Bankregeln bei einer Kreditvergabe

31. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
spüli112
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankregeln bei einer Kreditvergabe

Ich wollte letzte Woche einen Kredit bei meiner Bank über 10.000 Euro aufnehmen. Schufa alles TipTop - doch dann der Schock. Der Kredit wurde abgelehnt. Daraufhin hatte ich dann bei meiner Bank angerufen und mir wurde mitgeteilt das ich am 4.10.2022 einen Betrag an einen Rechtsanwalt überwiesen habe (für eine Arbeitsrechtliche Sache) - doch diese IBAN wäre für diverse Inkassozahlungen bekannt und deshalb hätte ich jetzt eine Sperre von 3 Monaten.

Ich hatte noch versucht zu erklären das ich kein Inkasso hätte und das auch anhand der Rechnung nachweisen könnte, doch das wäre völlig irrelevant.

Ist sowas überhaupt zulässig? man kann doch nicht einfach mir unterstellen das ich nicht mehr Kreditwürdig wäre nur weil ich mal an einen Rechtsanwalt Geld überwiesen hatte?!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Da auch Rechtsanwälte Inkasso machen, ist das nicht verwunderlich.

War das denn eine Zahlung aus dem Bereich Schadenersatz / verlorener Prozess?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
spüli112
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es war die Zahlung der Selbstbeteiligung an den Rechtsanwalt.

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#3
 Von 
spüli112
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es war die Zahlung der Selbstbeteiligung an den Rechtsanwalt.

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#4
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von fragesteller54321):
Ist sowas überhaupt zulässig?
Was verstehst du unter "sowas"?

Dass der Vertragspartner von einem nicht-abgeschlossem Vertrag Abstand nimmt ist zulässig, und zwar auch grundlos. Dieser muss dir die eigene Gründe nicht nennen.

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#5
 Von 
spüli112
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mybe2):
Dass der Vertragspartner von einem nicht-abgeschlossem Vertrag Abstand nimmt ist zulässig, und zwar auch grundlos. Dieser muss dir die eigene Gründe nicht nennen.


Die Bank hat mir ja die Gründe genannt! ich habe Geld an den Rechtsanwalt überwiesen und dessen IBAN ist der bank mit Inkassogeschäften bekannt und diese vermutet nun das ich auch ein Inkassoverfahren am Hals hängen hatte.

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#6
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von fragesteller54321):
hat mir ja die Gründe genannt!
Was sie nicht muss.
Was damit gemeint ist: Das Abstand-nehmen der Bank aus der Vertragsverhandlung muss nicht durch einem Grund qualifiziert werden. Es sind damit keine Anforderungen an dem Grund zu setzen. Also, ob der Grund für dich haltbar oder unhaltbar ist, ist gar nicht Gegenstand der Sache. Die Bank hat Abstand genommen und das ist zulässig.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von fragesteller54321):
dessen IBAN ist der bank mit Inkassogeschäften bekannt

Die Bank darf auch eigene Kriterien heranziehen.

Man kann natürlich gerichtlich klären lassen, ob das in dem Falle rechtmäßig wäre.
Helfen wird es einem aber wohl eher nicht, denn zum einen wird die gerichtliche Klärung wohl länger als 3 Monate dauern und mit "Problemkunden" wird dann erst recht kein Vertrag mehr geschlossen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Zur Beantragung eines Kredits grhört auch die Einwilligung zur Abfrage bei Auskunfteien. Hier kann auch stehen, dass auch bisherige Umsätze zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden können.

Wurde eventuell eine entsprechende Erklärung unterzeichnet?

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hier kann auch stehen, dass auch bisherige Umsätze zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden können.
Genau das ist die einzig richtige Äußerung hier im Thread.
Auch die Bank unterliegt dem Datenschutz und darf Informationen aus Überweisungen nicht für andere Dinge verwenden, egal ob positiv oder negativ.
Gerade in Kontoauszügen wimmelt es nur so von sensiblen Daten, wenn man die einfach so verwenden dürfte ...

Zitat:
Dass der Vertragspartner von einem nicht-abgeschlossem Vertrag Abstand nimmt ist zulässig, und zwar auch grundlos.
Sie darf aber für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit keine illegal erlangten Informationen verwenden.
Zugegeben, der Nachweis ist dann normalerweise nicht einfach, aber hier hat die Bank es ja schon eingeräumt (daher vermute ich, dass es wirklich eine Genehmigung gab, wäre sonst schon ziemlich dumm).

Stefan

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#10
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Man kann ja Mal den Datenschutzbeauftragten der Bank fragen und Berichtigung verlangen (der Information, man hätte ein Inkasso am Bein).

Die sind meine Erfahrung nach recht solide integriert und nicht so zahnlos.

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#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Auch die Bank unterliegt dem Datenschutz und darf Informationen aus Überweisungen nicht für andere Dinge verwenden, egal ob positiv oder negativ.
Ach? Da die IBAN aus einer Überweisung wohl notwendigerweise zu den durch die Bank rechtmäßig verarbeiteten Daten genutzt wird, darf die Bank diese Information selbstverständlich bewerten. Genau so wie die Bank Transaktionen eines "privaten" Kontos hinsichtlich "gewerblicher" Tätigkeit bewerten darf.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Genau das ist die einzig richtige Äußerung hier im Thread.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.



Zitat (von reckoner):
Auch die Bank unterliegt dem Datenschutz

Richtig.



Zitat (von reckoner):
darf Informationen aus Überweisungen nicht für andere Dinge verwenden,

Und auch das ist schlicht und ergreifend falsch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
zu den durch die Bank rechtmäßig verarbeiteten Daten genutzt wird, darf die Bank diese Information selbstverständlich bewerten.

Natürlich darf sie das nicht.
Das ist - sofern es nicht zulässig ist - eine unzulässige Zweckänderung.

Im übrigen ist das auch eine der konstruktiven Hauptsäulen des Datenschutzes, das man Daten eben auch nur zu dem einen, bestimmten Zweck verarbeiten darf.

Und mit Verlaub, eine Verarbeitung im Rahmen der Durchführung eines bestehenden Vertrages "Überweisung" und ein Nutzung zum reinen Selbstzweck "Anbahnung Kreditgeschäft" sind vollständig unterschiedliche Zwecke, bei denen auch das von HvS so gerne proklamierte berechtigte Interesse nicht greift, da der Abwägungsfehler ja gerade hier offenkundig ist.

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