Bestattungskosten , Schwester finden

6. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)
Bestattungskosten , Schwester finden

Hallo zusammen ,

ich hätte eine Frage.
Gestern ist meine Schwiegermutter verstorben.
Ich habe inzwischen alles nach Ihren Wünschen (die recht Bescheiden waren) mit dem Bestatter geregelt.
Nun hat meine Frau eine Schwester die seit Jahrzehnten den Kontakt zu ihrer Mutter und auch meiner Frau
abgebrochen hat.
Meine Frau hat ihre Mutter bis zuletzt gerne gepflegt !!!
Nun habe ich die Kosten für die Bestattung übernommen aber sehe nicht ein warum die Schwester nicht
auch ihren Teil dazu betragen sollte.
Mein Problem ist nun das wir weder genau Wissen wie jetzt heißt noch wo sie wohnt.
Meine Frau hat sie unter ihrem noch bekannten Namen bei Facebook gefunden weil sie ihr Mitteilen wollte
das es der Mutter schlecht geht. Der Kontakt wurde ohne Kommentar geblockt.
Was das bedeutet kann sich jeder vorstellen.
Welche Möglichkeit gibt es nun für mich die halben Kosten der Beerdigung zu bekommen ?
Das Nachlassgericht konnte mir dazu keine Auskunft geben.

Danke
Frank

-- Editiert von Moderator am 17.04.2020 19:35

-- Thema wurde verschoben am 17.04.2020 19:35

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37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Die Bestattung ist zunächst mal durch das Erbe zu zahlen. Oder ist kein ausreichendes Erbe vorhanden?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

:forum:

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Sofern der Ehefrau eine (transmortale) Vollmacht vorliegt und die Verstorben entsprechendes Bankguthaben hatte, kann Erstgenannte auch den Rechnungsbetrag direkt aus dem Vermögen an den Bestatter anweisen.

Selbst ohne eine solche Vollmacht überweisen Banken nicht selten die Beerdigungskosten an den Bestatter aus vorhandenem Guthaben der Verstorbenen.

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#4
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Leider hatte sie kein Vermögen. Nur Taschengeld vom Pflegeheim.

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#5
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

In dem Fall bist erstmal du dran zu bezahlen. Du kannst dir das Geld (bzw. den Anteil) aber von der Schwester zurück holen. Ihre Anschrift kannst du über das Einwohnermeldeamt heraus finden. Ohne richtigen Namen wird das alles natürlich ein wenig schwieriger, evtl. geht das dann über den Mädchennamen. Man müsste natürlich den Ort kennen oder zumindest irgendeine Anschrift wo sie mal gewohnt hat.

Aber Achtung, wenn sie sich quer stellt ist es eine zivilrechtliche Sache die eine Menge Nerven kosten kann. Ist halt die Frage ob man sich das alles antun will für maximal 50% der Kosten.

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#6
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Ja, hab schon die entsprechende Stadt angeschrieben. Kostet 11 Euro wenn sie mal nachsehen ob sie dort noch lebt. Hoffentlich muss ich nicht noch mehr Städte anfragen. Dank für die Antworten!!!

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#7
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Wie zu erwarten keine Reaktion und schon gar keine Überweisung der Schwester !!!
Habe die Daten der Schwester vom Bürgerbüro bekommen und sie sofort per Einschreiben
über den Tot der Mutter informiert und aufgefordert die Hälfte der Kosten zu übernehmen.
Natürlich in netter und sachlicher Form.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen ???
Fakt ist ja nun mal das man die Beerdigung sofort beauftragen muss und nicht erst
von allem ihr Einverständnis bzw. Kostenübernahme einholen kann wenn man keine
Kontaktdaten hat. Das Krankenhaus war schon sauer das die Leiche nicht am selben
Tag abgeholt wurde !!!

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen ???
Auch wenn es nicht das ist, was du hören möchtest, ich würde an deiner Stelle überlegen die Angelegenheit so zu belassen wie sie ist. Evtlm wirds sonst nur noch teurer für Dich.

Meiner Meinung nach hast du KEINEN Anspruch gegen deine Schwägerin, wenigst keinen rechtlich begründeten.

Zitat:
Nun habe ich die Kosten für die Bestattung übernommen
Das war eine freiwillige Leisstung deinerseits und sogesehen der erste von 2 Fehlern. Schuldner wären deine Frau und ihre Schwester gewesen. Du hast aber die Kosten FREIWILLIG übernommen.

