Bearbeitungsgebühr für einen Bankkredit

25. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Bearbeitungsgebühr für einen Bankkredit

Hallo,
ich habe in 2008 einen Kreditvertrag unterschrieben, er enthielt neben der Kreditsumme u.a.das nun vom BGH gekippte Bearbeitungsentgelt.
Leider hat der BGH noch nicht entschieden ab wann Entgelte verjährt sind.

Ich habe ab April 2008 begonnen, die entsprechenden Raten zu zahlen und zahlte die letzte Rate in 2013.

Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich wann mein Konto mit dem Bearbeitungsentgelt belastet wurde.

Ist es üblich dass das Konto sofort mit dem Bearbeitungsentgelt belastet wird und somit zunächst ins Minus geht - oder wird dieses Entgelt am Ende des Zahlungsplanes berücksichtigt?
Würde dieses Geld am Schluss berücksichtigt wäre noch keine Verjährung eingetreten.

Wer kennt sich hiermit aus?

Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Meier70
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Meines Wissens müsste diese Gebühr am Anfang des Zahlungsplans berücksichtig werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Würde dieses Geld am Schluss berücksichtigt wäre noch keine Verjährung eingetreten. <hr size=1 noshade>



Die Verjährungsfrage ist sowieso offen, noch mal der Hinweis:

http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html


Verhandlungstermin: 28. Oktober 2014; 9:00 Uhr

BGH XI ZR 348/13

AG Mönchengladbach - Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 600/12
LG Mönchengladbach - Urteil vom 4. September 2013 - 2 S 48/13

und

XI ZR 17/14

AG Stuttgart - Urteil vom 24. Juli 2013 - 13 C 2949/13
LG Stuttgart - Urteil vom 18. Dezember 2013 - 13 S 127/13

Nachdem der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteilen vom 13. Mai 2014 (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 80/2014) entschieden hat, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind, wird er sich in den nunmehr zur Verhandlung anstehenden Verfahren voraussichtlich mit der Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche der Darlehensnehmer im Falle unwirksam vereinbarter Bearbeitungsentgelte zu befassen haben. Hierzu ist eine Vielzahl weiterer Verfahren beim Bundesgerichtshof und bei den Instanzgerichten anhängig.



Es sieht Alles danach aus, daß vor dem 31.12.2014 die Verjährung nicht eintreten wird, so jedenfalls die Vorinstanzen.

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