Angenommen ein ETF hat KEINE Vertriebszulassung für Dtld. (sondern nur in der Schweiz)
Er wird aber an einer deutschen Regional-Börse gehandelt.
Die Begründung lautet: Der ETF sei im Freiverkehr gelistet. Da sei das erlaubt.
Interessant: Stimmt das?
Nun ist es so, dass mindestens 2 Broker in Dtld. einen Kauf nicht zulassen, obwohl die Regional-Börse im allgemeinen angeschlossen ist.
Sollte man bei allen Brokern auch ein Kauf eines beliebigen Wertpapiers aus dem Freiverkehr erwarten können?
Oder ist der Freiverkehrshandel z.B. nur institutionellen Kunden vorbehalten?
Wenn ein konkretes Beispiel benötigt wird könnte ich das auch liefern.
ETF Handel im Freiverkehr möglich (trotz fehlender Vertriebszulassung in Dtld)?
2. März 2026
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Frage vom 2. März 2026 | 08:26
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
ETF Handel im Freiverkehr möglich (trotz fehlender Vertriebszulassung in Dtld)?
#1
Antwort vom 2. März 2026 | 17:43
Von
Status: Schüler (499 Beiträge, 50x hilfreich)
Zitat :Sollte man bei allen Brokern auch ein Kauf eines beliebigen Wertpapiers aus dem Freiverkehr erwarten können?
Erwartungen sind egal. Die kann nicht eingeklagt werden.
Was ein Broker anbietet entscheidet der Broker.
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