Zitat:
und aufgefordert die Hälfte der Kosten zu übernehmen.
Meiner Meinung nach der zweite Fehler. Besser wäre gewesen, ein Drittel.
Da du jedoch die Hälfte gefordert hast, hast du damit auch bestätigt und anerkannt, dass nur deine Frau und Ihre Schwester zusammen haften. Hättest du ein Drittel gefordert, hättest Du dich in die Position gebracht, Euch Alle 3 gesammtschuldnerisch zu sehen.

Es bleibt dir aber überlassen zivilrechtlich zu klagen, wenn du möchtest und nicht freiwillig etwas von der anderen Seite kommt.

Dabei hast du auch das volle Kostenrisiko bei einem Verfahren mit ungewissem Ausgang. Die grosse Frage ist wirklich, wie wird deine Zahlung gewertet.

Solltest du ein Verfahren verlieren, darfst du BEIDE Anwälte bezahlen sowie Gerichtskosten.

Solltest du das Verfahren gewinnen, kann es auch sein, dass du nichts bekommst, wenn die Schwester zahlungsunfähig ist. Dann hast du nicht nur die halben Bestattungskosten nicht, sondern auch noch ein paar hundert Euro ausgegeben für gar nichts.

Also gut überlegen und Risiken etc gegeneinander abwägen...

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Welche Möglichkeit gibt es nun für mich die halben Kosten der Beerdigung zu bekommen ?

Ich fürchte gar keine, da die Rechtsgrundlage für die Durchsetzbarkeit fehlt.



Zitat (von Frank Rost):
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen ???

Eine Rechtsgrundlage für die Durchsetzbarkeit finden oder es dabei bewenden lassen.



Zitat (von Frank Rost):
Nun habe ich die Kosten für die Bestattung übernommen

Warum DU und nicht Deine Frau? Bist Du auch Erbe?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Wir waren Sonntag Mittag dabei als sie Gestorben ist.
Meine Frau war alles andere als in der Lage sich sofort um die Beerdigung zu kümmern.
Ich glaube das würde sie selbst heute noch nicht hinbekommen.
Da das Krankenhaus uns schon beim rausgehen aufgefordert hat uns sofort um die Beerdigung
zu kümmern habe ich das übernommen.
Was hätte ich denn machen sollen ??? Die Leiche einfach im Krankenhaus liegen lassen bis
sich ich eine Antwort ( die ja bis jetzt fehlt ) bekommen oder auch nicht ???
Tut mir Leid aber da muss es doch ein Möglichkeit geben oder der Gesetzgeber muss sagen die Leiche
bleibt so lange da wo sie ist bis alles geklärt ist. Die Krankenhäuser werden sich bedanken und
das noch in Corona Zeiten !!!
Bezahlt habe ich weil meine Frau nicht genug auf ihrem Konto hatte.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Meine Frau war alles andere als in der Lage sich sofort um die Beerdigung zu kümmern.

Nachvollziebar, den Gesetzen ist das aber egal.



Zitat (von Frank Rost):
Die Leiche einfach im Krankenhaus liegen lassen bis sich ich eine Antwort ( die ja bis jetzt fehlt ) bekommen oder auch nicht ???

Nein, aber eine Zeit von mindestens 24h-48h um alles zu organisieren wird das KH sich gefallen lassen müssen - denn auch die Bestatter haben tagsüber Arbeit und sitzen nicht gelangweilt herum.
Leute nach sowas so unter Druck zu setzen ist ein unmögliches Verhalten.



Zitat (von Frank Rost):
Bezahlt habe ich weil meine Frau nicht genug auf ihrem Konto hatte.

Ok, also hat man der Frau einen Kredit gegeben den diese zurückzahlt.



Wer war denn der Auftraggeber für die Beerdigung? Du im Namen, Auftrag / Vollmacht der Ehefrau oder nur Du?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Es ist nicht ungewöhnlich das die Krankenhäuser auf sofortige Abholung bestehen, ganz einfach weil die Kühlzellen begrenzt sind.
Da kann man schlecht 24-48 Stunden warten. Bestatter holen übrigens rund um die Uhr ab.

Das der Ehemann erst einmal die Organisation der Bestattung übernimmt weil die Frau psychisch nicht kann ist auch nicht schädlich. Eine Ehe ist ja auch eine wirtschaftliche Gemeinschaft.
Es steht übrigens auch zu die Bestattung zu organisieren wenn die Schwester nicht erreichbar war und dann die Kosten zurück zu holen (die Hälfte) solange die Bestattung angemessen war. Mahagoni-Sarg ect. wäre etwas anderes.
Unter Umständen geht das sogar wenn überhaupt kein Angehöriger erreichbar ist.

