Hallo,
ich bin an einer GbR beteiligt, aus der ich nun gerne austreten möchte. Dies ist mit den restlichen Gesellschaftern abgesprochen und ich werde meine "Anteile" ausbezahlt bekommen. Allerdings wurden im Namen der GbR mehrere Kredite abgeschlossen, in denen ich entsprechend auch namentlich enthalten bin.
Wie verhält es sich nun mit diesen Krediten und meiner Haftung beim Austritt aus der GbR?
Besten Dank für jegliche Hilfe!
Darlehen mit GbR - Austritt
Böse Bank?
Böse Bank?
ZitatWie verhält es sich nun mit diesen Krediten und meiner Haftung beim Austritt aus der GbR? :
Dürfte sich aus der vertraglichen Vereinbarung ergeben. In der Regel ist der Kreditnehmer / der Haftende die Person und nicht die GbR.
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Ich habe Rücksprache mit der Bank gehalten. Mir wurde angeboten, dass ich aus der Haftung entlassen werden kann sobald der geänderte GbR Vertrag vorliegt.
Das kam mir jetzt fast schon zu einfach vor. Im Endeffekt hat eine Bank ja nur Nachteile dadurch mich zu entlassen.
Ist das so üblich? In welcher Form muss diese Entlassung aus der Haftung erfolgen?
Ist diese dann sofort gültig und ich bin ab dann in keinster Weise mehr für existierende und neue Darlehen der GbR haftbar?
ZitatIst das so üblich? :
Wenns der GbR / den Gesellschaftern gut geht, durchaus.
ZitatIn welcher Form muss diese Entlassung aus der Haftung erfolgen? :
Die ist formfrei. Idelaerweise sollte sie schriftlich erfolgen.
ZitatIst diese dann sofort gültig und ich bin ab dann in keinster Weise mehr für existierende und neue Darlehen der GbR haftbar? :
Wie die Bank dann das "kann" ausgestalten will, müsste man die Bank fragen.
in der regel bedeutet "Entlassung aus der Haftung" aber genau das.
Die werden dich nur gehen lassen wenn es genug andere Sicherheiten gibts.
Du haftest aber auch für alles andere wie zum Beispiel Steuerschulden (USST).
Die können dich nicht aus der GBR "entlassen", die GBR ist aufzulösen, du haftest bis zu Auflösung für alles im Außenverhältniss.
Die anderen können eine neue Gründen.
ZitatDie können dich nicht aus der GBR "entlassen", die GBR ist aufzulösen, du haftest bis zu Auflösung für alles im Außenverhältniss. :
Die anderen können eine neue Gründen.
Vollkommener Unsinn!
Austritt eines Gesellschafters kann im Gesellschaftsvertrag geregelt sein, sonst gilt das BGB. Nach diesem ist ein Austritt eines Gesellschafters unter Beibehaltung der rechtlichen Identität der GbR sehr wohl möglich. Einzige Ausnahme: bei einer GbR mit nur zwei Gesellschaftern erlischt die Gesellschaft beim Ausscheiden eines Gesellschafters.
Ist es denn gegenüber einem potentiellen neuen Kreditgeber eher von Vorteil (zwecks Immobilie als Sicherheit), diese Beteiligung aufrecht zu erhalten oder eher von Nachteil (aufgrund der Schulden und vollen Haftung)?
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