Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung

24. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
jenny1975
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung

Hallo zusammen,

ich habe aus einer verzweifelten Lage heraus Anfang des Jahres meinen schon bestehenden Kredit erhöhen müssen. Restschuld im Januar betrug noch 4500 Euro. Erhöht wurde der
um 5000 Euro. Jetzt hat die Bank sich natürlich gefreut und so richtig zugeschlagen mit ihren Zinsen. Ich habe nun (Stand April) eine gesamtes Saldo von 14000 Euro. Ich habe nun die monatliche Rate von 163 Euro, davon Tilge ich monatlich 90 Euro. Rest geht für Zinsen drauf. Nun habe ich wirklich nur eine kurze Notlage gehabt aber keine Sicherheiten für die Bank. So musste ich die Laufzeit von 84 Monaten unterschreiben.

Jetzt zum eigentlichen:
Ich verdiene sehr gut und kann die gesamte netto Kreditsumme bis Juni 14 zurückzahlen inkl. der bis dahin angefallenen Zinsen. Jetzt versteh ich die Berechnung nicht mit der vorzeitigen Ablöse.
Vielleicht hilft mir hier einer, es muss nicht auf den Cent genau sein. Es reicht die grobe Richtung. Laut Vertrag richtet sich das nach dem §502 BGB und berücksichtigt:
-ein zwischenzeitliches Zinsniveau
-die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme
- den der Bank entgangen Gewinn
- den verbundenen Verwaltungskosten
- die infolge der vorzeitig Rückzahlung ersparten Risiko kosten
Die so errechneten Vorfälligkeitsentschädigung reduziert sich ggf. auf den niedrigerer der nachfolgenden Beiträge:
- 1 Prozent
- der Beitrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.

Ein Vermerk steht da noch:
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird erhoben auf Zahlungseingänge, die über fällige Raten hinausgehen und mindestens 80 % des zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs bestehendes Kreditsaldo erreichen.

Ich möchte gerne wissen:
Macht es Sinn jetzt immer schon monatlich circa 900 Euro zu bezahlen?(kann online zwischen meinen Konten umbuchen)
Wie hoch kann die Ablöse ungefähr sein?

Bei der Bank will ich im Moment nicht fragen. Die nehmen für die Berechnung schon seltsam hohe Gebühren.

Vielen Dank und viele Grüße.

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12305.11.2023 23:03:11
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 39x hilfreich)

Die genaue Berechnung der Vorfälligkeit dauert zu lange, wenn man nicht auf ein entsprechendes Programm zurückgreifen kann.

Dazu braucht man auch die genauen Kreditdaten wie Sollzinssatz, Restschuld, Abrechnungsmethode.

Nach der neuen Verbraucherkreditlinie gibt es aber die Höchstgrenzen:
u.a. die 1% auf die Restschuld.
Bei ca. 13.800 Euro wären das dann 138 euro.

Muss ich aber noch mal nachschauen, ob das stimmt;
und ob da eventuell sonst noch Gebühren zukommen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jenny1975
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bernjou,

ich lese und verstehe es auch so mit den 1%. Aber selbst wenn ich einen Prozent von der Gesamtsumme nehme, sind es weniger als 150 Euro. Das ist so wenig und kann ich mir kaum vorstellen. Man wird doch ausgenommen wo es geht ;)

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.11.2023 23:03:11
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 39x hilfreich)

Das wird wohl stimmen; ich habe hier noch ein Beispiel gefunden:

http://www.vis.bayern.de/finanzen_versicherungen/finanzierung/verbraucherdarlehen.htm


http://www.kreditvergleich.org/ratgeber/20120107/vorzeitige-tilgung-eines-ratenkredits.html

Die teilweise Rückzahlung müßte dann auch möglich sein.
Der Gesetzgeber nennt das offensichtlich (auch wenns ganz zurückgezahlt wird) Rückzahlung.

Man kann das ja schon mal versuchen mit einer teilweise Rückzahlung.

Mal schauen, was die sagen;
ich kann mir vorstellen, dass die nicht ganz begeistert sind.

Ansonsten warten, bis man das ganze Geld zusammen hat.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen