C24 sperrt Konto ohne Angaben von Gründen

15. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Tranf
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)
C24 sperrt Konto ohne Angaben von Gründen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Ich habe ein Konto bei der C24 Bank. Mit dieser Bank war ich bislang sehr zufrieden und es gab auch nie Probleme. Nun hat mir ein Bekannter eine Überweisung für einen Artikel überweisen wollen. Da diese Überweisung nicht rausging, ist er am Folgetag zu seiner Sparkasse gegangen welche den Betrag händisch nochmals überwiesen haben und im Nachgang festgestellt haben, dass der Betrag der ersten Überweisung doch verschickt wurde und somit von einer der Überweisungen eine Rückforderung bei meiner Bank (C24) eingereicht haben. Die Sparkasse hat eine gesetzliche Frist von 14 Tagen ausgesprochen die Gelder seitens der C24 Bank wieder freizugeben.

Meine C24 Bank hat das Konto sofort gesperrt was mich allerdings gewundert hat. Ein Anruf wo ich eine halbe Stunde in der Warteschleife hing, hat nichts erbracht. Die Fachabteilung würde sich am Folgetag melden was natürlich nicht geschah.

Ich habe in der Zeit im Internet recherchiert und war erschrocken wie ich lesen musste das dies keine Seltenheit bei der C24 Bank sei. Oft wurden Konten Wochen und Monatelang ohne irgendeinen Kontakt gesperrt, wohlwissend das hier Existenten auf dem Spiel stehen.

Weitere drei Anrufe bei der C24 Bank haben immer dasselbe ergeben, also nichts. Zwei der Mitarbeitenden waren sehr unfreundlich aber niemand konnte mir den genauen Grund nennen und ich habe mir auch nichts zu Schulden kommen lassen.

Ein Anruf bei der BaFin hat ergeben, dass dies kein seltener Vorgang seie. Die C24 Bank seitens der BaFin wohl aus anderen Gründen ermahnt wurden. Nun sollte ich eine Stellungnahme mit 14 tägiger Fristsetzung schriftlich aufsetzen als Einschreiben mit Rückschein was ich getan habe. Der Rückschein kam noch nicht zurück. Die Bafin empfiehlt mir damit ansonsten zur Schlichtungsstelle zu gehen, was Banken nicht so gerne mögen.

Nun ruft mich heute mein Bekannter an und meinte das die Sparkasse eine Ablehnung der C24 Bank erhalten hätte, was die C24 Bank auch ohne Angaben von Gründen dürfte. Die Sparkasse empfahl meinem Bekannten das Geld bei mir zurückzuholen oder mich zu verklagen was er natürlich nicht will.

Nun die Frage an Euch, wie geht man hier vor? Was ist hier rechtlich richtig und was nicht? Immerhin war es nicht mein Fehler das falsch oder versehentlich doppelt überwiesen wurde und die Bank dann sperrt.

Vielen Dank

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2445 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von Tranf):
Da diese Überweisung nicht rausging, ist er am Folgetag zu seiner Sparkasse gegangen welche den Betrag händisch nochmals überwiesen haben und im Nachgang festgestellt haben, dass der Betrag der ersten Überweisung doch verschickt wurde

Das klingt merkwürdig. Warum hat man nicht erst geprüft, ob die Zahlung rausgegangen ist.
Und was ist mit "Überweisung ging nicht raus" genau gemeint?

Zitat (von Tranf):
somit von einer der Überweisungen eine Rückforderung bei meiner Bank (C24) eingereicht haben. Die Sparkasse hat eine gesetzliche Frist von 14 Tagen ausgesprochen die Gelder seitens der C24 Bank wieder freizugeben.

Was wollte man damit bezwecken? Eine simple Rücküberweisung wäre doch deutlich einfacher und schneller gegangen, oder?

Zitat (von Tranf):
Meine C24 Bank hat das Konto sofort gesperrt was mich allerdings gewundert hat.

Je nach Summe und sonstiger Kontonutzung könnte das Procedere verdächtig gewirkt haben.
Dann bleibt dennoch verwunderlich, warum man keine Auskunft erteilt.

Zitat (von Tranf):
Ich habe in der Zeit im Internet recherchiert

Das sollte man stets vor Vertragsabschluss machen (nur fürs nächste Mal).

Zitat (von Tranf):
Weitere drei Anrufe

Ich würde auf gerichtsfeste Kommunikation umsteigen.

Zitat (von Tranf):
Nun die Frage an Euch, wie geht man hier vor?

