Bereitstellungszinsen höher als Kreditzinsen

16. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
MichaelF50
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bereitstellungszinsen höher als Kreditzinsen

Hallo Experten,
bei meinem Baukreditvertrag habe ich übersehen, daß der Bereitstellungszinssatz mit 3% höher ist als der Kreditzins von 1,9%. Zusätzlich berechnet die Bank den Bereitstellungszins vom Darlehensnennbetrag, ohne das Disagio abzuziehen. Würde das Darlehen wenigstens auf mein Festgeldkonto eingezahlt, wäre der Zinssatz deutlich niedriger. Das verweigert die Bank aber. Zusätzlich verlangt die Bank, daß zunächst mein Barvermögen, für die Baufinanzierung aufgebraucht wird. Meines Erachtens kann die Berechnung des Effektivzinssatzes dadurch nicht stimmen, weil für die Berechnung, als Laufzeitbeginn das Datum der Darlehensunterzeichnung verwendet wurde und das Wirksamwerden des Disagios noch nicht feststeht.
Meine Frage: ist das alles noch Rechtens oder nur unseriös.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Noch einmal das ganze Kleingedruckte durchlesen.

quote:
Zusätzlich verlangt die Bank, daß zunächst mein Barvermögen, für die Baufinanzierung aufgebraucht wird.

Wieso verlangt sie so etwas? Ich wüsste nicht einmal ansatzweise, mit was für einem Recht sie das verlangen sollte.

Das Problem ist: Ihr seid anscheinend noch ganz am Anfang, darauf angewiesen, euch vernünftig mit eurer Bank zu einigen. Normalerweise würde man hier eskalieren, zur Not mittels Anwalt oder per Gericht die Auszahlung des Kredites (also die Einhaltung des Kreditvertrages) erzwuingen. Das dauert und ob die Bank dann nicht noch weitere Steine in den Weg legt, sei dahin gestellt. Zudem sind sowohl 3% also auch 1,9% sehr gute Zinssätze.

Was also tun? Mir fällt nur ein, sich an den Filialleiter zu wenden und ihn auf eine brauchbare Lösung anzusprechen, dass ihr es nicht einseht, hier zu in euren Augen komplett vermeidbaren Zinszahlungen gezwungen zu werden. Klappt das nicht, an dessen Vogesetzten wenden usw.

Wie weit seid ihr? Verträge für Hauskauf/Hausbau schon unterzeichnet? Ist es möglich, mit dem Rücktritt vom Vertrag zu drohen? Zumindest wenn ihr keinen Schritt weiterkommt?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
MichaelF50
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen,
danke für Ihre Ausführungen. Das Problem ist, daß die Forderung den Eigenanteil an der Finanzierung zuerst zu verwenden, gar nicht im Vertrag steht. Die erste Rate des Kaufpreises ist bereits überwiesen und die nächste Rate ist erst in einem halben Jahr fällig.
Ich habe ein Angebot einer anderen Bank das auch nicht schlechter ist. Ich sehe nur keine Möglichkeit vom Kreditvertrag, im Juni 2013 abgeschlossen, zurückzutreten.
Ich hatte gehofft, die falsche Berechnung des eff.Zinses könnte ein Hebel sein.
Ich fühle mich von dieser Bank übers Ohr gehauen.
Mit solchen Geschäftspartnern möchte ich nicht zusammenarbeiten.

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Lass mich raten, die Bank hat ein rotes S als Logo? War bei uns genauso - auch wir hatten übersehen, dass die Bereitstellungszinsen höher waren als die Kreditzinsen.

Ein freundliches, aber bestimmtes Gespräch bzgl. der Vereinbarungen haben dann aber geholfen, dass wir den als letztes eingeplanten Kreditbaustein aus genau diesem Grund dann als erstes in Anspruch genommen haben.

Verträge gelten für beide Seiten.

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#4
 Von 
MichaelF50
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo little-beagle,
absolut ins rote S getroffen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>bei meinem Baukreditvertrag habe ich übersehen, daß der Bereitstellungszinssatz mit 3% höher ist als der Kreditzins von 1,9%. <hr size=1 noshade>


Die Bank darf nach dem Urteil vom 21.02.1985 - III ZR 207/83 Bereitstellungszinsen verlangen. Wie hoch diese maximal sein dürfen und ob diese den eigentlichen Zins des Kredits übersteigen dürfen ist leider bisher nicht von der Rechtssprechung eindeutig behandelt worden. Somit ist die derzeitige Aussage dazu: Es kann rechtswidrig sein, muss aber nicht und somit müsste der Einzelfall rechtlich geprüft werden.

quote:<hr size=1 noshade> vom Darlehensnennbetrag, ohne das Disagio abzuziehen <hr size=1 noshade>


Dass die Bereistellungszinsen über den Darlehensnennbetrag berechnet werden ist branchenüblich und bisher hat sich die Rechtssprechnung hierzu nicht gegenteilig geäußert.

quote:<hr size=1 noshade>Würde das Darlehen wenigstens auf mein Festgeldkonto eingezahlt, wäre der Zinssatz deutlich niedriger. <hr size=1 noshade>


