Beleihung einer Immobilie bei Nießbrauchrecht

11. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dirk84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Beleihung einer Immobilie bei Nießbrauchrecht

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, unter welchen Voraussetzungen eine Beleihung einer Immobilie mit eingetragenem Nießbrauchrecht funktioniert?
Wer muss alles den Vertrag unterzeichen? Einwilligen usw.?

Desweiteren ist dort ein zweiter Besitzer mit 1/3 Anteil drin.

Vielen Danke für eine Antwort / Info

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Der/die Eigentümer müssen die Belastung mit einer Grundschuld oder Hypothek bewilligen.

Dann würde die Belastung aber im Rang nach dem Nießbrauchsrecht eingetragen werden, und da spielt natürlich keine Bank mit. Wenn dann müsste wohl der Nießbrauch im Rang zurücktreten, und das müsste der Niebrauchs-Berechtigte bewilligen (warum auch immer er das machen sollte).

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#2
 Von 
Dirk84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Bank würde dies auf keinen Fall machen? Auch wenn nicht 100% sonder max. 50% beliehen werden sollen?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ZV
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 88x hilfreich)

Du solltest vielleicht erst mal darlegen um welchen Nießbrauch es sich handelt. Nießbrauch ist ein Sammelbegriff für für verschiedene Rechte.
Und was ist mit dem 1/3-Besitzer. Ist er 1/3-Miteigentümer oder ist er 1/3-Nießbrauchsberechtigter?
Ohne die Antwort auf obige Fragen zu kennen:
Grundsätzlich wird die Bank keine Beleihung vornehmen, wenn die zu ihren Gunsten zu bestellende Grundschuld nicht Rang vor dem Nießbrauch erhält. Es wird auch keine Rolle spielen, ob es sich nur um eine 50%-Beleihung handelt. Denn so mancher Nießbrauch macht das Objekt unverwertbar,wenn es später zu einer Zwangsversteigerung kommen sollte.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Denn so mancher Nießbrauch macht das Objekt unverwertbar

Eigentlich jeder !

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