Darlehen über Bank für Haus, wie regeln?

26. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)
Darlehen über Bank für Haus, wie regeln?

Hallo, mein Mann und ich wollen in ca. 5 Jahren ein Haus kaufen oder bauen. Wir ahaben ein Eigenkapital von ca. 40000 Euro. Das Darlehen sollte ca 300000 Euro betragen.

Wie ist das? Läuft das Darlehen auf beide oder geht das auch auf einen alleine? Ich wäre dann hoffentlich verbeamtet. Mein Mann ist angestellt aber verdient sehr gut. Würde sich das auf die Zinsen auswirken wenn nur einer Darlehennehmer ist?


Werden nur Schufaauskünfte für das Darlehen herangezogen? Oder auch andere Einträge? Habe es von creditreform und infoscore gehört.


Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GeorgPuetz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn ihr verheiratet seid und keine Gütertrennung vereinbart habt, und das Haus gemeinsam - also 50/50 - kauft, dann wird auch das Darlehen auf euch beide laufen. Das Darlehen nur auf eine Person laufen lassen ist nur möglich, wenn es Gütertrennung gibt und nur einer kauft. Wird von den Banken aber sehr kritisch gesehen und nur wenige machen das Spiel mit. Mal davon abgesehen, dass der "eine" ja auch genug Bonität haben muss, um alles alleine stemmen zu können.

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"Grüße
Georg Pütz
info@esel-streck-dich.de
www.esel-streck-dich.de"

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#2
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

danke.

können sie noch etwas zu den Dingen sagen, welche für die Darlehenszustimmung herangezogen werden? Schufa-Auskunft auf alle Fälle. Auch von anderen Auskunfteien?

bestimmt der score den Zins mit? uns wurde mal sowas gesagt, dass der Zinssatz bei einem bestimmten score angehoben wird? ist das tatsächlich so?

danke

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Welche Unterlagen gefordert werden, welche Auskünfte eingeholt werden, ob und in welcher Form ein Score sich auf den Zinssatz auswirkt, handhabt jede Bank anders. Eine pauschale Auskunft darüber können wir daher nicht geben.

Bei allen Banken hängt der Zinssatz aber von der Beleihungsquote ab, d.h. dem Verhältnis von Darlehen zum Wert des Hauses. Die günstigen Darlehen, mit denen geworben wird, werden oft nur bis zu einer Quote von 60% (z.T. 50%) gewährt. Manche Banken gewähren gar kein Darlehen bei einer Beleihungsquote von mehr als 80%. In Eurem Fall würdet Ihr nahe 100% liegen, da das Eigenkapital schon durch die Kaufnebenkosten aufgezehrt sein kann.

Im Gegensatz zu der Aussage von GeorgPuetz ist mir nicht bekannt, dass der Güterstand einen Einfluss auf die Darlehensvergabe haben sollte. Das liegt auch daran, dass es für die Bank keinen Unterschied macht, ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung vorliegt.

Die Vergabe eines Darlehens an nur einen Ehegatten ist durchaus möglich, sofern diesem das Haus alleine gehört und er alleine eine ausreichende Bonität hat. Allerdings wollen die meisten Ehegatten gemeinsam als Eigentümer eingetragen sein und dann auch gemeinsam das Darlehen aufnehmen.

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-- Editiert hh am 26.01.2012 12:42

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#4
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

vielen dank auch nochmal für diese auskunft.

Also ich werde von meinen eltern ein haus erben, daher würde das haus erst einmal auf meinen mann laufen, wir aber gemeinsam im haus leben. jährliches einkommen bei ihm liegen bei brutto 55000 euro. sein 3/4 gehalt wäre also als rate vorgesehen. mein gehalt dann für den lebensunterhalt.

das haus meiner eltern würde ich nach erbschaft verkaufen und damit einen teil (oder rest des darlehens) abbezahlen und dann mit als eigentümer auftreten....ist das taktisch unklug?

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#5
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Taktisch unklug ?
Ich glaube schon.

Wenn es nur einen Darlehnsnehmer gibt, kann die Bank im Falle einer Verwertung auch nur an das Vermögen des einen Darlehsnehmer.
Bei 2 gibt es eben 2 Möglichkeiten für die Bank.
Jedes Risiko für die Bank wird sich im Zinssatz niederschlagen.

Wenn das Gehalt des Mannes zu 3/4 für das Darlehn weggeht, bleibt rechnerisch zuwenig für´s Leben über.
Dein Gehalt zählt dann ja nicht. Das wprd keine Bank machen.
Nach dem Verkauf des geerbten Hauses sollst du Miteigentümer werden ?
Wäre ein neuer Gang zum Notar und Grundbuchkosten. Tut das Not ?

Meines Wissens wird nur die Schufa abgefragt - wir haben auch nie was unterschrieben oder gesehen, dass wir die Einwilligung für eine andere Auskunftei geben sollen.

Wenn es langsam konkreter wird, solltet ihr euch mal mit Zahlen und Fakten ( und den Besonderheiten ) z.B. zu einem Finanzierungsbroker begeben. Dort haben wir viel über Finanzierung erfahren.

Gruß
Mic

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Wir ahaben ein Eigenkapital von ca. 40000 Euro. Das Darlehen sollte ca 300000 Euro betragen.
Im "Normalfall" sollte das Eigenkapital mindestens 20 % betragen.

Wenn ihr verheiratet seid und keine Gütertrennung vereinbart habt, und das Haus gemeinsam - also 50/50 - kauft, dann wird auch das Darlehen auf euch beide laufen.
Der Güterstand spielt keine Rolle. Es interessiert die Bank auch nicht, wer im Grundbuch eingetragen ist, da sie den/die Darlehensnehmer in Anspruch nehmen kann und das Darlehen dinglich durch die Eintragung einer Grundschuld gesichert ist.

Also ich werde von meinen eltern ein haus erben...
Darauf zu vertrauen, halte ich für waghalsig.



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

quote:
sein 3/4 gehalt wäre also als rate vorgesehen.


Das akzeptiert keine Bank. Dein Mann bekommt kein Darlehen alleine, wenn er mit seinem verbleibendem Darlehen nicht seinen eigenen angemessenen Unterhalt sichern kann. Eine Rate in Höhe von 75% des Einkommens ist dabei viel zu hoch. Andererseits beträgt die Rate für ein Darlehen in Höhe von 300.000€ aktuell nur ca. 1.000€ pro Monat. Wie kommst Du da auf 75% seines Gehaltes?

quote:
das haus meiner eltern würde ich nach Erbschaft verkaufen und damit einen teil (oder rest des darlehens) abbezahlen und dann mit als eigentümer auftreten....ist das taktisch unklug?


Ja, mindestens indirekt durch die Übernahme der gesamten Lebenshaltungskosten kommst Du doch auch für die Abzahlung des Hauses auf. Da ist es nur recht und billig, wenn Du auch als Miteigentümerin eingetragen wirst. Warum willst Du darauf verzichten? Eine andere Regelung als eine 50/50 Eigentümereintragung würde ich für unfair halten. Was hat denn Dein zukünftiges Erbe mit der Eigentümereigenschaft bei dem neuen Haus zu tun?



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-- Editiert hh am 26.01.2012 22:38

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

wie kommst du auf 1000 euro? wir haben ohne mein gehalt (ich bin noch studentin bis herbst 2013) netto 3400 euro mit gehalt und kindergeld und elterngeld. 1000 euro kostet ja schon unsere wohnung monatlich.

ich dachte, man könnte die laufzeit verkürzen, wenn man sich dazu entschließt mehr zu zahlen...z.b. 2000 euro im monat

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#9
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

I.d.R fragen die Banken nur die Schufa ab, die Klausel dazu muss auch von Euch unterschrieben werden.

Auf die 1 T€ kommt der User, da er die aktuellen Zinsen+ Tilgung ansetzt ( bei dem o.g. Beispiel würde ich allerdings von einem Zins im 10 Jahresbereich von um die 3-3,5 % + 1% Tilgung ausgehen, würden also gut 1125 € je Monat sein). Und bitte nicht vergessen, aktuell befinden wir uns auf einem sehr, sehr niedrigen Niveau, eine Tilgung von 1 % ist da eigentlich zu wenig, bzw. sollte dann gerne mal eine Sondertilgung stattfinden( und wenn es geht die Zinsen für 15 Jahre oder mehr vereinbaren!)

Bei uns werden max. 35 % der mon. Nettoeinnahmen für eine Darlehensrate zur Berechnung genommen. Es können nur Einnahmen in die Ein- und Ausgabenrechnung mit einbezogen werden, die tatsächlich da sind und auch nachweisbar.
Entweder müsste dein Mann also angeben, dass er monatlich mindestens um die 500 € an Lebenshaltungskosten von Dir bekommen( da auch der anderen Seite diese mindestens pro Person angesetzt werden) oder aber dein Plan wird schwierig umzusetzen sein!





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