Darlehnsablehnung

29. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tisch
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 27x hilfreich)
Darlehnsablehnung

Guten Tag

Ich bin auf der Suche nach einer Finanzierung für einen Immobilienkauf.
Hier habe ich alle Unterlagen zur Verfügung gestellt dies erfolgte am 27.03.20 nach mehrmaligen Nachfragen habe ich heute 4 Wochen später eine Absage erhalten und muss jetzt wieder auf die Suche gehen. Absage erfolgte mit der Begründung, dass man nicht in das Geschäftsfeld passt.
Was mir sehr komisch vorkommt da es sich um ein EFH handelt für den Eigennutz, und das ist doch das Geschäftsfeld von Immobilienkredite.

Jetzt meine Frage kann eine Bank ohne sichtlichen Grund einfach das Darlehn ablehnen? Wie ist es mit der Zeit, da es ja 4 Wochen gebraucht hat um überhaupt eine Entscheidung von der Bank zu erhalten, in der Zwischenzeit sind natürlich auch die Zinssätze gestiegen. Kann man hier eventuell die Bank rechtlich belangen?

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Tisch):
das ist doch das Geschäftsfeld von Immobilienkredite.

Ein Teil - und in dem Falle offenbar der Teil der nicht zur Bank passt.



Zitat (von Tisch):
Jetzt meine Frage kann eine Bank ohne sichtlichen Grund einfach das Darlehn ablehnen?

Ja, sie darf auch ganz ohne Begründung ablehnen.
Hier hat sie ja sogar einen Grund genannt.



Zitat (von Tisch):
in der Zwischenzeit sind natürlich auch die Zinssätze gestiegen.

Nö.



Zitat (von Tisch):
Kann man hier eventuell die Bank rechtlich belangen?

Wofür? Das man selber nicht vorgesorgt und keine Alternativen hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat (von Tisch):
kann eine Bank ohne sichtlichen Grund einfach das Darlehen ablehnen?

Ja, die Bank ist nicht verpflichtet, einen Kredit zu gewähren.
Zitat:
e ist es mit der Zeit, da es ja 4 Wochen gebraucht hat um überhaupt eine Entscheidung von der Bank zu erhalten, in der Zwischenzeit sind natürlich auch die Zinssätze gestiegen. Kann man hier eventuell die Bank rechtlich belangen?

Nö.

Weshalb hat man sich nicht von mehreren Banken Angebote eingeholt?

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Tisch):
Absage erfolgte mit der Begründung, dass man nicht in das Geschäftsfeld passt.


Nette Umschreibung für "Ausfallrisiko zu hoch" od. "Kreditwürdigkeit nicht gegeben". Fraglich ob eine andere Bank einen Kredit anbietet.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es gibt keine Verpflichtung zum Vertragsabschluß. Der Fragesteller hat einen Antrag gestellt/ein Angebot abgegeben, die andere Seite wollte das Angebot nicht annehmen. Wo ist das Problem? Es gibt keine Verpflichtung, Anträge/Angebote dieser Art im Zeitraum xy zu bearbeiten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Tisch):

Jetzt meine Frage kann eine Bank ohne sichtlichen Grund einfach das Darlehn ablehnen?

Ja. Es herrscht Vertragsfreiheit. Die Bank muß kein Darlehen bewilligen und der Kunde muß keines annehmen.

Zitat:
Wie ist es mit der Zeit, da es ja 4 Wochen gebraucht hat um überhaupt eine Entscheidung von der Bank zu erhalten, in der Zwischenzeit sind natürlich auch die Zinssätze gestiegen. Kann man hier eventuell die Bank rechtlich belangen?

Nein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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