Hallo,
angenommen, ein Ermittlungsverfahren läuft - wegen beispielsweise Betrugs. Kann die Polizei Einsicht auf das Konto (kontobewegungen) eines Beschuldigten haben? Falls ja - hat die Polizei eigene Methoden das herauszufinden oder müssen die das bei der bank des Beschuldigten anfragen?
Grüße
Bankgeheimnis in wie weit?
26. August 2019
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Frage vom 26. August 2019 | 10:40
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankgeheimnis in wie weit?
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#1
Antwort vom 26. August 2019 | 11:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120353 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatKann die Polizei Einsicht auf das Konto (kontobewegungen) eines Beschuldigten haben? :
Klar.
Zitathat die Polizei eigene Methoden das herauszufinden oder müssen die das bei der bank des Beschuldigten anfragen? :
Sowohl als auch.
#2
Antwort vom 26. August 2019 | 13:05
Von
Status: Philosoph (13746 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Dann erklär' uns doch mal wie die Polizei ohne Mitwirkung der Bank - und natürlich auch ohne Mitwirkung des Kontoinhabers - an Kontodaten kommen soll? (Kontodaten meint hier mehr als nur die Kontonummer)Zitat:Sowohl als auch.
Gibt es schon so was wie einen Banktrojaner? Oder analog zum Universalschlüssel ein Universalpasswort?
Stefan
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#3
Antwort vom 26. August 2019 | 19:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120353 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatDann erklär' uns doch mal wie die Polizei ohne Mitwirkung der Bank - und natürlich auch ohne Mitwirkung des Kontoinhabers - an Kontodaten kommen soll? :
In dem sie bei der Hausdurchsuchung die Aktenordner mit den Kontoauszügen mit nehmen ... nur mal so als eine Alternative.
ZitatGibt es schon so was wie einen Banktrojaner? Oder analog zum Universalschlüssel ein Universalpasswort? :
Universalschlüssel könnte man es nennen - wird aber eher von anderen Behörden als der Polizei eingesetzt.
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