sollte), wonach es hier aussieht, dann sind die Gebühren zu Unrecht erhoben wurde (siehe oben zitiertes Urteil).
Oftmals werden aber von dem Gläubiger selbst Gebühren erhoben, da diesem Kosten für die Rücklastschrift von seiner
Bank in Rechnung gestellt werden. Diese Gebühren muss der Kunde/Schuldner oftmals zahlen, da er sich vertraglich dazu verpflichtet hat (z.B. Handyvertrag).
Nur noch mal zur Klarstellung, bevor das ganze hier falsch verstanden wird.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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