EC Kartenzahlung im Handel

6. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)
EC Kartenzahlung im Handel

Hallo,
ich bin Kassiererin und bei uns werden EC Zahlungen nur mit Unterschrift des Kunden entgegen genommen, keine PIN Eingabe möglich!
Oft kommt es vor, dass Kunden mir fremden EC Karten von z.B. der Ehefrau oder andren Angehörigen einkaufen wollen.
Ich weise daraufhin, dass niemand mit der EC Karte eines anderen bezahlen kann, bzw. eine Urkundenfälschung vorläge, wenn er oder sie anders unterschreibt, als auf der EC steht. Die EC Karten sind meist gar nicht unterschrieben, für mich sehr schwierig, da meist üble Beschimpfungen folgen, bzw. mein Geisteszustand angezweifelt zweifelt wird. Die Firma lässt mich da voll im Regen stehen.
Wie ist da die Rechtslage. Meiner Firma wäre es offenbar lieber "es zu übersehen", um Auseinandersetzungen mit den Kunden nicht klären zu müssen, ich fürchte aber, ich machte mich strafbar??
Wäre für Tipps sehr dankbar!
Gruß an alle
Martha

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Meiner Firma wäre es offenbar lieber "es zu übersehen", um Auseinandersetzungen mit den Kunden nicht klären zu müssen,


Darauf würde ich mich an Ihrer Stelle aber keinesfalls einlassen.
Was macht denn die Firma, wenn tatsächlich mal mit einer geklauten EC-Karte bezahlt wird?
Geld einfach abschreiben wenn die Bank es zurückbucht, oder kommt sie dann auf dich zu...?

DU brauchst nicht mit den Kunden zu diskutieren, sage denen einfach freundlich aber bestimmt, dass sie sich für eine Beschwerde an die Geschäftsleitung wenden sollen.

quote:
...ich fürchte aber, ich machte mich strafbar??


Wenn sie "wissentlich" alle Vorsichtsmaßnahmen ignorieren kann das tatsächlich sein.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich weise daraufhin, dass niemand mit der EC Karte eines anderen bezahlen kann, bzw. eine Urkundenfälschung vorläge, wenn er oder sie anders unterschreibt, als auf der EC steht. <hr size=1 noshade>

Das ist so pauschal falsch.
Wenn derjeinige eine entsprechende Vollmacht vorweisen könnte, wäre das durchaus machbar.
Allerdings werden die 99,98% aller Käufer nicht veroweisen können.



quote:<hr size=1 noshade>Die EC Karten sind meist gar nicht unterschrieben, für mich sehr schwierig <hr size=1 noshade>

Ganz einfach: Ohne Unterschrift keine Zahlung möglich





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PeterRhein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

da würd ich mich definitiv nicht einlassen!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
ich fürchte aber, ich machte mich strafbar??


Strafbar machst Du Dich nicht.

Allerdings könnte Dein AG Geld, was mit einer zu Unrecht benutzten EC-Karte bezahlt wurde von Dir zurückfordern.

Schließlich handelt es sich um einen Verstoß gegen Deine Sorgfaltspflicht, wenn Du die Unterschrift nicht geprüft hast.

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