Du kannst also einen Anwalt einschalten, die Erfolgsaussichten dürften ganz gut sein.
Aber trotzdem würde ich es nicht machen. Grund ist dass du erstmal in Vorleistung gehen musst und die Kosten wachsen. Wenn du am Ende gewinnst aber die Schwester nicht zahlen kann hast du auch nix gewonnen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
aber sehe nicht ein warum die Schwester nicht auch ihren Teil dazu betragen sollte.
Mein Beileid.
Trotzdem hat das Thema nun gar nichts mit *Bankrecht* zu tun.

Die Beerdigung ist gewesen, ihr habt Abschied genommen. Der Bestatter ist sogar auch schon bezahlt.

Zitat (von Frank Rost):
Was hätte ich denn machen sollen ???
Du hast alles richtig gemacht.

Du kannst nun den langen Rechtsweg gegen deine Schwägerin bestreiten. Du kannst also nochmal Geld in die Hand nehmen für einen sehr ungewissen Ausgang.

Zitat (von Frank Rost):
oder der Gesetzgeber muss sagen die Leiche bleibt so lange da wo sie ist bis alles geklärt ist.
Absolut nicht. Das wäre auch ohne Corona-Situationen totaler Unsinn. Manchmal dauert eine Klärung der Kostenteilung/-übernahme --- Jahre.

Die Sache zwischen dir und deiner Frau--- eure getrennten Konten usw.---- solltet ihr möglichst ohne Rechtsweg hinkriegen.

Alles Gute!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Ich als Schwiegersohn hab ja nun mal gar nichts damit zu tun.
Einer musste es ja machen , außer den beiden Töchtern gibt es keine Angehörigen mehr.
Schon alles sehr schlecht geregelt in Deutschland , natürlich für den Staat wie gemalt.
Ich klopf mal bei meiner Rechtsschutzversicherung an. Erst muss alles ganz schnell gehen
und dann sagen Pech gehabt ? Kann ich nicht besonders gut mit Leben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Ich als Schwiegersohn hab ja nun mal gar nichts damit zu tun.
Einer musste es ja machen , außer den beiden Töchtern gibt es keine Angehörigen mehr.
Schon alles sehr schlecht geregelt in Deutschland , natürlich für den Staat wie gemalt.
Ich klopf mal bei meiner Rechtsschutzversicherung an. Erst muss alles ganz schnell gehen
und dann sagen Pech gehabt ? Kann ich nicht besonders gut mit Leben.


Nö, ist gut vom Staat geregelt. Wäre es schlecht geregelt hättest du ja keinen Anspruch gegenüber der Schwester.
Wie der Staat davon profitiert weiß ich allerdings jetzt nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von palino):
Wäre es schlecht geregelt hättest du ja keinen Anspruch gegenüber der Schwester.

Du hast das Problem offenbar noch nicht mitbekommen ... wenn ein Dritter ohne jede Verpflichtung freiwillig die Kosten der Bestattung übernimmt, dann hat er eben keinen Anspruch gegen die Erben / Verwandten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Ich als Schwiegersohn hab ja nun mal gar nichts damit zu tun.
Dann verstehe ich deine ganzen Beiträge hierzu nicht. Du wirst doch hoffentlich in Vollmacht deiner Ehefrau gehandelt haben?
DU hast eine Ehefrau, deren Mutter gestorben ist.
DU hast dich gekümmert, wer denn sonst?
Du sitzt jetzt auf den Bestattungskosten.
DU suchst nach deiner Schwägerin.
DU willst die Hälfte der Kosten zurück.
Wieso hast DU nichts damit zu tun?
Zitat (von Frank Rost):
Schon alles sehr schlecht geregelt in Deutschland , natürlich für den Staat wie gemalt.
Was hat denn der Staat jetzt damit zu tun? :augenroll:
Die Hinterbliebenen/Erben zahlen. Aus welchem Säckel auch immer. Hier kam doch überhaupt keine Sozialbestattung auf *Staatskosten* in Frage...
Rechtsschutz? Lachhaft...
Zitat (von Frank Rost):
Erst muss alles ganz schnell gehen und dann sagen Pech gehabt ?
Wie bitte? Wer hat denn außer deiner Schwiegermutter Pech gehabt?
Zitat (von Frank Rost):
Meine Frau hat ihre Mutter bis zuletzt gerne gepflegt !!!
Dann war es lange absehbar, dass sie stirbt und bestattet werden muss und dass das was kostet.
Du bist ziemlich neben der Spur. :sad:
Oder von deiner Frau getrennt?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Erst muss alles ganz schnell gehen und dann sagen Pech gehabt ?

Wenn man sich von Dritten unter Druck setzen lässt, dann unüberlegt handelt, kann das tatsächlich in "Pech gehabt" enden.
Ob es hier so ist, kann man mangels Details nicht wissen.



