Bewertung Immobilie ==> muss man sich das gefallen lassen?

3. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Bewertung Immobilie ==> muss man sich das gefallen lassen?

Hallo,

meine Eltern haben von ihrer finanzierenden Bank das Schreiben (siehe Link) erhalten.

https://c.web.de/@309251634188261093/gHjhNSZ1Q36DCPWQ_hh_8w/309251634188261095/618223111556301673

Die Finanzierung läuft noch bis 2023 und ist für ein Haus mit Nebengebäude in guter Wohnlage. Der Wert des Gebäude mit Grundstück beläuft sich ungefähr auf die fünffache noch offene Darlehnssumme.

Alle Raten wurden stets pünktlich bedient. Engpässe gibt es keine, was auch der Bank bekannt ist.

Ist es tatsächlich vorgeschrieben, seine Immobilie in der Art bewerten lassen zu müssen? Ich meine da kommt juemand in ein privates Umfeld und möchte "rumschnüffeln" und Bilder anfertigen. Wir fragen uns wozu.

Vielen Dank für Eure Einschätzung.



-- Editiert von Bebbi1971 am 03.09.2018 10:13

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mehrere Dinge:

1. Ganz klar ist auf jeden Fall: Kosten darf es keine geben. Das macht die Bank für sich und das bezahlt die Bank somit auch selbst.

2. Ja, es gab einige EU-Vorgaben, die umgesetzt wurden. Und Ja, Banken müssen Kreditsicherheiten durchaus vernünftig bewerten, dürfen das nicht mehr so lari-fari machen wie in der Vergangenheit.

Wenn man das etwas aus anderer Sicht betrachtet (Stichwort Schrittimmobilien usw.) ergibt das auch durchaus seinen Sinn, was da gemacht wurde. Nicht für euch, aber halt in der Gesamtbetrachtung.

3. Ja, eine Besichtigung im Inneren hilft bei der Wertfeststellung. Dabei geht es nicht darum, eure Sachen zu fotografieren. Vielmehr wird es dem Gutachter darum gehen, beispielsweise notwendigen Renovierungsstau zu dokumentieren (Alter des Bades, der Fenster usw.) oder grobe Schäden zu erkennen. Denn nicht eure Inneneinrichtung (mal von Einbaumöbeln abgesehen) macht den Wert aus, sondern die Bausubstanz.

Meine Bank wollte auch hin und wieder aktuelle Fotos. Nach Renovierungen vor allem. Daraufhin wurde bankintern die Bewertung auch deutlich nach oben korrigiert (mittlerweile fast das doppelte Wert).

Ich persönlich würde es akzeptieren, bei den Fotos etwas schauen, was genau fotografiert wird und das vom Gutachter erklären lassen, warum er bestimmte Sachen fotografiert. Wie gesagt: Eure Möbel selbst sollten tabut sein.

Ich würde es aber auch noch aus einem anderen Blickwinkel sehen: Wenn ein TüV-Gutachten beauftragt wird, hat man auch die Chance, mit dem Gutachter mal eins zwei Details zu besprechen. Ob ihm etwas auffällt, vielleicht ein Mangel, den man selbst gar nicht wahrnimmt und wo er Probleme kommen sieht. Warum auch nicht... Wo hat man schon mal die Chance, dass man kostenlos einen Experten bekommt und die Gewissheit, dass das Haus von der Substanz in Ordnung ist ;-)

-- Editiert von mepeisen am 03.09.2018 10:48

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Wenn es nicht vertraglich vereinbart ist, braucht man auch keine Innenbesichtigung zulassen, wenn man es nicht möchte. Man könnte mal den Datenschutzbeauftragten der Bank fragen, auf welcher Grundlage die Telefonnummer weitergegeben wird.

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#4
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(682 Beiträge, 118x hilfreich)

Besichtigung ok. Warum nicht.

Aber warum muss man es dulden das in seiner bewohnten Wohnung Fotos gemacht werden? Ist die eigene Wohnung nicht besonders geschützt? Muss ich Fotos von meinen Wertsachen dulden, bei denen ich nicht weiss ich welche Hände sie geraten?

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#5
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich bin da eher bei @Tasti.
Es handelt sich hier um einen schon viele Jahre laufenden Kredit, bei dem vor Kreditvergabe schon eine Wertermittlung stattgefunden hat. Innerhalb dieser Wertermittlung wird auch ein eventueller Wertverlust durch altern berücksichtigt.
Eine Neuermittlung ist aus Sicht des Kreditnehmers nicht notwendig.
Die Bank hat natürlich ein Interesse daran, denn je höher der Wert der Immobilie ist, desto mehr Kredite darf sie generell vergeben (wenn ich das PfandBG bei einem kurzen Querlesen richtig verstanden habe).
Ich habe weder die von @mepeisen erwähnten EU-Vorgaben für Altverträge noch die von @Flo Ryan genannte "gesetzlich ausdrücklich vorgeschriebene Innenbesichtigung" gefunden.

Allerdings hat @mepeisens Argument bezüglich eines persönlichen Gesprächs mit einem Gutachter auf jeden Fall etwas für sich.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):

Eine Neuermittlung ist aus Sicht des Kreditnehmers nicht notwendig.

Aber aus Sicht des Kreditgebers.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich habe weder die von @mepeisen erwähnten EU-Vorgaben für Altverträge noch die von @Flo Ryan genannte "gesetzlich ausdrücklich vorgeschriebene Innenbesichtigung" gefunden.

2014/17/EU
"Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften"

Beispielsweise umgesetzt in §505c BGB .

Vom allgemeinen Sprachgebrauch her sollte sich das auch auf bereits vergebene Kredite beziehen. Aber ob man das wirklich so sehen kann, müsste man vielleicht nochmal genauer in der Richtlinie oder in der Gesetzesbegründung nachlesen.

Das mit der Innenbesichtigung ist zwar nicht direkt gesetzlich vorgeschrieben (zumindest nicht dort), aber es gehört zu den allgemeinen Standards. Und zudem darf das Bundesministerium der Finanzen Kriterien festlegen, die für Beleihungswerte berücksichtigt werden müssen. Das Gesetz, wo das steht, müsste man sich raussuchen. Eventuell steht das dort dann auch ausdrücklich drin, dass dazu auch eine Innenbesichtigung gehört. Denn klar ist: Aus gesetzlicher Sicht gehören fest mit dem Gebäude verbundene Teile (insbesondere Badezimmer, Einbauküchen usw.) erst mal mit zum Gebäude und dann durchaus meinem Wissen nach als Kriterium für ein Gutachten.
Darüber hinaus kann man Probleme mit der Bausubstanz oft auch nur in einer Ersteinschätzung erkennen, wenn man es auch innen begutachtet.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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