Bereitstellungszinsen wg. verzögerter Grundschuldabtretung

30. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Forum_User_2021
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bereitstellungszinsen wg. verzögerter Grundschuldabtretung

Hallo,

wir haben im November 2020 einen Darlehensvertrag i.H.v. 200.000 Euro unterschrieben. Die darlehensgebende Bank verlangt als Bedingung für die Auszahlung des Darlehens, dass eine EUR 200.000 Grundschuld unserer früheren Bank auf unserem Objekt an sie abgetreten wird.

Leider hat unsere frühere Bank es erst jetzt (nach mehr als 3 Monaten!) geschafft, die notarielle Abtretungserklärung an die darlehensgebende Bank zu übermitteln. Ein absolutes Unding unserer Meinung nach.

Mittlerweile müssen wir über 400 Euro Bereitstellungszinsen zahlen, obwohl wir nichts für die Verzögerung der Erstellung dieser notariellen Abtretungserklärung können.

Frage: Da wir überhaupt nichts für die Verzögerung können, ist es rechtlich, dass wir diese Bereitstellungszinsen jetzt unserer früheren Bank in Rechnung stellen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47635 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Da wir überhaupt nichts für die Verzögerung können, ist es rechtlich, dass wir diese Bereitstellungszinsen jetzt unserer früheren Bank in Rechnung stellen?


Ich sehe keine Rechtsgrundlage für einen Schadenersatzanspruch gegen die frühere Bank.

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