Bereitstellungszinsen bei Coronapandemie

24. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Morgner
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
Bereitstellungszinsen bei Coronapandemie

Hallo, wer kann helfen?Die Bank verlangt Bereitstellungszinsen,jedoch habe ich vom Fertigbauunternehmen eine Nachricht erhalten das die vereinbahrte Fertigstellung wegen "Corona" sich auf unbestimmte Zeit verschiebt.Muß ich die Bereitstellungszinsen trotzdem bezahlen ?Die Bank meinte -JA !!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von Morgner):
Muß ich die Bereitstellungszinsen trotzdem bezahlen ?Die Bank meinte -JA !!

Die Bank wird da wohl Recht haben.


Es wird wohl ein Gesetz für Verbraucherdarlehen geben, aber da wird man nachweisen müssen, das man Einnahmeausfälle des Verbrauchers aufgrund der Corona-Pandemie hat und die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Leistung, weil sein angemessener Lebensunterhalt oder der seiner Unterhaltsberechtigten gefährdet wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morgner
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort,ist sehr hilfreich

0x Hilfreiche Antwort

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