Hallo,
ich habe einen Bausparvertrag seit dem 09.10.2003! Am 20.06.2008 wurde dieser teilgekündigt und das Guthaben ausgezahlt! Nun läuft er mit hälftiger Bausparsumme weiter! Ich zahle lediglich vermögenswirksame Leistungen.
Ich würde diesen Vertrag gerne komplett kündigen. Würde das überhaupt gehen und wieviel Verlust würde ich wohl prozentual machen? Wer hat dahingehend schon Erfahrungen machen können?
Sternchen
Bausparvertrag teilgekündigt - jetzt komplett kündigen?
Böse Bank?
Böse Bank?
Wie lange läuft den der "Vertrag" üblicherweise bis die Bausparsumme einbezahlt ist. Da sich die Provision des Verkäufers nach der Bausparsumme richtet kann das auch "nix" rauskommen.
Das müsste man mit dem Vertrag prüfen, am besten kann das die Baussparkasse.
K.
-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Gehen würde es schon, nur könnte es sein, dass die Prämien, falls welche gezahlt wurden, zurückerstattet werden müssen.
Sofern die Vermögenswirksame Leistungen nicht anderweitig angelegt werden würden, würde man diese "verlieren".
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da es von Bausparvertrag zu Bausparvertrag unterschiedlich sein kann, empfehle ich dir einfach mal in deine Vertragsbedingungen rein zulesen , da müssten all die wichtigen Fragen zu beantworten sein! Ansonsten lass dich von der Bausparkasse beraten.
Bedenke noch in deiner Überlegung, was mit den laufenden VL-Beiträgen werden soll! Zahlst du die VL-Beiträge selbst oder beteiligt sich dein Arbeitgeber komplett daran (praktisch Geschenk)?
Gruss
bafini
-----------------
""
Hallo Sternchen_82,
Bausparverträge beeinhalten in der Regel eine Abschlußgebühr - das Gro liegt hier bei 1% der Bausparsumme, Exoten bei bis zu 1,6% .
Bei der Ansparung werden die Raten zunächst zur Tilgung dieser Abschlußgebühr verwandt. Somit nimmt man bei einer Teilung einen Teil dieser gezahltenAbschlußgebühr schon mal mit in den "leeren" Vertrag.
Bei einer Laufzeit unter 7 Jahren sind die Prämien für vermögenswirksame Leistungen auf jeden Fall an das Finanzamt zurück zuzahlen.
merke: Kündigung ist IMMER prämienschädlich
Dazu käme noch, je nach Bausparkasse, eine Kündigungsgebühr. Diese wird bei den meisten Bausparkassen fällig wenn das Geld vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgezahlt werden soll.
Man "verliert" also bei Kündigung und Nichtnutzung des Bausparvertrages zum einen die anteilige Abschlußgebühr, die VL_Prämien sowie die Kündigungsgebühr.
Bausparen ist eben ein teurer Spaß... :-)
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten