Hallo, ich habe ein Abo abgeschlossen und die versprochene Prämie (Scheck in Höhe von ca 60€ ) habe ich nie erhalten, weswegen ich den Vertrag fristlos kündigen wollte. Nun wurde mir mitgeteilt, dass mir dieser bereits vor Monaten zugeschickt worden sei und eingelöst worden ist. Ich bin mir sicher, dass dieser nie ankam und vermute, dass die Aussage auch nicht wahr ist.
Ist es möglich nachzuforschen, dass der angebliche nicht von mir Scheck eingelöst wurde, bzw welche Informationen kann eine Bank geben? Und was kann ich jetzt gegen diesen Betrug machen?
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von go509300-65 am 20.02.2019 04:19
Behauptung Scheck wurde eingelöst?
20. Februar 2019
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Frage vom 20. Februar 2019 | 04:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Behauptung Scheck wurde eingelöst?
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#1
Antwort vom 20. Februar 2019 | 07:08
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Und was kann ich jetzt gegen diesen Betrug machen?
Strafanzeige wegen Verdacht des Diebstahls, des Betrugs oder der Unterschlagung gegen Unbekannt. Das wäre mein erster Schritt.
Natürlich ist es schwierig zu sagen. Probleme auf dem versandweg sind Probleme des Anbieters. Ich würde die Erklärung bei der Anzeige auch offen lassen. Da du nicht weißt, ob der Anbieter lügt, es den Scheck also nie gab, oder ob sich den jemand unter den Nagel gerissen hat.
Ansonsten kannst du auch hinsichtlich Recherche nichts machen, denn die Bank des Anbieters wird dir sicher keine Informationen herausgeben. Zivilrechtlich könnte man den Anbieter in Verzug setzen und später das ganze einklagen. Birgt etwas die Gefahr, dass sie dann doch irgendwelche Beweise vorlegen, gegen die du nicht ankommst. Daher würde ich noch etwas abwarten (Verjährung ist ja 3 Jahre zum Jahresende) und abwarten, ob bei den Ermittlungen aus der Anzeige etwas herauskommt.
Zitat:Nun wurde mir mitgeteilt, dass mir dieser bereits vor Monaten zugeschickt worden sei und eingelöst worden ist.
Eventuell kriegt man den Anbieter so weit, dass er weitere Informationen vorlegt. Also insbesondere: Wann und bei welcher Bank wurde der Scheck eingelöst und mit welcher Unterschrift. Um dann dem Anbieter klar zu machen, dass man das nicht war. War der Scheck denn Namensgebunden oder nur an den Überbringer? Das ist durchaus ein wichtiger Unterschied. Denn wenn er Namensgebunden war, darf ihn ja auch nicht einfach jeder einlösen. Wenn er an den Überbringen war, sieht es ggf. blöd aus, dann hättest du ihn verschenken/ weitergeben können.
#2
Antwort vom 20. Februar 2019 | 10:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatNun wurde mir mitgeteilt, dass mir dieser bereits vor Monaten zugeschickt worden sei :
Absenden reicht nicht, ankommen muss die Prämie.
Der Anbieter soll also nachweisen, das der Scheck beim Verbraucher angekommen ist. Eine getätigte Einlösung ist kein Nachweis dafür.
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#3
Antwort vom 20. Februar 2019 | 10:39
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Doch, das kann durchaus wahr sein.ZitatIch bin mir sicher, dass dieser nie ankam und vermute, dass die Aussage auch nicht wahr ist. :
Wenn solche Schecks per Post zugestellt werden, kann ein Unbefugter diese Sendung an sich nehmen, den Scheck auch einlösen.
Da es sich um 60,- handelt, sollte man genau abwägen, welche Schritte sich auch kostenmäßig noch darstellen lassen, um entweder den Scheck zu bekommen oder das Abo loszuwerden.
Was kostet denn das Abo?
#4
Antwort vom 28. Februar 2019 | 09:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten und entschuldigt bitte die späte Antwort meinerseits.
Ich warte zur Zeit auf die Antwort vom Verlag/Vertrieb was für eine Art von Scheck es war (namensgebunden oder nicht). Das Abo kostet ca. 70€, was jetzt nicht wirklich viel ist, aber ich werde dennoch wenigstens zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, sobald ich weiß was für ein Scheck es war.
Vielen Dank und beste Grüße
Und jetzt?
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