hallo,
ich komme mit der frist nicht so richtig zurecht, in der man bankgebühren zurückfordern kann.
mein kreditvertrag läuft seit dem 22.02.2011 für 8 jahre und die gebühren werden ja mit der monatlichen rate eingezogen. verjähren jetzt nur die gebühren, die ab heute 3 jahre zurückliegen ? ich bezahle ja noch jeden monat anteilig die gebühren. wenn ich alle gebühren bereits zu kreditbeginn bezahlt hätte, würde ichs verstehen, dass die verjähren. aber die können doch nicht einfach alles verjähren lassen, was noch gar nicht bezahlt wurde oder ? leider finde ich dazu keinerlei aussage.
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Bearbeitungsgebühren Bank - Frist worauf bezogen ?
22. Januar 2015
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Frage vom 22. Januar 2015 | 16:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bearbeitungsgebühren Bank - Frist worauf bezogen ?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2015 | 17:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
hab was rausgefunden. wenn man die bearbeitungsgebühren mit den monatlichen raten anteilig zurückzahlt, beginnt die verjährung erst mit der zahlung der letzten rate. das dürfte doch bei den meisten der fall sein oder ? es geht also um den zeitpunkt der vollständigen zahlung der gebühr und nicht, wann der vertrag abgeschlossen wurde.
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