Hi,
wie lange darf die GUTSCHRIFT einer Überweisung auf ein Kreditkartenkonto (sog. Guthabenkonto, kein Zahlungskonto??) dauern?
Ich habe am Freitag,04.01. online (Uhrzeit leider unbekannt) von meiner Hausbank auf das andere Kreditinstitut unter Angabe meiner Kreditkartennummer im Verw.Zweck überwiesen. Laut Hausbank (mündlich) ist die Überweisung noch am 4. 'rausgegangen. Alle Pflcihten nach § 675s BGB
wurden somit vonmeiner Hausbank (über-)erfüllt.
Mein Ansprechpartner bei der Targobank, wo ich meine Kredikarte habe, meinte, dass der § 675 BGB
nicht auf ein Kreditkartenkonto anzuwenden sei und dass der Vorgang daher 3 Werktage dauern könne.
Meiner Einschätzung nach unter Bezugnahme des § 675t BGBmüsste das Geld nach Eingang (Eingang war dann Montag oder SPÄTESTENS heute) unverzüglich gutgeschrieben werden. Heute ist es aber nicht 'drauf!
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§ 675t BGB
(1): [/color]
quote:<hr size=1 noshade>
Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem er auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist. Sofern der Zahlungsbetrag auf einem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben werden soll, ist die Gutschrift, auch wenn sie nachträglich erfolgt, so vorzunehmen, dass der Zeitpunkt, den der Zahlungsdienstleister für die Berechnung der Zinsen bei Gutschrift oder Belastung eines Betrags auf einem Zahlungskonto zugrunde legt (Wertstellungsdatum), spätestens der Geschäftstag ist, an dem der Zahlungsbetrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers eingegangen ist. Satz 1 gilt auch dann, wenn der Zahlungsempfänger kein Zahlungskonto unterhält. <hr size=1 noshade>
Insbesondere der letzte Satz belegtfür mich eindeutig, dass auch ein Kreditkartenkonto diesem Gesetz untersteht.
Wie seht ihr das?
-- Editiert anonstar am 08.01.2013 17:32