Ich habe die Bank am 14.11.14 angeschrieben bezüglich der Bearbeitungsgebühr meines Darlehens aus 2010. Daraufhin habe ich ein Schreiben vom 19.11.14 mit der Zusicherung die zum Zeitpunkt der Erststellung des Schreibens noch nicht verjährten Bearbeitungsgebühren aus Kulanz zu erstatten. Ebenfalls wurde darauf hingewiesen, dass keine weiteren Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung erforderlich sind.
Nun erhalte ich ein Schreiben vom 22.04.2015 von Ihnen, mit dem Hinweis, dass der Darlehensvertrag vor dem 01.01.2012 geschlossen wurde und der Erstattungsanspruch verjährt ist.
Wie ist eurer Meinung nach die rechtliche Lage ? Ich habe anlässlich des Schreibens der Santander keine Maßnahmen eingeleitet.
-- Editier von teffiii am 08.05.2015 21:48
-- Editier von teffiii am 08.05.2015 21:52
Bearbeitungsgebühr Santander
8. Mai 2015
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Frage vom 8. Mai 2015 | 21:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bearbeitungsgebühr Santander
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#1
Antwort vom 9. Mai 2015 | 06:49
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Wie ist eurer Meinung nach die rechtliche Lage ?
Dass sie dich verarschen wollen. Ich würde hier nun einen Anwalt konsultieren und den direkt ohne weitere Vorwarnung klagen lassen.
Wenn sie klipp und klar erklärt haben, dass sie auf Einrede der Verjährung verzichten, dann aber doch die Einrede der Verjährung erheben, hat das vielleicht sogar ein strafrechtliches Geschmäckle (so es denn Vorsatz ist).
#2
Antwort vom 12. Mai 2015 | 02:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Zitat:Wenn sie klipp und klar erklärt haben, dass sie auf Einrede der Verjährung verzichten,
Haben sie dummerweise aber nicht.
Im Gegenteil, sie haben erklärt nur
Zitat:die zum Zeitpunkt der Erststellung des Schreibens noch nicht verjährten Bearbeitungsgebühren aus Kulanz zu erstatten
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Mai 2015 | 02:23
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 1000x hilfreich)
Hm?
Zitat:Ebenfalls wurde darauf hingewiesen, dass keine weiteren Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung erforderlich sind.
#4
Antwort vom 20. Mai 2015 | 11:26
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 411x hilfreich)
ZitatHm? :
Zitat:Ebenfalls wurde darauf hingewiesen, dass keine weiteren Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung erforderlich sind.
Und genau hier ist m.E. auf ein rechtsmißbräuchliches Verhalten seitens des Kreditinstituts abzustellen, wenn man einerseits den Kunden in Sicherheit wiegt, dass keine verjährungshemmenden Maßnahmen erforderlich seien, die Einrede der Verjährung dann aber nach Jahreswechsel erklärt. Ich halte dieses Vorgehen für rechtlich nicht unbedingt haltbar.
#5
Antwort vom 20. Mai 2015 | 15:23
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:rechtsmißbräuchliches Verhalten
Und nicht vielleicht sogar strafrechtlich relevantes Verhalten?
(Versuchter) Betrug?
#6
Antwort vom 20. Mai 2015 | 18:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Man glaubt es kaum aber ich habe eine Zahlung von der Bank erhalten wie der sich zusammen setzt weiß ich noch nicht mal abwarten ob da was schriftlich kommt.
Danke für eure Beiträge.
#7
Antwort vom 21. Mai 2015 | 07:18
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 26x hilfreich)
Das war bei mir auch so: Geld überwiesen, aber ohne genaue Abrechnung.
#8
Antwort vom 21. Mai 2015 | 08:36
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Hmmm. Also bleibts am Ende nur ein furchtbares Chaos?
#9
Antwort vom 21. Mai 2015 | 08:51
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 411x hilfreich)
ZitatUnd nicht vielleicht sogar strafrechtlich relevantes Verhalten? :
(Versuchter) Betrug?
Durchaus. Man könnte hier annehmen, dass die Bank den Kunden gezielt über die Rechtslage getäuscht habe, indem die rechtsirrige Auffassung vorgespiegelt wird, es seien für die Durchsetzung der Ansprüche keine verjährungshemmenden Maßnahmen erforderlich, was mithin nicht richtig ist. Immerhin verspricht die Bank hier auch lediglich ausschließlich die Erstattung der Gebühren an sich, nicht jedoch die ebenfalls aus der Einbehaltung der Gebühren entstandenen und somit zu erstattenden Zinsen. Demnach könnte man insgesamt durchaus annehmen, es läge hier eine Täuschungshandlung vor, sofern sich die Bank hier an rechtsunkundigen Personen bereichern möchte. Da die Bank nunmehr, nach weiteren Beiträgen der Betroffenen, aber wohl zahlungswillig ist, und die Bearbeitungsgebühren, wie zuvor angekündigt, auszahlt, kann insgesamt nicht von einer täuschenden Handlung ausgegangen werden. Anders sähe es aus, wenn die Bank, wie vor, wirklich die Einrede der Verjährung vortragen würde und nichts auszahlen würde.
Zitatwie der sich zusammen setzt weiß ich noch nicht mal abwarten ob da was schriftlich kommt. :
Da würde ich hier nicht von ausgehen. Aus Erfahrung vieler derartiger Fälle scheint dies ein gängiges Vorgehen seitens genannter Bank zu sein. Vielmehr hat Ihnen die Bank in Ihrem Schreiben auch lediglich zugesagt, die vereinnahmten Gebühren auszukehren. Die daraus entstandenen Zinsen wird man Ihnen wohl demnach nicht erstatten.
-- Editiert von AntoineDF am 21.05.2015 08:55
#10
Antwort vom 22. Mai 2015 | 15:20
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Natürlich war mein Hinweis mit dem möglichen Betrug eher unter der Annahme, dass es bei dem letzten Schreiben bleiben würde. Dann gäbe es ja auch wirklich eine Täuschung und einen Schaden.
Dass sie nun doch zahlen, da bleibt ja dann wohl nur noch das Wort "Chaos" übrig. Völliges Organisationschaos bedingt ja nicht wirklich Betrug.
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