Beschwerdeverfahren Bank wiederrufen - Aber wie ?

19. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 6x hilfreich)
Beschwerdeverfahren Bank wiederrufen - Aber wie ?

Ich habe ohne zu wissen was es bedeutet bei einer Bank Beschwerde eingereicht.

Nun habe ich die rückmeldung erhalten dass dies an die entsprechende Stelle weitergeleitet wird sprich Gericht usw.

Das war absolut nicht mein Absicht.
Ich war mir nicht einmal bewusst was dies bedeutet.

Ich danke nur das die dann mal reagieren.

Wie kann ich das auf schnellsten Wege rückgängig machen??

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29718 Beiträge, 5348x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
dass dies an die entsprechende Stelle weitergeleitet wird sprich Gericht usw.
Ans Gericht?
Damit weißt du immerhin, dass vermutlich ein Gericht oder eine Ermittlungsbehörde das mit der *plötzlichen* Kontosperrung angeordnet hatte.
Zitat (von Vike28):
Wie kann ich das auf schnellsten Wege rückgängig machen??
Das war doch schon am 18.8. Ich meine, da brauchst du jetzt nichts mehr rückgängig machen. Die Beschwerde (wegen was?) dürfte sich erledigt haben. Ansonsten antwortet dir zB das Gericht.

Du hast doch gestern Nachmittag geschrieben, endlich die Info von der Bank erhalten zu haben.

Man muss hier zu 1 Sache nicht 2 Beiträge bedienen.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114341 Beiträge, 38981x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Wie kann ich das auf schnellsten Wege rückgängig machen??

In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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