Hallo an alle Santander-Geschädigten. Ich bin neu hier und möchte gerne meine Erfahrungen bezüglich der Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren durch die Santander schildern. Ich bekomme 3 Bearbeitungsgebühren aus den Jahren 2005, 2006 und 2007 zurück. Habe die Bank gleich nachdem das BGH-Urteil im Oktober bekannt geworden ist, per Einschreiben mit Rückschein angeschrieben und zur Bezahlung der drei Gebühren aufgefordert. Mir wurde lediglich die erste Bearbeitungsgebühr auf mein Konto überwiesen, allerdings ohne Zinsen. Als die Frist abgelaufen war, habe ich im Dezember über meinen Anwalt (der übrigens auch mein Arbeitgeber ist) Mahnbescheid beantragt. Gegen den hat die Santander Widerspruch eingelegt. Dann wurde der zweite Teil der Gerichtskosten einbezahlt. Am 09. Februar dann Aufforderung durch das Amtsgericht Mönchengladbach, dass der Anspruch innerhalb von 2 Wochen zu begründen ist. Das wurde dann am 10.02.2015 erledigt. Am 18.03.15 wurde mein Anspruch durch die Rechtsanwälte der Santander anerkannt. Mittlerweile liegt mir auch ein Anerkenntnisurteil, erlassen am 10.04.2015, vor. Die Santander kann innerhalb eines Monats noch Berufung einlegen. Deshalb gehe ich auch davon aus, dass vorher keine Zahlung kommt. Ich werde aber sobald ich die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vorliegen habe, den Gerichtsvollzieher beauftragen. Das sind meine Erfahrungen mit der Santander :-)
Bearbeitungsgebühren Santander
22. April 2015
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Frage vom 22. April 2015 | 08:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bearbeitungsgebühren Santander
#1
Antwort vom 23. April 2015 | 10:47
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16243x hilfreich)
Zitat:Als die Frist abgelaufen war, habe ich im Dezember über meinen Anwalt (der übrigens auch mein Arbeitgeber ist) Mahnbescheid beantragt
Das wollte ich nochmal hervorheben.
Nicht dass jetzt der ein oder andere, dessen Forderung verjährt ist, auf die Idee kommt, jetzt noch Mahnbescheide zu beantragen oder zu klagen.
Und jetzt?
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