Betrug auf ebay kleinanzeigen und Zahlung mit Paypal (Kreditkarte) Rückbuchung

9. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
EpicTyc
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug auf ebay kleinanzeigen und Zahlung mit Paypal (Kreditkarte) Rückbuchung

Hallo, ich habe ein wichtiges Thema wo ich ein paar Informationen benötige. Ich gebe mir viel mühe alles so detailliert wie möglich zu erwähnen.
Also ich habe in ebay kleinanzeigen eine Nintendo switch lite für 150€ gekauft. Mit dem Privatverkäufer im Chatverlauf alles besprochen und dann per Paypal Freunde und Familie bezahlt mit hinterlegter Visa Kreditkarte. Seit der Zahlung meldet er sich nicht mehr und ich habe inzwischen herausgefunden dass seine email adresse gefälscht war, mit der ich aber per Paypal das Geld gesendet habe. Also wahrscheinlich ein Betrüger weil die Ware ja auch nicht ankam. Dass ich bei Paypal kein Käuferschutz habe weis ich. Deshalb bin ich zu meiner Bank um mich zu beraten was ich tun könnte, mal abgesehen von Strafanzeige bei der Polizei. Habe denen erklärt was ich hier schrieb und dass ich mit Paypal F&F und mit visa gezahlt habe. Daraufhin meinte meine Bank dass ist gar kein Problem jede Kreditkartenzahlung ist abgesichert und ich bekomm mein Geld wieder. Im Nachgang meinte Sie aber noch, dass Paypal das nicht gefallen wird. Deswegen schrieb ich Paypal da ich telefonisch niemanden erreiche und bekam leider nur wie Vorkopierte Nachrichten zurück und eine Drohung mit Inkasso, da sie in dem Fall mein Paypalkonto belasten würden. Jetzt meine Frage: Ich wurde betrogen, was ich auch Nachweisen kann. Meine Bank meint, die Rückbuchung steht mir gesetzlich zu. Wenn jetzt Paypal ein Inkasso beauftragen möchte tun Sie das dann also nur um Druck zu machen und zu hoffen, dass ich denen das aus Angst zahle oder haben Sie wirklich einen Anspruch auf das Geld? Ich habe im internet gelesen, dass Sie nach Inkasso und Mahnbescheid nichts weiter tun werden weil Sie vor Gericht verlieren würden aber ich möchte wissen stimmt das? Über eine Aufklärung wäre ich ihnen zu tiefst Dankbar! Und wenn es Vor Gericht geht und ich falsch lag. Übernehmen da Rechtschutzversicherungen die Kosten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von EpicTyc):
Jetzt meine Frage: Ich wurde betrogen, was ich auch Nachweisen kann.
Nun ja, oft hilft das gerade in solchen Fällen nicht viel...
Zitat (von EpicTyc):
Meine Bank meint, die Rückbuchung steht mir gesetzlich zu.
Und? Rückbuchung schon veranlasst?
Zitat (von EpicTyc):
aber ich möchte wissen stimmt das?
Das weißt du erst am Ende---im Gelände.

Aus meiner laienhaften Sicht mit solcher Erfahrung:
Schreib die 150,- in den Rauch. Lass dir diesen Betrug eine Lehre sein. Kauf nix bei ebay-KA, was du nicht selbst abholen und anfassen/ausprobieren kannst...Zeig den Betrüger evtl. trotzdem bei der Polizei an, für dein gutes Gewissen.
Versicherung? Schau nach, was alles versichert ist in deiner RSV---

und überhaupt:
:forum:

mit Bankrecht hat das herzlich wenig zu tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von EpicTyc):
Meine Bank meint, die Rückbuchung steht mir gesetzlich zu.

Dann möge die Bank doch mal das Gesetz und die §§ ganz konkret benennen ...



Zitat (von EpicTyc):
dann per Paypal Freunde und Familie bezahlt

Tja, Geiz ist nicht immer geil.
Und da der Verkäufer auch nicht unter "Freunde und Familie" fällt, hat man auch selber einen Betrug begangen. Ist deshalb die Frage ob man das ganze vor Gericht bringen sollte ...



Zitat (von EpicTyc):
haben Sie wirklich einen Anspruch auf das Geld?

Ja, haben sie. Warum sollten die als Dritte dafür haften?
Dein Ansprechpartner ist der Betrüger.