Zunächst mal, mit nutzlosen Telefonaten aufhören und stattdessen gerichtsfest das Unternehen anschreiben.
Alternativ oder zusätzlich einen Anwalt einschalten.

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Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18112 Beiträge, 9845x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Alternativ oder zusätzlich einen Anwalt einschalten.

Was soll das bringen?
C24 ist eine Bank, bei der möglichst alles automatisiert laufen soll. An Kunden mit Sonderwünschen haben die kein Interesse.
Die Tatsache, dass man bei C24 ein nicht willkommener Kunde ist, der zusätzliche Arbeit verursacht, ändert sich auch durch einen Anwalt nicht.

Zitat (von Tranf):
Ich habe in der Zeit im Internet recherchiert und war erschrocken wie ich lesen musste das dies keine Seltenheit bei der C24 Bank sei. Oft wurden Konten Wochen und Monatelang ohne irgendeinen Kontakt gesperrt, wohlwissend das hier Existenten auf dem Spiel stehen.

Wer seine gesamte Existenz einer Online-Bank anvertraut, ist irgendwo auch selbst schuld. "Nie alles auf ein Pferd setzen" habe ich schon als Kind gelernt. Lernt man das heute nicht mehr?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Despi
Status:
Student
(2445 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Was soll das bringen?

Ganz einfach: der kann sich den Sachverhalt in Gänze anschauen und dann diese beiden Fragen rechtssicher beantworten:
Zitat (von Tranf):
wie geht man hier vor?

Zitat (von Tranf):
Was ist hier rechtlich richtig und was nicht?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Dann bleibt dennoch verwunderlich, warum man keine Auskunft erteilt.

Ganz einfach, der Kundenserwitz ist weder mit kompetenten noch mit sonst wie befugten Mitarbeitern besetzt. Alles was nicht aus den FAQ abgelesen werden kann, wird in die "Fachabteilung" weiter gereicht. Die sind zahlenmäßig unterbesetzt und manchmal auch cerebral desorientiert. Der Fall des TS liegt auch in der Abteilung ganz weit hinten und ganz weit unten.
Erst gerichtsfeste Kommunikation, einschalten von BaFin etc. oder anwaltliche Schreiben umgeben den Fall des TS mit der notwendigen magischen Aura, das er plötzlich ganz vorne und ganz oben liegt. Aber auch da kann es etwas dauern, denn auch der Stapel ist sehr hoch.

Da sieht man mal wieder das übliche bei den Billig-Banken. Wer keine Leistung honorieren will, bekommt auch kein wenn er sie dringend braucht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14636 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nun hat mir ein Bekannter eine Überweisung für einen Artikel überweisen wollen.
Was für ein Bekannter ist das denn? Und was für ein Artikel, insbesondere: wie hoch ist der Betrag?

Kann es sein, dass ein Geldwäscheverdacht vorliegt? Bei einer Kontosperrung ist das meist mein erster Verdacht.

Und ein P-Konto ist es nicht, ja? Und es liegen auch keine Pfändungen vor? (würde diese Bank aber vermutlich gar nicht lange mitmachen)

Zitat:
Die Sparkasse hat eine gesetzliche Frist von 14 Tagen ausgesprochen die Gelder seitens der C24 Bank wieder freizugeben.
Was für eine gesetzliche Frist soll das sein?
Es gibt nicht einmal ein Recht auf Rückbuchung, und daher können auch keine wirksamen Fristen gesetzt werden.

Zitat:
Meine C24 Bank hat das Konto sofort gesperrt was mich allerdings gewundert hat.
Wundert mich zwar auch ein wenig, aber offenbar möchte die Bank keine Kunden mit solchen - aufwändigen - Rückbuchungsanträgen.

Zitat:
Nun ruft mich heute mein Bekannter an und meinte das die Sparkasse eine Ablehnung der C24 Bank erhalten hätte, was die C24 Bank auch ohne Angaben von Gründen dürfte.
Natürlich durfte sie das, in diesem Fall musste sie aber sogar ablehnen. Schließlich ist es dein Konto, und du hast die Rückbuchung ja nicht genehmigt.

Zitat:
Nun die Frage an Euch, wie geht man hier vor?
Ich würde die Bank kontaktieren (schriftlich) und die sofortige Entsperrung des Kontos verlangen, eine Frist von 7 Tagen dürfte hier ausreichend und angemessen sein. Daneben würde ich ankündigen, ansonsten die Schlichtungsstelle für Banken einzuschalten (oft wirkt das schon).

