Bausparvertrag nach Scheidung

14. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
lupo10
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Bausparvertrag nach Scheidung

Hallo,

ich versuche es mal so unkompliziert wie möglich zu beschreiben:
Heirat vor zehn Jahren, geschieden seit drei Jahren. Vor der Hochzeit gab es eine Eigentumswohnung seitens meiner Ex-Frau. Mitfinanziert durch einen Bausparvertrag, den sie abgeschlossen hatte. Bei der gemeinsamen Heirat habe ich für diesen Bausparvertrag mitunterschrieben. Die Wohnung wurde verkauft und alles umgemünzt für einen Hauskauf. Wie genau, kann ich nicht sagen, ich bin ein Muffel, was das anbelangt. Wie sooft (leider) ging es nicht ohne Streiterei bei der Trennung. Ex-frau ist Friseurin, dementsprechend auch ihr Einkommen. Ich verdiene recht gut, aber es bleibt nicht viel. Nach der Scheidung wurde das gemeinsame Haus verkauft, übergeblieben sind Restschulden, die ich allein abtrage, da meine Ex-Frau ihre 'Finger gehoben' hat, wie man so schön sagt. Es gab keinerlei Gütertrennung, alles zu gleichen Teilen.
Vor diesem Prozess ist besagter Bausparvertrag wieder ans Licht gekommen, weil er nicht mehr bedient wurde. Meine Ex-Frau versprach diesen Teil der Restschulden zu übernehmen, was sie aber nicht tat - im Gegenteil, anschliessend kam ihre Zahlungsunfähigkeit. Ergebnis: Ich zahle die Restschuld des verkauften Hauses, plus besagten Bausparvertrag.
Dadurch das sie ihr Versprechen, sich um diesen Bausparvertrag zu kümmern, nicht gehalten hat, wurde dieser auch eine Zeit ( ca. ein halbes Jahr ) nicht bedient, die Raten dafür nicht gezahlt.
Nachdem meine Ex-Frau sich nicht rührte, mir mittlerweile eine beauftragte Kanzlei der Bausparkasse mit rechtlichen Schritten gedroht hatte, erklärte ich mich dazu bereit, diesen Bausparvertrag mit monatlich 50,- € abzuzahlen. Seitdem bekomme ich alle halbe Jahre eine schriftliche Aufforderung dieser Kanzlei, meine Vermögensverhältnisse offen zulegen, 3 Verdienstbescheinigungen zu belegen und alle monatlichen Ausgaben zu benennen. Das habe ich bisher immer getan. Selbstauskunft ausgefüllt, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate beigefügt und alle Ausgaben beschrieben.
Mittlerweile sind wir bei 70,- € monatlich angekommen.
Nun ist gerade wieder frisch eine Aufforderung der ganzen Geschichte gekommen.
Darin steht geschrieben, das weiterhin ein erheblicher Rückstand besteht. Ich habe nun 14 Tage Zeit, wieder alles schriftliche einzureichen, damit geprüft werden kann, ob eine höhere, monatliche Rate von mir zu zahlen sei. Jetziger Betrag 70,-€ , Ursprungsrate vor dem ganzen Malleur 78,-€. Also demnach fast wieder bei der Rate vor der Scheidung.Meine Frage ist, wie weit darf so eine Kanzlei immer wieder all meine Auskünfte fordern, wie weit darf diese Rate in die Höhe gesetzt werden, ich fühle mich gemolken.
Kann ich dagegen etwas unternehmen?
Wo liegt die monatlichen Grenze der Nettosumme meines Einkommens, damit keine Erköhung zu erwarten ist?
Ist das Vorgehen so wie es hier ausgeübt wird, rechtens?

Ich hoffe, es ist von mir einigermaßen verständlich beschrieben.

Vielen Dank für's lesen und evtl. eine Antworte(n)auf 'mein Problem'.

Lieben Gruß,

Lupo

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Davon ausgehend dass Ihr Einkommen nicht unterhalb
der Pfändungsfreigrenze liegt, können Sie nichts tun
außer zahlen.
Wenn ich mich nicht irre, unterwirft sich der Kreditnehmer
bei Nichteinhaltung der Zahlungen der sofortigen
Vollstreckung. Die Gegenseite will nun abschätzen , ob es
Ihnen nicht möglich sein muß, höhere Raten zu zahlen.
Außerdem wollen sie abschätzen, ob sich Lohnpfändungen lohnen.

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