Hallo,
ich bin seit paar Jahren Kunde bei der C24 Bank.
Im Frühling hat mir sie mir mitgeteilt, dass sie meinen Aufenthaltstitel sehen wollen. Evtl. weil ich leider immer noch russischer Staatsbürger bin. (ich hasse es so sehr)
Im Juni hat die Bank mein Konto plötzlich geschlossen, schon das zweite Mal.
Also es war schon im Frühling der Fall, da die Schlamperei bei dieser Bank großgeschrieben ist. Sie haben es wohl nicht vermerkt, dass sie meinen Aufenthaltstitel manuell geprüft haben (und nicht automatisch in der App). Das Konto wurde damals entsperrt.
Jetzt wurde mein Konto wieder geschlossen und es steht in der App "alle weiteren Infos haben wir per Mail zugesandt". Es kam aber keine Mail. Also Konto ohne Grund geschlossen, ohne Kündigungsschreiben, ohne nichts.
Auf dem Konto waren knapp €100, die sind jetzt auch weg. Und nein, die Schließung war sofort, nicht nach 14 Tagen oder so. Ein Monat nach der Schließung ist vorbei, ich habe zahlreiche Mails an den Kundenservice geschrieben, sie alle wurde aber ignoriert.
1. Macht sich die Bank strafbar? Oder ist das alles legal? Ist das kein Diebstahl?
2. Darf die Bank ihre Kunden ohne Geld und ohne Konto plötzlich da lassen? Wie wäre es wenn mein ganzes Geld auf diesem Konto wäre und ich bliebe ganz ohne Geld? Kann man das rechtlich als Aussetzung betrachten?
Danke!
-- Editiert von User am 27. Juli 2024 10:34
C24 Bank schließt Konto und behält Geld ein
27. Juli 2024
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Frage vom 27. Juli 2024 | 10:32
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
C24 Bank schließt Konto und behält Geld ein
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#1
Antwort vom 27. Juli 2024 | 11:04
Von
Status: Richter (8973 Beiträge, 1906x hilfreich)
ZitatIm Frühling hat mir sie mir mitgeteilt, dass sie meinen Aufenthaltstitel sehen wollen. Evtl. weil ich leider immer noch russischer Staatsbürger bin. (ich hasse es so sehr) :
Hat man den denn der Bank vorgelegt?
Wenn ja, einmal hier lesen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kontensperrung-durch-banken-bei-russischen-staatsbuergern-198785.html
#2
Antwort vom 27. Juli 2024 | 13:57
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHat man den denn der Bank vorgelegt? :
Wenn ja, einmal hier lesen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kontensperrung-durch-banken-bei-russischen-staatsbuergern-198785.html
Ja, noch im April. Jetzt wurde das Konto ohne Kündigungsschreiben geschlossen. Aber ich vermute es geht um den Aufenthaltstitel und ihre Schlamperei. Sie haben wohl "vergessen", dass ich ihn schon im April vorgelegt habe. Das war der Fall bei der ersten Sperrung.
Was sind die Aussichten? Über den Link liest man nur, dass es unzulässig ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Juli 2024 | 14:09
Von
Status: Unbeschreiblich (37256 Beiträge, 6247x hilfreich)
Die Bank wird nichts tun, es sei denn, man legt den AT nochmals nachweislich vor. Und hofft das Beste.ZitatWas sind die Aussichten? :
Die noch als Guthaben liegenden 100,- sind vermutlich nicht weg, sondern du kannst sie nur nicht abheben. Dein Konto ist ja nicht gekündigt und auch kein Dispo zu verrechnen, oder?
Von was?Zitatals Aussetzung :
#4
Antwort vom 27. Juli 2024 | 17:05
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41027x hilfreich)
Zitatch habe zahlreiche Mails an den Kundenservice geschrieben, sie alle wurde aber ignoriert. :
Die wurden nicht ignoriert, die sind nur nicht angekommen.
Zitat1. Macht sich die Bank strafbar? :
Ist nicht erkennbar.
ZitatOder ist das alles legal? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatIst das kein Diebstahl? :
Nein, dazu müsste man erst mal etwas stehlen.