Zitat:
Immerhin war es nicht mein Fehler das falsch oder versehentlich doppelt überwiesen wurde und die Bank dann sperrt.
Deiner nicht, aber der deines Bekannten. Wie kommt man nur auf die Idee, eine Überweisung zurückzuholen? Das Internet ist voll von Berichten die zeigen, dass es dabei zu Problemen kommen kann.

Imho ist das eher für Fälle in denen man den Kontoinhaber gar nicht kennt und daher nicht kontaktieren oder verklagen kann. Früher kam das öfter vor (Zahlendreher etc.), aber seit IBAN ist das doch ziemlich unwahrscheinlich.

Stefan

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#6
 Von 
Tranf
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich gehe mal auf die letzte Nachricht ein.

Zitat (von reckoner):
Was für ein Bekannter ist das denn? Und was für ein Artikel, insbesondere: wie hoch ist der Betrag?

Kann es sein, dass ein Geldwäscheverdacht vorliegt? Bei einer Kontosperrung ist das meist mein erster Verdacht.

Und ein P-Konto ist es nicht, ja? Und es liegen auch keine Pfändungen vor? (würde diese Bank aber vermutlich gar nicht lange mitmachen)


Der Bekannte hat ein E-Bike was ich nicht benötigt habe, bei mir gekauft und meinte ich Überweise es Dir. Da gibt es auch keinen Kaufvertrag oder dergleichen. Der Preis 1850 €. Den Betrag hat er überwiesen und gedacht das da was falsch gelaufen wäre. Dann rennt er Zur Sparkasse und die überweisen warum auch immer nochmal. Stellen dann fest, jegtzt ist es zwei mal raus und wollen den Betrag rückfordern, das habe ich auch nicht verstanden, denn ich hätte ja zurück überwiesen.

Was ist mit P-Konto gemeint?
Nein keine Pfändungen oder dergleichen.

Zitat (von reckoner):
Was für eine gesetzliche Frist soll das sein?
Es gibt nicht einmal ein Recht auf Rückbuchung, und daher können auch keine wirksamen Fristen gesetzt werden.


Davon sprach nur mein Bekannter der auch ein bissl ein Schwätzer ist. Ich weiß nicht ob das der Wahrheit entspricht. Vielleicht hat der Bankberater ihm dies so gesagt.

Zitat (von reckoner):
Wundert mich zwar auch ein wenig, aber offenbar möchte die Bank keine Kunden mit solchen - aufwändigen - Rückbuchungsanträgen.


Das Internet steht voll mit den willkürrlichen Kontosperrungen wobei die Leute ebenso wie ich völlig überrascht waren.

Zitat (von reckoner):
Natürlich durfte sie das, in diesem Fall musste sie aber sogar ablehnen. Schließlich ist es dein Konto, und du hast die Rückbuchung ja nicht genehmigt.


Und auf mich ist niemand bezüglich einer Genehmigung zugekommen.

Zitat (von reckoner):
Ich würde die Bank kontaktieren (schriftlich) und die sofortige Entsperrung des Kontos verlangen, eine Frist von 7 Tagen dürfte hier ausreichend und angemessen sein. Daneben würde ich ankündigen, ansonsten die Schlichtungsstelle für Banken einzuschalten (oft wirkt das schon)


Mit der BaFin hatte ich bereits gesprochen und ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versendet. Dort steht eine 14 Tage Frist drin mit der Anmerkung das ich bei Verstreichung die Schlichtungsstelle mit einschalte. Ob das wirklich wirkt?

Zitat (von reckoner):
Deiner nicht, aber der deines Bekannten. Wie kommt man nur auf die Idee, eine Überweisung zurückzuholen? Das Internet ist voll von Berichten die zeigen, dass es dabei zu Problemen kommen kann.

Imho ist das eher für Fälle in denen man den Kontoinhaber gar nicht kennt und daher nicht kontaktieren oder verklagen kann. Früher kam das öfter vor (Zahlendreher etc.), aber seit IBAN ist das doch ziemlich unwahrscheinlich.


Genau, der Fehler meines Bekannten der mir nun sagt, die Bank hätte ihm gesagt er solle mich dann einfach verklagen und das Geld von mir holen, da es ja meine Bank wäre die gesperrt hat. Ist das rechtlich so in Ordnung und käme er damit durch?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Despi
Status:
Student
(2445 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von Tranf):
Ist das rechtlich so in Ordnung und käme er damit durch?


Ich würde das sauber trennen.

Natürlich hat Ihr Bekannter Anspruch auf das versehentlich überwiesene Geld und natürlich könnte er Sie auch auf Zahlung verklagen.
Mir scheint aber, dass dieser Anspruch durch Sie nicht bestritten wird, sondern dass schlicht die Möglichkeit fehlt, die Überweisung vorzunehmen, weil das Konto gesperrt ist.