Zitat (von EpicTyc):
Und wenn es Vor Gericht geht und ich falsch lag. Übernehmen da Rechtschutzversicherungen die Kosten?

Das sollte man die Rechtschutzversicherung fragen. Wenn dann aber nur die Verfahrenskosten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich wurde betrogen, was ich auch Nachweisen kann.
OK. Aber warum soll dann Paypal dafür haften? Sind die sowas wie eine Versicherung? [ja, sind sie sogar, aber eben nicht gratis bei Family and Friends]

Zitat:
Daraufhin meinte meine Bank dass ist gar kein Problem jede Kreditkartenzahlung ist abgesichert und ich bekomm mein Geld wieder.
Das mag ja sein, aber damit löst sich die Forderung nicht in Luft auf.

Wahrscheinlich ist aber, dass Paypal bzw. das Inkasso das nicht einklagt*.
Dein Paypalkonto kannst du dann aber nicht mehr nutzen, und du solltest aufpassen das nicht jemand aus versehen darauf zahlt (Ebay & Co., wenn dein Konto dort hinterlegt ist).

*weil sie sich dann beispielsweise fragen lassen müssten, warum sie die Daten des anderen Kunden nicht ordentlich verifiziert haben - andererseits wird man dich fragen, wieso du deinen angeblichen Freund gar nicht kennst - wie auch immer, für läppische 150 Euro wird Paypal kein Grundsatzurteil provozieren (alles imho)

Außerdem: Auf Inkasso nicht reagieren (gar nicht), nur einem Mahnbescheid müsstest du widersprechen.

Stefan

EDIT: Nicht abgeschrieben, ich war nur recht langsam. ;)

-- Editiert von reckoner am 09.07.2020 19:41

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von EpicTyc):
Ich habe im internet gelesen, dass Sie nach Inkasso und Mahnbescheid nichts weiter tun werden weil Sie vor Gericht verlieren würden aber ich möchte wissen stimmt das?
Im Fall hier sehe ich das etwas kritisch.
Du wurdest betrogen. Allerdings nicht von Paypal. Du selbst hast allerdings auch betrogen. Nämlich paypal.
Der Betrüger schuldet dir das Geld das du ihm durch paypal hast zukommen lassen. Durch die Zahlungsweise "Family and Friends" hast du zum einen gegen die paypal Richtlinien verstossen und zum anderen einen nicht rückbuchbaren Vorgang ausgelöst.
Stell dir mal folgende Situation vor:
Du möchtest etwas von Person A kaufen. Nun gibst du einem Freund das Geld und bittest diesen es Person A zu geben. Dein Freund gibt Person A das Geld. Person A schickt aber niemals die gekaufte Ware.
An wen wirst du dich nun wenden um das Geld zu bekommen? An deinen Freund oder an Person A?
Den gleichen Fall sehe ich hier.
paypal ist hier der falsche Ansprechpartner. paypal hat den Zahlungsvorgang ganz nach deinem Wunsch abgewickelt. An deiner Stelle würde ich ganz sicher nicht die Zahlung an paypal verweigern. Ich sehe hier paypal ganz klar im Recht und daher kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die hier sehr wohl gegen dich vorgehen werden.
Vieles was Paypal macht ist nicht ganz koscher und die gehen daher nicht weiter dagegen vor. Das ist hier allerdings nicht der Fall. Du solltest dir sehr gut überlegen ob du hier tatsächlich paypal um das Geld betrügen möchtest, das paypal zusteht. Ich bin überzeugt davon, dass die im Fall hier ansonsten durchaus gegen dich vorgehen werden.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Vieles was Paypal macht ist nicht ganz koscher und die gehen daher nicht weiter dagegen vor. Das ist hier allerdings nicht der Fall.
Wirklich?
Paypal bietet Bankdienstleistungen an - lässt aber gleichzeitig zu, dass man sich mit gefakten Daten anmeldet. :neck:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
lässt aber gleichzeitig zu, dass man sich mit gefakten Daten anmeldet.
Das ist reine Spekulation von dir! Versuch mal dich mit falschen Daten anzumelden. Ohne Einsatz krimineller Energie geht das nicht. Davor ist keine Bank gefeit.

-- Editiert von -Laie- am 10.07.2020 14:19

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