C24 Bank schließt Konto und behält Geld ein

27. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
erran
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
C24 Bank schließt Konto und behält Geld ein

Hallo,
ich bin seit paar Jahren Kunde bei der C24 Bank.

Im Frühling hat mir sie mir mitgeteilt, dass sie meinen Aufenthaltstitel sehen wollen. Evtl. weil ich leider immer noch russischer Staatsbürger bin. :sad: (ich hasse es so sehr)

Im Juni hat die Bank mein Konto plötzlich geschlossen, schon das zweite Mal.
Also es war schon im Frühling der Fall, da die Schlamperei bei dieser Bank großgeschrieben ist. Sie haben es wohl nicht vermerkt, dass sie meinen Aufenthaltstitel manuell geprüft haben (und nicht automatisch in der App). Das Konto wurde damals entsperrt.

Jetzt wurde mein Konto wieder geschlossen und es steht in der App "alle weiteren Infos haben wir per Mail zugesandt". Es kam aber keine Mail. Also Konto ohne Grund geschlossen, ohne Kündigungsschreiben, ohne nichts.
Auf dem Konto waren knapp €100, die sind jetzt auch weg. Und nein, die Schließung war sofort, nicht nach 14 Tagen oder so. Ein Monat nach der Schließung ist vorbei, ich habe zahlreiche Mails an den Kundenservice geschrieben, sie alle wurde aber ignoriert.

1. Macht sich die Bank strafbar? Oder ist das alles legal? Ist das kein Diebstahl?
2. Darf die Bank ihre Kunden ohne Geld und ohne Konto plötzlich da lassen? Wie wäre es wenn mein ganzes Geld auf diesem Konto wäre und ich bliebe ganz ohne Geld? Kann man das rechtlich als Aussetzung betrachten?

Danke!



-- Editiert von User am 27. Juli 2024 10:34

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8973 Beiträge, 1906x hilfreich)

Zitat (von erran):
Im Frühling hat mir sie mir mitgeteilt, dass sie meinen Aufenthaltstitel sehen wollen. Evtl. weil ich leider immer noch russischer Staatsbürger bin. (ich hasse es so sehr)


Hat man den denn der Bank vorgelegt?

Wenn ja, einmal hier lesen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kontensperrung-durch-banken-bei-russischen-staatsbuergern-198785.html

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
erran
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Hat man den denn der Bank vorgelegt?

Wenn ja, einmal hier lesen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kontensperrung-durch-banken-bei-russischen-staatsbuergern-198785.html


Ja, noch im April. Jetzt wurde das Konto ohne Kündigungsschreiben geschlossen. Aber ich vermute es geht um den Aufenthaltstitel und ihre Schlamperei. Sie haben wohl "vergessen", dass ich ihn schon im April vorgelegt habe. Das war der Fall bei der ersten Sperrung.

Was sind die Aussichten? Über den Link liest man nur, dass es unzulässig ist.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37256 Beiträge, 6247x hilfreich)

Zitat (von erran):
Was sind die Aussichten?
Die Bank wird nichts tun, es sei denn, man legt den AT nochmals nachweislich vor. Und hofft das Beste.

Die noch als Guthaben liegenden 100,- sind vermutlich nicht weg, sondern du kannst sie nur nicht abheben. Dein Konto ist ja nicht gekündigt und auch kein Dispo zu verrechnen, oder?
Zitat (von erran):
als Aussetzung
Von was?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Zitat (von erran):
ch habe zahlreiche Mails an den Kundenservice geschrieben, sie alle wurde aber ignoriert.

Die wurden nicht ignoriert, die sind nur nicht angekommen.



Zitat (von erran):
1. Macht sich die Bank strafbar?

Ist nicht erkennbar.



Zitat (von erran):
Oder ist das alles legal?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von erran):
Ist das kein Diebstahl?

Nein, dazu müsste man erst mal etwas stehlen.