Der andere Teil ist die Kontosperrung. Die ist jetzt hauptsächlich relevant.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1055 Beiträge, 315x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da sieht man mal wieder das übliche bei den Billig-Banken. Wer keine Leistung honorieren will, bekommt auch kein wenn er sie dringend braucht.


Die gleichen Probleme gibt es aber auch bei den nicht-billig Banken. Ich habe hier im Bekanntenkreis schon selbst das Schreiben einer Bank gesehen, die auf eine einstweilige Verfügung gegen eine Kontosperrung damit reagiert haben, dass sie einfach nur meinten: Die Sperre wäre ein Softwarefehler, daher könnte man der Verfügung nicht nachkommen.

Und wenn man sich an das Drama bei der Postbank bei der Softwarezusammenführung nachdenkt...

Das viel größere Problem ist, dass man als einfacher Bürger völlig machtlos ist, wenn eine Bank willkürlich das Konto sperrt.

Zitat (von Despi):
Der andere Teil ist die Kontosperrung. Die ist jetzt hauptsächlich relevant.


Und da wirds dann schwierig. Solange die Bank nicht bereit ist mitzuarbeiten, hilft nur ein Gericht. Und selbst der einstweilige Rechtsschutz wird ein paar Tage oder Wochen dauern...

-- Editiert von User am 15. April 2025 16:58

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14636 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Preis 1850 €.
OK. Das ist meiner Ansicht nach ein Betrag der noch deutlich unter einem Geldwäscheverdacht liegt, insbesondere wenn es einmalig war (ich meine jetzt nicht das zweite Mal aus versehen, das ist was anderes).
Ich vermute daher, dass die Bank bei solchen Vorgängen mehr oder weniger automatisch sperrt. Und ich möchte bezweifeln, dass das rechtens ist (aber egal, hilft dir nicht).

Zitat:
Davon sprach nur mein Bekannter der auch ein bissl ein Schwätzer ist. Ich weiß nicht ob das der Wahrheit entspricht. Vielleicht hat der Bankberater ihm dies so gesagt.
Auch ok. Ich vermute mal, dass die Sparkasse einfach um eine Antwort gebeten hat, da setzt man dann auch mal eine Frist. Rechtlicher Belang oder gar irgendetwas gesetzliches steckt da aber nicht dahinter.

Zitat:
Und auf mich ist niemand bezüglich einer Genehmigung zugekommen.
Ja, das war mir durchaus bewusst. Aber ohne deine ausdrückliche Zustimmung dürfte die Bank eben nicht zurückbuchen, daher konnte dich die Info des Bekannten nicht überraschen.
Denk' dir mal, ihr hättet die Überweisung zusammen gemacht, und erst daraufhin hättest du ihm die Ware ausgehändigt (Zug um Zug nennt man das, so macht man es manchmal beim Kauf eines Autos - von völlig Fremden). Dann darf es natürlich nicht möglich sein, dass er das Geld noch gegen deinen Willen wieder zurückholt.

Zitat:
Mit der BaFin hatte ich bereits gesprochen und ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versendet. Dort steht eine 14 Tage Frist drin mit der Anmerkung das ich bei Verstreichung die Schlichtungsstelle mit einschalte. Ob das wirklich wirkt?
War mir nicht ganz klar ob du das bereits gemacht hast. Aber gut, dann läuft das jetzt (insbesondere die Frist).
Ob es wirkt? - keine Ahnung. Ich würde der Bank aber dringend dazu raten, zumindest irgendetwas zu machen (entsperren, oder auch kündigen, wenigsten aber Stellung beziehen), da stehen sonst schon Schadenersatzansprüche im Raum. Wobei, einen großen Zinsverlust hast du ja schon mal nicht. :grins:

Zitat:
Genau, der Fehler meines Bekannten der mir nun sagt, die Bank hätte ihm gesagt er solle mich dann einfach verklagen und das Geld von mir holen, da es ja meine Bank wäre die gesperrt hat. Ist das rechtlich so in Ordnung und käme er damit durch?
Ja, damit kommt er ziemlich sicher durch, du bist ungerechtfertigt bereichert. Das du temporär selber keinen Zugriff auf das Geld ist dein Problem (deine Bank, dein Problem - obwohl, er hat es ja mit angerichtet, also muss er vielleicht auch warten bis die Sperre aufgehoben ist?).
Imho bist du auch noch gar nicht in Verzug, daher würde aktuell eine Klage noch scheitern.

