Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, unter welchen Voraussetzungen eine Beleihung einer Immobilie mit eingetragenem Nießbrauchrecht funktioniert?
Wer muss alles den Vertrag unterzeichen? Einwilligen usw.?
Desweiteren ist dort ein zweiter Besitzer mit 1/3 Anteil drin.
Vielen Danke für eine Antwort / Info
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Beleihung einer Immobilie bei Nießbrauchrecht
Böse Bank?
Böse Bank?
Der/die Eigentümer müssen die Belastung mit einer Grundschuld oder Hypothek bewilligen.
Dann würde die Belastung aber im Rang nach dem Nießbrauchsrecht eingetragen werden, und da spielt natürlich keine Bank mit. Wenn dann müsste wohl der Nießbrauch im Rang zurücktreten, und das müsste der Niebrauchs-Berechtigte bewilligen (warum auch immer er das machen sollte).
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Die Bank würde dies auf keinen Fall machen? Auch wenn nicht 100% sonder max. 50% beliehen werden sollen?
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Du solltest vielleicht erst mal darlegen um welchen Nießbrauch es sich handelt. Nießbrauch ist ein Sammelbegriff für für verschiedene Rechte.
Und was ist mit dem 1/3-Besitzer. Ist er 1/3-Miteigentümer oder ist er 1/3-Nießbrauchsberechtigter?
Ohne die Antwort auf obige Fragen zu kennen:
Grundsätzlich wird die Bank keine Beleihung vornehmen, wenn die zu ihren Gunsten zu bestellende Grundschuld nicht Rang vor dem Nießbrauch erhält. Es wird auch keine Rolle spielen, ob es sich nur um eine 50%-Beleihung handelt. Denn so mancher Nießbrauch macht das Objekt unverwertbar,wenn es später zu einer Zwangsversteigerung kommen sollte.
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Denn so mancher Nießbrauch macht das Objekt unverwertbar
Eigentlich jeder !
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