Zitat (von erran):
2. Darf die Bank ihre Kunden ohne Geld und ohne Konto plötzlich da lassen?

Unter Umständen schon.



Zitat (von erran):
Wie wäre es wenn mein ganzes Geld auf diesem Konto wäre und ich bliebe ganz ohne Geld?

Das unterlassen einer Vorsorge für Notfälle wäre dann der unbeliebte Faktor "selber schuld".



Zitat (von erran):
Kann man das rechtlich als Aussetzung betrachten?

Nö.



Ich würde jetzt erst mal auf gerichtsfeste Kommunikation umstellen.
Dann mal abwarten wie die Bank reagiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Henry86
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
man kann sich auch hier um Hilfe nachfragen: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html

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#6
 Von 
erran
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Bank telefonisch kontaktiert. Sie haben mich gebeten, noch eine Mail zu schreiben und meine Bankdaten mitzuteilen, damit sie mir das Restguthaben überweisen.
Das habe ich getan, keine Rückmeldung. Noch mal angerufen, "wir leiten das an die Fachabteilung". Wieder nichts.

Macht sich die Bank strafbar? Gibt es eine Frist? Und wenn das mein ganzes Geld wäre und nicht nur €100?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Zitat (von erran):
Macht sich die Bank strafbar?

Ich sehe da immer noch keine Straftat.



Zitat (von erran):
Gibt es eine Frist?

Es gibt jede meine Fristen, die Frage ist halt, wofür konkret?



Zitat (von erran):
Und wenn das mein ganzes Geld wäre und nicht nur €100?

Zitat (von Harry van Sell / 27. Juli 2024 / 17:05):
Das unterlassen einer Vorsorge für Notfälle wäre dann der unbeliebte Faktor "selber schuld"



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37256 Beiträge, 6247x hilfreich)

Zitat (von erran):
Ich habe die Bank telefonisch kontaktiert.
Warum schreibst du der Bank nicht *richtig*?
Auch für russische Staatsbürger gilt in D wie in Russland, ---wer schreibt, der bleibt---
Du hast schon vor Monaten nichts erreicht, weil du nichts nachweislich unternimmst.
Vermutlich liegt die Schlamperei auf beiden Seiten vor.

Zitat (von erran):
Macht sich die Bank strafbar?
Nö. Laberei am Telefon ist nicht strafbar. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
erran
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von erran):
Ich habe die Bank telefonisch kontaktiert.
Warum schreibst du der Bank nicht *richtig*?
Auch für russische Staatsbürger gilt in D wie in Russland, ---wer schreibt, der bleibt---
Du hast schon vor Monaten nichts erreicht, weil du nichts nachweislich unternimmst.
Vermutlich liegt die Schlamperei auf beiden Seiten vor.

Zitat (von erran):
Macht sich die Bank strafbar?
Nö. Laberei am Telefon ist nicht strafbar.


Also sie dürfen mein Geld so lange wie sie wollen einbehalten?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
erran
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Harry van Sell / 27. Juli 2024 / 17:05):
Das unterlassen einer Vorsorge für Notfälle wäre dann der unbeliebte Faktor "selber schuld"


Habe ich nicht den Anspruch, auf mein Geld jederzeit zuzugreifen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37256 Beiträge, 6247x hilfreich)

Zitat (von erran):
Also sie dürfen mein Geld so lange wie sie wollen einbehalten?
Nein. Es geht nicht nach *wollen*.
Zitat (von erran):
Habe ich nicht den Anspruch, auf mein Geld jederzeit zuzugreifen?
Ja, aber du musst deinen Anspruch durchsetzen.

Das geht nicht mit Laberei am Telefon oder E-Mails, die bei sonstwem landen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Zitat (von erran):
Habe ich nicht den Anspruch, auf mein Geld jederzeit zuzugreifen?

Nö, das hat man ja nicht mal bei einen noch bestehenden Vertrag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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