Dass das Ganze von dem Bekannten initiiert wurde und er gar nicht doppelt überwiesen hat kann ich mir übrigens absolut nicht vorstellen. Dazu hätte er die Sperrung voraussehen und bei der zweiten Überweisung auch nur einen Alibibetrag überweisen müssen; das ist schon an den Haaren herbeigezogen.
Folglich kannst du sicher sein, dass das Geld doppelt auf deinem Konto liegt, und ihn somit auszahlen (vorausgesetzt natürlich, du hast noch irgendwo anders Geld). Damit wäre dieser Punkt schon mal erledigt.

Stefan


-- Editiert von User am 15. April 2025 17:19

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
die auf eine einstweilige Verfügung gegen eine Kontosperrung damit reagiert haben, dass sie einfach nur meinten: Die Sperre wäre ein Softwarefehler, daher könnte man der Verfügung nicht nachkommen.

Solchen Späßchen bereite ich dann recht schnell ein Ende, in dem ein Verantwortlicher in Ordnungshaft kommt.



Zitat (von Tehlak):
Das viel größere Problem ist, dass man als einfacher Bürger völlig machtlos ist, wenn eine Bank willkürlich das Konto sperrt.

Naja, die Instrumente der einstweiligen Verfügung, Ordnungsgelder und Ordnungshaft spiegeln nicht gerade Machtlosigkeit wieder. Aber man muss seine Rechte halt auch aktiv und aggressiv durchsetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36945 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von Tranf):
Das Internet steht voll mit den willkürrlichen Kontosperrungen wobei die Leute ebenso wie ich völlig überrascht waren.
Von den zig Millionen Bankkunden, wo jede Transaktion korrekt ausgeführt wird, liest man verständlicherweise NICHTS.
Zitat (von Tranf):
Mit der BaFin hatte ich bereits gesprochen und ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versendet. Dort steht eine 14 Tage Frist drin mit der Anmerkung das ich bei Verstreichung die Schlichtungsstelle mit einschalte. Ob das wirklich wirkt?
Das merkst du---bald--.

.


-- Editiert von User am 15. April 2025 17:44

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tranf
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Eigentlich kann ich aktuell nichts machen, außer auf den Rückschein meines Schreibens welches ich per Einschreiben versendet habe, abzuwarten.

Den Ablauf der Fristsetzung abwarten und wenn sich dann nichts tut, entsprechend das Schlichtungsverfahren in Gang setzen, wobei sich hier die Frage stellt, ob es dieser Bank überhaupt juckt oder wie hier schon beschrieben wurde, es lange dauert bis irgendwann dann halt das Konto entsperrt wird, es eine Stellungnahme gibt oder man mir kündigt. Natürlich ist mein Ziel die von meinem Bekannten doppelt gezahlten Gelder entsprechend zurückzusenden und zwar von diesem Konto und den Rest abzuheben und mir eine andere Bank zu suchen.

Meinen Bekannten müsste ich solange bei Laune halten, denn niemand hat Lust auf einen Rechtsstreit weil eine Bank aus welchen Gründen auch immer das Konto einfach sperrt.

Wenn es ganz schlimm laufen sollte, wird die Bank nicht reagieren so wie es bereits kenne, das Schlichtungsverfahren wird in Gang gesetzt und dauert an. Mein Bekannter verklagt mich bezüglich seiner fehlenden Summe. Das kann ja heiter werden.

Wennn ich das mal so einschätzen darf, ich glaube aktuell nicht das Sie die Angelegenheit schnell löst.

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36945 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von Tranf):
Wenn es ganz schlimm laufen sollte,
Zum Glück läuft es nicht immer ganz so schlimm.
Deinem Bekannten könntest du UU erklären, dass er auf jeden Fall das *doppelte Geld* zurückerhält.
Ob er der Verursacher der Kontosperrung war, wird sich herausstellen.
Dass er den Artikel gekauft und erhalten hat, ist unstreitig, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Tranf
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zum Glück läuft es nicht immer ganz so schlimm.
Deinem Bekannten könntest du UU erklären, dass er auf jeden Fall das *doppelte Geld* zurückerhält.
Ob er der Verursacher der Kontosperrung war, wird sich herausstellen.
Dass er den Artikel gekauft und erhalten hat, ist unstreitig, oder?


das doppelte Geld erhält er auch zurück, ist nur die Frage wann?

Den Artikel hat er schon lange erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36945 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von Tranf):
ist nur die Frage wann?
Ja, schon klar. :grins:
Warte doch bitte, ob dir ein Forumsuser das eindeutig und genau beantworten kann.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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