Wie sind Darlehns-Folgeverträge bzgl. Widerrufsbelehrung rechtlich zu beurteilen?
Ist allein der AKTUELL geltende separate Vertrag maßgeblich?
Beispiel: Ursprünglicher Kreditvertrag datiert aus März 2001, nach Ablauf
der Zinsbindungsfrist wurde im Jahr 2011 ein neuer Vertrag (mit fehlerhafter
Widerrufsbelehrung) geschlossen.
Baukreditverträge/Widerrufsbelehrung
10. Juli 2014
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juli 2014 | 15:04
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 6x hilfreich)
Baukreditverträge/Widerrufsbelehrung
Böse Bank?
Böse Bank?
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Juli 2014 | 17:53
Von
Status: Senior-Partner (6435 Beiträge, 2317x hilfreich)
quote:
nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wurde im Jahr 2011 ein neuer Vertrag (mit fehlerhafter
Widerrufsbelehrung) geschlossen.
Widerruf bei Bankgeschäften ??
Ganz generell gilt in Deutschland, dass Verträge IMMER einzuhalten sind. Ein Rücktrittsrecht ist nur für Geschäfte nach dem Fernabsatzgesetz und für sogenannte Haustürgeschäfte vorgesehen , da in diesen beiden Fällen davon ausgegangen wird, dass der Verbraucher sich nicht genügend informieren konnte und man ihm durch die Möglichkeit des Rücktrittes stärken will. Wenn Du in eine Bank gehst und dort einen Vertrag abschliesst, gilt dieser ab Unterschrift und liesse sich nur zu den Bedingungen rückgängig machen, die die Bank dir (z.B. in AGBs vorgibt)
-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
#2
Antwort vom 10. Juli 2014 | 22:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Widerruf bei Bankgeschäften ?? <hr size=1 noshade>
Ja, bei bestimmten schon.
quote:<hr size=1 noshade>und liesse sich nur zu den Bedingungen rückgängig machen, die die Bank dir (z.B. in AGBs vorgibt) <hr size=1 noshade>
Oder zu den Bedingungen die der Gesetzgeber den Banken vorgibt ...
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Und jetzt?
Schon
267.886
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen