Ich wollte letzte Woche einen Kredit bei meiner Bank über 10.000 Euro aufnehmen. Schufa alles TipTop - doch dann der Schock. Der Kredit wurde abgelehnt. Daraufhin hatte ich dann bei meiner Bank angerufen und mir wurde mitgeteilt das ich am 4.10.2022 einen Betrag an einen Rechtsanwalt überwiesen habe (für eine Arbeitsrechtliche Sache) - doch diese IBAN wäre für diverse Inkassozahlungen bekannt und deshalb hätte ich jetzt eine Sperre von 3 Monaten.
Ich hatte noch versucht zu erklären das ich kein Inkasso hätte und das auch anhand der Rechnung nachweisen könnte, doch das wäre völlig irrelevant.
Ist sowas überhaupt zulässig? man kann doch nicht einfach mir unterstellen das ich nicht mehr Kreditwürdig wäre nur weil ich mal an einen Rechtsanwalt Geld überwiesen hatte?!
Bankregeln bei einer Kreditvergabe
Böse Bank?
Böse Bank?
Da auch Rechtsanwälte Inkasso machen, ist das nicht verwunderlich.
War das denn eine Zahlung aus dem Bereich Schadenersatz / verlorener Prozess?
Nein, es war die Zahlung der Selbstbeteiligung an den Rechtsanwalt.
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Nein, es war die Zahlung der Selbstbeteiligung an den Rechtsanwalt.
Was verstehst du unter "sowas"?ZitatIst sowas überhaupt zulässig? :
Dass der Vertragspartner von einem nicht-abgeschlossem Vertrag Abstand nimmt ist zulässig, und zwar auch grundlos. Dieser muss dir die eigene Gründe nicht nennen.
ZitatDass der Vertragspartner von einem nicht-abgeschlossem Vertrag Abstand nimmt ist zulässig, und zwar auch grundlos. Dieser muss dir die eigene Gründe nicht nennen. :
Die Bank hat mir ja die Gründe genannt! ich habe Geld an den Rechtsanwalt überwiesen und dessen IBAN ist der bank mit Inkassogeschäften bekannt und diese vermutet nun das ich auch ein Inkassoverfahren am Hals hängen hatte.
Was sie nicht muss.Zitathat mir ja die Gründe genannt! :
Was damit gemeint ist: Das Abstand-nehmen der Bank aus der Vertragsverhandlung muss nicht durch einem Grund qualifiziert werden. Es sind damit keine Anforderungen an dem Grund zu setzen. Also, ob der Grund für dich haltbar oder unhaltbar ist, ist gar nicht Gegenstand der Sache. Die Bank hat Abstand genommen und das ist zulässig.
Zitatdessen IBAN ist der bank mit Inkassogeschäften bekannt :
Die Bank darf auch eigene Kriterien heranziehen.
Man kann natürlich gerichtlich klären lassen, ob das in dem Falle rechtmäßig wäre.
Helfen wird es einem aber wohl eher nicht, denn zum einen wird die gerichtliche Klärung wohl länger als 3 Monate dauern und mit "Problemkunden" wird dann erst recht kein Vertrag mehr geschlossen ...
Zur Beantragung eines Kredits grhört auch die Einwilligung zur Abfrage bei Auskunfteien. Hier kann auch stehen, dass auch bisherige Umsätze zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden können.
Wurde eventuell eine entsprechende Erklärung unterzeichnet?
Hallo,
Genau das ist die einzig richtige Äußerung hier im Thread.Zitat:Hier kann auch stehen, dass auch bisherige Umsätze zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden können.
Auch die Bank unterliegt dem Datenschutz und darf Informationen aus Überweisungen nicht für andere Dinge verwenden, egal ob positiv oder negativ.
Gerade in Kontoauszügen wimmelt es nur so von sensiblen Daten, wenn man die einfach so verwenden dürfte ...
Sie darf aber für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit keine illegal erlangten Informationen verwenden.Zitat:Dass der Vertragspartner von einem nicht-abgeschlossem Vertrag Abstand nimmt ist zulässig, und zwar auch grundlos.
Zugegeben, der Nachweis ist dann normalerweise nicht einfach, aber hier hat die Bank es ja schon eingeräumt (daher vermute ich, dass es wirklich eine Genehmigung gab, wäre sonst schon ziemlich dumm).
Stefan
Man kann ja Mal den Datenschutzbeauftragten der Bank fragen und Berichtigung verlangen (der Information, man hätte ein Inkasso am Bein).
Die sind meine Erfahrung nach recht solide integriert und nicht so zahnlos.
Ach? Da die IBAN aus einer Überweisung wohl notwendigerweise zu den durch die Bank rechtmäßig verarbeiteten Daten genutzt wird, darf die Bank diese Information selbstverständlich bewerten. Genau so wie die Bank Transaktionen eines "privaten" Kontos hinsichtlich "gewerblicher" Tätigkeit bewerten darf.ZitatAuch die Bank unterliegt dem Datenschutz und darf Informationen aus Überweisungen nicht für andere Dinge verwenden, egal ob positiv oder negativ. :
ZitatGenau das ist die einzig richtige Äußerung hier im Thread. :
Das ist schlicht und ergreifend falsch.
ZitatAuch die Bank unterliegt dem Datenschutz :
Richtig.
Zitatdarf Informationen aus Überweisungen nicht für andere Dinge verwenden, :
Und auch das ist schlicht und ergreifend falsch.
Zitatzu den durch die Bank rechtmäßig verarbeiteten Daten genutzt wird, darf die Bank diese Information selbstverständlich bewerten. :
Natürlich darf sie das nicht.
Das ist - sofern es nicht zulässig ist - eine unzulässige Zweckänderung.
Im übrigen ist das auch eine der konstruktiven Hauptsäulen des Datenschutzes, das man Daten eben auch nur zu dem einen, bestimmten Zweck verarbeiten darf.
Und mit Verlaub, eine Verarbeitung im Rahmen der Durchführung eines bestehenden Vertrages "Überweisung" und ein Nutzung zum reinen Selbstzweck "Anbahnung Kreditgeschäft" sind vollständig unterschiedliche Zwecke, bei denen auch das von HvS so gerne proklamierte berechtigte Interesse nicht greift, da der Abwägungsfehler ja gerade hier offenkundig ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
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