Zitat (von Frank Rost):
natürlich für den Staat wie gemalt.

Wie der Staat davon nun profitieren soll, ist mir ein Rätsel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Daran finde ich nichts unüberlegtes. Die Kosten der Beerdigung sind von den Erben zu tragen (§ 1968 BGB). Verauslagt zunächst ein Dritter, wie hier der Schwiegersohn, diese Kosten, haben die Erben dem Dritten die Kosten zu erstatten soweit sie angemessen waren.
Wenn es kein Testament und keinen Ehemann gibt, dürften die beiden Schwestern Erbe geworden sein.
Die Chancen einer Klage schätze auch ich als recht gut ein.
Nur: die Schwester kann das Erbe ausschlagen. Wenn sie das tut, haftet sie ev. als Totenfürsorgeverpflichtete, aber nicht als Erbin nach § 1968 BGB.
Ferner weiß man nichts über die finanziellen Verhältnisse der Schwester. Nützt auch nichts, wenn man ein Urteil hat aber bei der Schwester nichts zu holen ist.
Wenn es eine Rechtsschutzversicherung gibt, ist das eine gute Idee.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Verauslagt zunächst ein Dritter, wie hier der Schwiegersohn, diese Kosten, haben die Erben dem Dritten die Kosten zu erstatten soweit sie angemessen waren.


Die Rechtsgrundlage für diese Meinung würde mich interessieren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Also hätte man am besten nichts gemacht und hätte dem Krankenhaus die Leiche überlassen. Die hätten dann hinter den Schwestern herrennen können um die Bestattung zu regeln. Nicht besonders Würdevoll aber wohl die einzige Möglichkeit. Wenn das Schule macht dann gute Nacht!!!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Rechtsgrundlage für diese Meinung würde mich interessieren.


Rechtsgrundlage für die Erstattung verauslagter (angemessener) Beerdigungskosten ist § 1968 BGB:

"Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers."

Zitat (von Frank Rost):
Also hätte man am besten nichts gemacht und hätte dem Krankenhaus die Leiche überlassen.


Nein, denn die Totenfürsorge war zu beachten.

Siehe hierzu und zu den verauslagten Kosten der Beerdigung:

https://bgb.kommentar.de/Buch-5/Abschnitt-2/Titel-2/Untertitel-1/Beerdigungskosten

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich würde jetzt übrigens die 6 Wochen Ausschlagungsfrist warten, denn wenn die Schwester nicht ausschlägt macht das die Sache einfacher.

Über den Tod der Mutter wurde sie ja bereits nachweisbar informiert, da Du sie per Einschreiben aufgefordert hast, das Erbe auszuschlagen.

Das Blödeste was passieren kann ist, dass die Schwester das Erbe ausschlägt, Deine Frau aber nicht. In dem Fall müsste Deine Frau als alleinige Erbin die Beerdigungskosten alleine tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Die hätten dann hinter den Schwestern herrennen können um die Bestattung zu regeln
Solchen Quatsch hat man lange nicht gelesen...Nein. Deine Frau als Greifbare Erbin wäre doch da gewesen. Schliesslich hat sie doch ihre Mutter gepflegt.
Ich verstehe noch immer nicht, wieso du das mit deiner Frau nicht regeln kannst. Eheleute sind (zunächst) doch gegenseitig verpflichtet.
Ob nun die kontaktgeblockte Schwester greifbar sein wird, ob bei der etwas wie die Hälfte der B-Kosten zu holen wäre oder ob sie sich anwaltlich wehrt---ist doch jetzt erstmal Banane.
Zitat (von Frank Rost):
Wenn das Schule macht dann gute Nacht!!!
Was soll denn hier Schule machen? Dass man Verstorbene bestattet, dass man die Kosten dafür übernimmt als Hinterbliebener--- das kann doch auch dir nicht neu sein. Schließlich ist deine Schwiegermutter seit ca 8 Jahren im Pflegeheim gewesen und jeden ereilt irgendwann der Tod.
Insofern hattet ihr mehr als ausreichend Zeit, so etwas zu regeln.
Wann war eigentlich die Beerdigung? Noch vor Ostern?

Außerdem:
Am Sonntag, 5.4. ist die Schwiegermutter gestorben.
Am Montag, 6.4. , nachmittags hattest du schon alles *geregelt* und keine Auskunft vom Nachlassgericht erhalten. Wie denn auch? Sollten die eine Hotline für verwirrte Fragen von Angehörigen haben?
Am 6.4. hattest du sogar schon die Stadt der Schwester angeschrieben. Und sie wohnt sogar noch dort...
Am 17.4. beschwerst du dich, dass die Schwester noch nicht gezahlt hat.
Hat die Schwester denn das Einschreiben erhalten? Rückschein ??