Zitat2. Darf die Bank ihre Kunden ohne Geld und ohne Konto plötzlich da lassen? :
Unter Umständen schon.
ZitatWie wäre es wenn mein ganzes Geld auf diesem Konto wäre und ich bliebe ganz ohne Geld? :
Das unterlassen einer Vorsorge für Notfälle wäre dann der unbeliebte Faktor "selber schuld".
ZitatKann man das rechtlich als Aussetzung betrachten? :
Nö.
Ich würde jetzt erst mal auf gerichtsfeste Kommunikation umstellen.
Dann mal abwarten wie die Bank reagiert.
#5
Antwort vom 28. Juli 2024 | 07:40
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 5x hilfreich)
Hallo,
man kann sich auch hier um Hilfe nachfragen: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html
#6
Antwort vom 30. September 2024 | 19:05
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe die Bank telefonisch kontaktiert. Sie haben mich gebeten, noch eine Mail zu schreiben und meine Bankdaten mitzuteilen, damit sie mir das Restguthaben überweisen.
Das habe ich getan, keine Rückmeldung. Noch mal angerufen, "wir leiten das an die Fachabteilung". Wieder nichts.
Macht sich die Bank strafbar? Gibt es eine Frist? Und wenn das mein ganzes Geld wäre und nicht nur €100?
#7
Antwort vom 30. September 2024 | 19:26
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41027x hilfreich)
ZitatMacht sich die Bank strafbar? :
Ich sehe da immer noch keine Straftat.
ZitatGibt es eine Frist? :
Es gibt jede meine Fristen, die Frage ist halt, wofür konkret?
ZitatUnd wenn das mein ganzes Geld wäre und nicht nur €100? :
ZitatDas unterlassen einer Vorsorge für Notfälle wäre dann der unbeliebte Faktor "selber schuld" :
#8
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 11:33
Von
Status: Unbeschreiblich (37256 Beiträge, 6247x hilfreich)
Warum schreibst du der Bank nicht *richtig*?ZitatIch habe die Bank telefonisch kontaktiert. :
Auch für russische Staatsbürger gilt in D wie in Russland, ---wer schreibt, der bleibt---
Du hast schon vor Monaten nichts erreicht, weil du nichts nachweislich unternimmst.
Vermutlich liegt die Schlamperei auf beiden Seiten vor.
Nö. Laberei am Telefon ist nicht strafbar.ZitatMacht sich die Bank strafbar? :

#9
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 17:51
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat (von erran): :
Ich habe die Bank telefonisch kontaktiert.
Warum schreibst du der Bank nicht *richtig*?
Auch für russische Staatsbürger gilt in D wie in Russland, ---wer schreibt, der bleibt---
Du hast schon vor Monaten nichts erreicht, weil du nichts nachweislich unternimmst.
Vermutlich liegt die Schlamperei auf beiden Seiten vor.
Zitat (von erran):
Macht sich die Bank strafbar?
Nö. Laberei am Telefon ist nicht strafbar.
Also sie dürfen mein Geld so lange wie sie wollen einbehalten?
#10
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 17:52
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat (von Harry van Sell / 27. Juli 2024 / 17:05): :
Das unterlassen einer Vorsorge für Notfälle wäre dann der unbeliebte Faktor "selber schuld"
Habe ich nicht den Anspruch, auf mein Geld jederzeit zuzugreifen?
#11
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 18:57
Von
Status: Unbeschreiblich (37256 Beiträge, 6247x hilfreich)
Nein. Es geht nicht nach *wollen*.ZitatAlso sie dürfen mein Geld so lange wie sie wollen einbehalten? :
Ja, aber du musst deinen Anspruch durchsetzen.ZitatHabe ich nicht den Anspruch, auf mein Geld jederzeit zuzugreifen? :
Das geht nicht mit Laberei am Telefon oder E-Mails, die bei sonstwem landen.
#12
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 20:13
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41027x hilfreich)
ZitatHabe ich nicht den Anspruch, auf mein Geld jederzeit zuzugreifen? :
Nö, das hat man ja nicht mal bei einen noch bestehenden Vertrag.
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