Doppelte Überweisung durch durch Fehlaussage bank

1. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
juri123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Doppelte Überweisung durch durch Fehlaussage bank

Hallo

Mal angenommen A kauft bei ebay etwas für 250 € von B. Zuhause merkt A das er nicht genug Geld auf dem Konto hat, tätigt Überweisung trotzdem per online banking. Da sich danach der Wert des Kontos nicht ändert, geht er zur nächsten bank. die sagen A das überweisung nicht getätigt wurde bzw keine eingegangen ist und A sie einfach nochmal überweisen soll. A zahlt geld 500 aufs konto und tätigt überweisung nochmals zuhause.

Zu diesem Zeitpunktnur eine Überweisung abgebucht.
Am abend schaut A nochmals und merkt, dass die erste überweisung mit verspätung doch getätigt wurde.
B hat nun 500 auf dem konto.

Wie sieht es aus, hat A recht auf das Geld von B?

oder kommt die Bank für den Schaden auf, da sie gesagt hat, dass A nochmal überweisen soll ?


-----------------
""




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2017 Beiträge, 1551x hilfreich)

A kann von B das zuviel überwiesene Geld zurückfordern, da B ja keinen Anspruch darauf hat (§812 BGB ).



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16242x hilfreich)

Ist das ein realer Fall? Würde bezweifeln, dass das so möglich ist. Eine Wertstellung muss jederzeit auf dem Konto sichtbar sein, auch und gerade beim Online-Banking. Dazu sollte es auch entsprechende Gesetzesgrundlagen geben.

Also:

quote:
Da sich danach der Wert des Kontos nicht ändert,

Genau diese Schilderung sollte eigentlich unmöglich sein. wenn eine Überweisung abgelehnt wird, ist sie abgelehnt. Sollte sie nachträglich doch noch durch gehen, würde ich die BaFin anrufen.

Etwas anderes wäre es, wenn man das gar nicht direkt eingetippt hat, sondern seinen Banker per Formular im Online-Banking kontaktiert hatte und um die Überweisung bat, danach noch einmal in einer anderen Filiale vorbei schaute.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 01.07.2013 21:04

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
juri123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

A war nach 20 min bei der bank und diese sagte ihm das keine überweisung eingegangen wäre. zuhause bevor die 2. überweisung getätigt war auch noch keine andere überweisung getätigt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16242x hilfreich)

Dann sollte A sowohl, wie von meinem Vorredner empfohlen, den Empfänger auffordern, die Hälfte wieder zurück zu überweisen.
Dazu parallel zur Bank und sie befragen, was der Unfug soll.

-- Editiert mepeisen am 01.07.2013 21:11

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130055 Beiträge, 41471x hilfreich)

quote:
Eine Wertstellung muss jederzeit auf dem Konto sichtbar sein, auch und gerade beim Online-Banking.

Das ist eigentlich kein Unfug, eher Bedienungsfehler?

Bei mir (und einigen Bekannten) ist es z.B. so, das die Überweisungen 30-60 Minuten im "Standby" bleiben, also noch nicht sofort ausgeführt wurden.

Auf den "elektronischen" Kontoauszug ist das nicht als gebucht zu sehen, die "Standby"-Überweisungen stehen in einem separaten Menüpunkt.

Sinn und Zweck ist das man die Überweisung eventuell noch stoppen können soll.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
juri123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Aus diesem grund hat A ja extra in der Bankfilliale nachgefragt

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16242x hilfreich)

quote:
Das ist eigentlich kein Unfug, eher Bedienungsfehler?

Nein ist es nicht. Eine Online-Überweisung darf nicht verschwinden und später wieder auftauchen.

Aber ich hoffe, das wird nicht missverstanden. Mein Beispiel mit der Text-Nachricht an einen Banker oder nehmen wir besser die per Post verschickten Überweisungsträger soll durchaus als Gegenpol dienen. Da ist die Überweisung natürlich erst sichtbar, sobald im System erfasst.

quote:
Bei mir (und einigen Bekannten) ist es z.B. so, das die Überweisungen 30-60 Minuten im "Standby" bleiben, also noch nicht sofort ausgeführt wurden.

Aber der Saldo ist bereits belastet ;-)
Zudem habt ihr einen extra Menüpunkt. Weiß nun auch, welcher Bank du angehört :-P Zumindest welcher Gruppe von Banken. Dieses Feature haben nicht alle.
Wenn der TE diesen Menüpunkt bzw. diese Standby-Überweisungen nicht hat, muss entweder sofort der Saldo geändert sein oder sie muss auf dem Kontoauszug auftauchen oder beides.

Eine völlig verschwindende Überweisung, die dann auf wundersame Art und Weise auftaucht nach einigen Stunden, darf es eigentlich nicht geben.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 01.07.2013 23:28

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130055 Beiträge, 41471x hilfreich)

quote:
Aber der Saldo ist bereits belastet ;-)

Habe ich noch nie bewusst drauf geachtet. Wäre der Meinung er hätte sich noch nicht verändert, sondern erst wenn das "Standyby" beendet ist.
Muss ich nächstes mal drauf achten.



quote:
Eine völlig verschwindende Überweisung, die dann auf wundersame Art und Weise auftaucht nach einigen Stunden, darf es eigentlich nicht geben.

Deshalb suchte ich den Fehler auch erstmal nicht primär bei der Software ...



quote:
Aus diesem grund hat A ja extra in der Bankfilliale nachgefragt

Für diese Kommunikation gibt es vermutlich keine Beweise?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
juri123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Auf dem Konto von A ist nun auch eindeutig klar das die erste überweisung (16:24) NACH der zweiten Überweisung (16:58) abgebucht wurde. das alles wurde außerdem erst nach der einzahlung in der bank (16:40) gemacht. Ist das nicht beweiß genug ?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130055 Beiträge, 41471x hilfreich)

quote:
Ist das nicht beweiß genug ?

Beweis wofür?

Wie könnte man beweisen welche die erste Überweisung war?
Und ein Beweis für das Gespräch oder gar dessen Inhalt ist es ja schon mal gar nicht ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
juri123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

es steht bei der jeweiligen überweisung dran, wann sie getätigt wurde...somit ist klar erkennbar dass die früher getätigte zu spät abgerechnet wurde und somit nicht das problem von A kommt

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16242x hilfreich)

quote:
Habe ich noch nie bewusst drauf geachtet. Wäre der Meinung er hätte sich noch nicht verändert, sondern erst wenn das "Standyby" beendet ist.
Muss ich nächstes mal drauf achten.

Es gibt aber auch den "Aktuell verfügbaren Betrag". Auch wenn sich der Saldo nicht ändert, sollte sich dieser dann ändern. Nur als Tipp.

Wie gesagt würde ich parallel vorgehen: A) Den Gläubiger auffordern wegen versehentlicher Doppelüberweisung das zu viel Gezahlte zurückfordern und B) die Bank ansprechen, was das sollte.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130055 Beiträge, 41471x hilfreich)

quote:
es steht bei der jeweiligen überweisung dran, wann sie getätigt wurde...somit ist klar erkennbar dass die früher getätigte zu spät abgerechnet wurde

Da wäre dann durchaus Erklärungsbedarf seitens der Bank, meiner Ansicht nach ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.973 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.