Ob die Schwester weiß/selbst erfährt, dass sie das Erbe ausschlagen kann? Dass sie 6 Wochen Frist hat? Die wären dann erst ca. 20.5. um.

Zitat (von hh):
da Du sie per Einschreiben aufgefordert hast, das Erbe auszuschlagen.
Na, hoffentlich...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von Sir Berry):
Die Rechtsgrundlage für diese Meinung würde mich interessieren.

Rechtsgrundlage für die Erstattung verauslagter (angemessener) Beerdigungskosten ist § 1968 BGB:

"Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers."


Das ist keine juristisch fundierte Antwort auf meine Frage, denn der 1968 ist unstreitig.

Hier geht es um die Frage nach der Rechtsgrundlage für eine Forderung eines Dritten, der die Kosten bereits ohne Auftrag ersetzt hat.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Das ist keine juristisch fundierte Antwort auf meine Frage, denn der 1968 ist unstreitig.


Doch, die Antwort ist sehr wohl juristisch fundiert. § 1968 BGB ist auch nicht unstreitig, sondern vielmehr einschlägig. Vielleicht macht man sich einmal die Mühe und liest die von mir verlinkte Kommentierung des genannten Paragraphen. Dann nämlich könnte man Folgendes lesen:

"Einen Anspruch gegen die Erben auf Erstattung der Beerdigungskosten hat diejenige Person, die die Kosten verauslagt hat. Dies werden im Normalfall die Berechtigten der sogenannten „Totenfürsorge" sein."

Zitat (von Sir Berry):
Hier geht es um die Frage nach der Rechtsgrundlage für eine Forderung eines Dritten, der die Kosten bereits ohne Auftrag ersetzt hat.


Das habe ich sehr wohl verstanden (siehe oben).

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 18.04.2020 14:05

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Manche Antworten verstehe ich nicht. Ich will doch kein Geld von meiner Frau zurück. Es geht nur darum das die Kosten von beiden Geschwistern getragen werden also nur das sich auch die andere Schwester beteiligt. Erbe gibt es nicht. Wir haben uns doch um alles gekümmert von Bestattung über Pflegeheim ausräumen usw.! Da kann man doch erwarten das wenigsten die Kosten geteilt werden. Es war übrigens wie immer letzten Wille eine anonyme Feuerbestattung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Da kann man doch erwarten das wenigsten die Kosten geteilt werden.


Ja, das kann man auch.

Der Antwort von @Ratsuchender@123net schließe ich mich daher an.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Das habe ich sehr wohl verstanden (siehe oben).


Dann schreiben wir irgendwie aneinander vorbei.

Denn auch in dem verlinkten Artikel wird immer wieder vom Anspruch gegen den Erben gesprochen.

Zitat (von Frank Rost):
Da kann man doch erwarten das wenigsten die Kosten geteilt werden.


Erwarten würde ich das auch. Hier dreht sich die Diskussion aber darum, ob Du die Erwartungen rechtlich durchsetzen kannst, und da bin ich etwas anderer Meinung als die durchaus geschätzten Vorschreiber.
Aber das ist nicht ungewöhnlich, sonst hätten wir nicht eine Vielzahl von durch Anwälte geführte Prozesse.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Manche Antworten verstehe ich nicht.
Stimmt. Und welche?
Zitat (von Frank Rost):
Ich will doch kein Geld von meiner Frau zurück.
Bisher klang das aber hier so.
Nun: Die Erbin 1/deine Frau und die Erbin 2/Schwester haben die B-Kosten zu tragen.
Erblasser ist die Mutter. Sie hinterlässt ihren beiden Töchtern das Erbe.
Du bist *der Dritte*. Du hast die Kosten verauslagt.
Da du von deiner Frau kein Geld zurückhaben willst, bleibt die Forderung der Hälfte an die Schwester.

Zitat (von Frank Rost):
Erbe gibt es nicht.
Natürlich gibts das. Es kann null € und 3 Sammeltassen sein... zB. Auch alles, was ihr aus dem Pflegeheim geräumt habt, ist das Erbe der Mutter. Das sind die persönlichen Sachen.

Du und deine Frau erwartet von der Schwester...ja, das ist verständlich und normal und üblich.
Zunächst mal die 6 Wochen Erbausschlagungsfrist abwarten. Die Schwester hat jetzt diese Zeit lt. Gesetz.

0x Hilfreiche Antwort

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