Bitcoin Betrug - Skrill bucht Geld auf Account des Besitzers zurück

29. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Marco_93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitcoin Betrug - Skrill bucht Geld auf Account des Besitzers zurück

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde Opfer eines Bitcoin (BTC) Betrugs. Ich war Besitzer von Bitcoins im Wert von ca 9.000 Euro. Diese wollte ich gegen Geld auf Skrill, einem elektronischen Zahlungsdienstleister, eintauschen. Nachdem ich über ein Internetforum Kontakt zu einer Person aufgenommen hatte die BTC im Austausch gegen Geld aus Skrill suchte habe ich mit dieser Person einen Austaush vorgenommen. Ich ging fälschlicherweise davon aus, dass ich geschützt bin solange die Person mir das Geld zuerst übersendet. Dies geschah auch und funktionierte reibunglos. Ich habe über einen Zeitraum von 3 Tagen die 9000 Euro umgetauscht in 4 Transaktionen. Einen Tag später wurden die Geldzahlungen die ich erhalten und angenommen hatte von Skrill wieder rückgängig gemacht. Mein Tauschpartner war daraufhin nicht mehr zu erreichen. Ich vermute das er entweder selbst die Zahlungen wieder von Skrill hat abbrechen lassen und mich so betrogen hat oder die Zahlungen von einem gehackten Skrill account abgesendet wurden und Skrill diese Zahlungen dann selbstständig abgebrochen hat nachdem die Accountbesitzer dies bemerkten oder der Skrill Account mit einer gestohlenen Kreditkarte aufgeladen wurde. Ich habe vielleicht die Möglichkeit an die IP Adresse meines Tauschpartners zu gelangen. Wäre eine strafrechtliche Verfolgung möglich, bzw aussichtsreich? Falls es sich um einen gehackten account handeln sollte und der eigentliche Täter nicht zu ermitteln ist, ist der eigentliche Accountbesitzer haftbar zu machen für den Schaden der mir entstanden ist? Sollte nicht auch Skrill als Zahlungsdienstleister haftbar gemacht werden können weil diese Transaktionen eines gehackten Accounts ermöglicht haben? Zu erwähnen wäre noch das mir der Name des Accountinhabers vorliegt, diesen sehe ich in der Transaktionshistorie.

Mit freundlichem Gruß

Marco_93

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Damit hast du gelernt: Keine Bitcoins verkaufen gegen reversible Zahlungsmethoden (Skrill, Paypal, etc...). Das ist eigentlich die grundlegende Regel.

Natürlich bist du im Recht, aber zu 99% wirst du keine Chance haben herauszufinden, wer genau hinter der ganzen Sache gesteckt hat.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zitat:
Wäre eine strafrechtliche Verfolgung möglich, bzw aussichtsreich?


Möglich ja, aussichtsreich nein. Aber eine Strafanzeige kostet Sie ja erstmal nichts.

Zitat:
Falls es sich um einen gehackten account handeln sollte und der eigentliche Täter nicht zu ermitteln ist, ist der eigentliche Accountbesitzer haftbar zu machen für den Schaden der mir entstanden ist?


Nein, grundsätzlich nicht.

Zitat:
Sollte nicht auch Skrill als Zahlungsdienstleister haftbar gemacht werden können weil diese Transaktionen eines gehackten Accounts ermöglicht haben?


Sicherlich nicht.

Vielleicht sollten Sie den Fehler nicht grundsätzlich bei Anderen suchen, sondern bei sich selber. Lernen Sie für die Zukunft und verbuchen Sie das Geld als Lehrgeld.

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#3
 Von 
Marco_93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kleines Update:

Ich habe gerade mit einer Anwältin gesprochen. Diese hat mir im ersten kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch gesagt, dass selbst wenn der Account gehackt wurde, das Opfer des Hackings in der Beweispflicht ist das es nicht fahrlässig gehandelt hat und beweisen muss das das Opfer überhaupt gehackt wurde. Kann jemand dazu was sagen, irgendwelche Meinungen?


Gruß

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Was an den hier geschilderten Meinungen haben Sie denn nicht verstanden?

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