Baufinanzierungsdarlehen- Kündigung/ Aufhebungsvertra

19. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
No Plan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Baufinanzierungsdarlehen- Kündigung/ Aufhebungsvertra

Hallo,

Eltern wollen Haus an mich verkaufen in Form einer gemischten Schenkung. Restschuld als Kaufpreis (Finanzierung über andere Bank) und der restliche Objektwert als Schenkung.

Sollzinsbindung dauert noch 4 Jahre. Somit wird eine VVE fällig.

Bank meiner Eltern hat einen Aufhebungsvertrag angeboten mit Stichtag zur Zahlung der Restschuld und VVE. Allerdings war die Zeit bis zur Unterzeichnung so kurz, dass wir das mit dem Notar nicht schaffen würden. Wenn Sie nicht unterzeichnen bis zum genannten Termin, wird die Vereinbarung hinfällig.

Sollten Sie lieber außerordentlich kündigen mit der 3 Monats Frist, die ja bei einem Verkauf einzuhalten wäre, bei festem Sollzins?

Hat jemand Erfahrung mit solchen Aufhebungsverträgen, wenn man z.B. unterschreibt aber den Termin nicht einhalten kann?

Danke für eure Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von No Plan):
Hat jemand Erfahrung mit solchen Aufhebungsverträgen, wenn man z.B. unterschreibt aber den Termin nicht einhalten kann?

Welchen Termin kann man warum genau nicht einhalten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
No Plan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Termin zur vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens, da die Formalitäten mit Notar usw. doch länger dauern. Das Datum für die vorzeitige Rückzahlung war einfach zu knapp gewählt.

Zudem hätten sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen, bevor von notarieller Seite alles unter Dach und Fach ist.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von No Plan):
Das Datum für die vorzeitige Rückzahlung war einfach zu knapp gewählt.

Dann würde ich mal als erstes anfagen, ob man das verlängern kann bzw. ein neues Angebot anfordern kann. Dann den Notartermin fixieren und dann - wenn die Daten hat - der Bank mitteilen.

Alternativ bei der anderen Bank anfragen ob die erst mit den Eltern dann mit euch den Vertrag machen bzw. mit euch allen zusammen und die Eltern dann später nach Verkauf ausscheiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Wie lange läuft denn der Kreditvertrag der Eltern schon? Wenn mehr als 10 Jahre, dann kann man doch mit einer 6-monatigen Frist ohne VVE kündigen.

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