Gelder zur Finanzierung einer Immobilie dürfen nur für diesen Zweck und nicht zur Anlage verwendet werden. Zumal werden i. d. R. der Kaufpreis für die Immobilie oder Baurechnung für dieses Objekt nach Vorlage bei der Bank direkt vom Kreditkonto ausgeglichen. Eine effektive Auszahlung des Kredits an den Bauherrn erfolgt somit i. d. R. nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Zusätzlich verlangt die Bank, daß zunächst mein Barvermögen, für die Baufinanzierung aufgebraucht wird <hr size=1 noshade>


Sofern dies vertraglich nicht festgehalten wurde sehen ich dafür keine rechtliche Grundlage.

quote:<hr size=1 noshade>Meines Erachtens kann die Berechnung des Effektivzinssatzes dadurch nicht stimmen, weil für die Berechnung, als Laufzeitbeginn das Datum der Darlehensunterzeichnung verwendet wurde und das Wirksamwerden des Disagios noch nicht feststeht. <hr size=1 noshade>


Ihr Barvermögen hat mit der Effektivverzisung des Darlehens nichts zu tun, da sich durch den Eigenkapitaleinsatz der Auszahlungsbetrag nicht ändert. Der Effektivzins spiegelt nur den nominalzins samt aller Kreditkosten, auf ein Jahr heruntergebrochen, wider.

Der Effektivzins setzt sich wie folgt zusammen:

Kreditkosten * 100 / Auszahlungsbetrag * Nominalzinssatz


Oder meinen Sie die Bereitstellungszinsen unter Disagio?
Denn Bereitstellungszinsen fließen nicht in die Effektivzinsberechnung ein.

Hoffe ich konnten Ihnen schon mal etwas helfen.


Grüße
PP

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MichaelF50
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo PP9325,
danke für die praxisnahe Antwort.
Die Frage mit dem Effektivzins muß ich noch einmal präzisieren. In die Berechnung des Effektivzinses fließen ein: Kreditsumme, Disagio, Kreditzinssatz und Laufzeit. Die Laufzeit dieses Kreditvertrages begann mit der Vertragsunterschrift. Kreditsumme und Kreditzins sind fest vereinbart. Das Disagio wird aber erst ab Kreditausgabe wirksam - hat also eine andere Laufzeit als der ausgegebene Kredit. Damit kann also die Angabe des Effektivzinses, im Kreditvertrag, nicht stimmen .
Oder habe ich hier einen Gedankenfehler?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Im Grunde genommen sehen Sie das schon richtig, dass das Disagio erst mit Auszahlung fällig wird, wobei der Nominalzinssatz bis dahin oft jedoch vergünstigt war. In den meisten Fällen werden Disagios als umgangssprachlich vorbezahlte Zinsen bezeichnet, da dafür bis zum Abruf der Nominalzinssatz günstiger ist.

Insbesondere bei Hausbaukrediten, kann jedoch in den allermeisten Fällen nicht im Vorherein gesagt werden, wann der/die Abruf(e) erfolgen werden.

Somit kann man im Vorherein natürlich nicht verlässlich berechnet werden, wie hoch der tatsächliche Effektivzins sein wird.

Daher hat man in der Praxis folgendes Verfahren in der PAngV festgelegt:

Daher hat man festgelegt, um dem Sinn der PAngV nachzukommen, nämlich Kreditangebote vergleichnar zu machen, dass bei der Effektivzinsberechnung nach der PAngV immer davon ausgegangen wird, dass der Kreditbetrag inkl. Disagio komplett zum Lauftzeitbeginn ausgezahlt wird und bereits im nächsten Monat die Tilgung bginnt.

Grüße
PP

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#8
 Von 
guest-12305.11.2023 23:03:11
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 39x hilfreich)

Wenn das ein Privatkredit ist,
halte ich ein Disagio grundsätzlich für unsinnig
aus Sicht des Kreditnehmers

Das Problem hat man ja auch schon erkannt:
Auf dem Papier wird eine höhere Schuld verrechnet,
als wie zugeflossen ist.

In den Effektivzinssatz muss das zwar einberechnet werden,
aber es lauern noch einige andere Fallen für den kreditnehmer wie z:b bei einer vorzeitigen Ablösung aus wichtigem Grund.
Oder die Gefahr , wie hier, dass die Berechnung schwerer nachvollziebar wird;
und der Kredit eventuell nicht richtig abgerechnet wird.


Die Höhe der Bereitstellungszinsen ist Vereinbarungssache.
Der Nominalzinssatz muss aber auch um das Diasgio bereinigt werden.
Wird ein falscher eff. Zinssatz angegeben,
so steht einem erst mal kein Rücktrittsrecht zu,
sondern nur ein Erstattungsanspruch der zuviel gezahlten Zinsen.


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-- Editiert bernjou am 26.01.2014 15:53

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MichaelF50
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo PP9325,
ein Disagio bei einem Privatkredit macht tatsächlich keinen Sinn. Beim Kauf einen zu vermietenden Gebäudes macht es dann Sinn, wenn man damit ein einmaliges Spitzensteuerjahr etwas "glätten" kann.
Im aktuellen Fall, konnte ich mich mit meiner Bank dahingehend einigen, daß ich die Kreditsumme auf mein Festgeldkonto gutgeschrieben bekam. Damit zahle ich jetzt die nierigeren Kreditzinsen und nicht mehr die höheren Bereitstellungszinsen.
Vielen Dank für die Beiträge

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