Ich möchte noch einmal eine Frage zum Bearbeitungsentgelt stellen.
Ich habe in 2009 mehrere Bausparverträge teilweise ablösen können, hierfür verlangte die Bausparkasse neben dem Zinsschaden jeweils ein Bearbeitungsentgelt von 290 Euro. Vor kurzem erhielt ich von einem Urteil Kenntnis in dem in 2012 ein pauschales Bearbeitungsentgelt vom Gericht abgelehnt wurde. Ich bin der Meinung, wird mehrfach das gleiche Bearbeitungsentgelt erhoben so erfolgt diese Erhebung pauschal.
Wieso legt die Bausparkasse nicht die tatsächlichen Kosten offen?
Ein Hinweis, das pauschal erhoben und dazu auch die Höhe unverhältnismäßig sei beeindruckte die Bausparkasse nicht, die Erstattung des zuviel erhobenen Entgeltes wurde abgelehnt, auch mein Hinweis, es sei im Hinblick auf das Urteil aus 2012 noch keine Verjährung eingetreten änderte nichts.
Ich überlege, den Ombudsmann einzuschalten.
Wer hat noch eine Idee?
Vielen Dank.
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Bearbeitungsentgelt b. Bauspardarlehen
8. November 2013
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Frage vom 8. November 2013 | 19:42
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 56x hilfreich)
Bearbeitungsentgelt b. Bauspardarlehen
#1
Antwort vom 10. November 2013 | 17:53
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16242x hilfreich)
Abwarten, was der Ombudsmann sagt. Ansonsten mit einem Anwalt vorgehen. Mehr würde ich dazu aber nicht sagen.
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