Einzahlung auf gek. Konto / Verrechnung erlaubt?

8. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Saubär77
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 5x hilfreich)
Einzahlung auf gek. Konto / Verrechnung erlaubt?

Hi,

einem Schuldner wurde das Konto gekündigt. Er hat bei dieser Bank einen offenen Dispo-Kredit über 2500 Euro hinterlassen. Hierfür hat die Bank mittlerweile ein Inkasso-Dienst eingeschaltet.

Nun bekommt der Schuldner Ende Januar einen Bescheid über eine Strom-Erstattung in Höhe von 200 Euro. Auf dem Bescheid wird noch die alte Bankverbindung angegeben mit dem Überweisungsdatum 06.02. als Ankündigung. Am gleichen Tag teilt der Schuldner den Stadtwerken per Fax die neue Bankverbindung mit.
Leider überweisen die Stadtwerke das Geld am 06.02. trotzdem auf das alte Konto und ändern kurz nach der Überweisung die Bankdaten.

Darf nun die alte Bank diese Einzahlung mit der Forderung verrechnen?


-----------------
""

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16121x hilfreich)

Klar darf sie. Das ist einfach Pech oder auch dumm gelaufen, da hat sich der Schuldner leider zu spät bemüht. Man sollte sich aber sofort bemühen, der Bank nahe zu legen, dies direkt mit der Hauptforderung zu verrechnen. Damit es keine Verrechnung mit Nebenforderungen gibt.

Auch sollte man dem Inkassoverfahren widersprechen. Das ist Perversion des Systems, dass Banken ein Inkassobüro beauftragen. Gerade Banken sind in Gelddingen außerordentlich geschäftserfahren. Das ist pervers, wenn die zu Inkassobüros gehen um Kosten explodieren zu lassen. Die können selbst einen Mahnbescheid ausfüllen oder einen Mahnbrief schreiben.
Das sei aber nur ergänzend erwähnt.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 08.02.2013 18:14

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8416 Beiträge, 4037x hilfreich)

Hallo,

eigentlich finde ich die Frage vom TE recht dreisst!

Es solltre doch in seinem Interesse sein, wenn das mit der Forderug verrechnet wird, oder etwa nicht? Es sollte doch sein anliegen sein, seine Schulden schnellstmöglich zu begleichen...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Saubär77
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
eigentlich finde ich die Frage vom TE recht dreisst!



Das ist Dein gutes Recht, ist ein freies Land :-)
Ich finde die Frage aber eigentlich gar nicht so komisch, denn das Konto existiert nicht mehr und die Forderung ist ans IB abgegeben worden. Würde mich nicht wundern, wenn das Geld doch evtl. zurückkommt.

quote:
Das ist Perversion des Systems, dass Banken ein Inkassobüro beauftragen.

Ja, das hat das System insgesamt so an sich, stimme Dir zu.

-----------------
""

-- Editiert Saubär77 am 08.02.2013 21:54

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Ist es denn sicher, dass das alte Konto tatsächlich nicht mehr existiert? Es ist gekündigt, aber der Dispo ist offen.

Oder hat die Bank das Konto lediglich gesperrt, aber nicht gelöscht, damit da iwann die eingetriebene Forderung des IB gebucht werden kann? Dann würde narülich die Stromgutschrift nicht zurück kommen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Saubär77
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Ist es denn sicher, dass das alte Konto tatsächlich nicht mehr existiert?


Ja, man hat mir zumindest schriftlich mitgeteilt, dass das Konto gekündigt ist. (ist das dann nicht mehr existent?)


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Eine Kündigung durch die Bank bedeutet in der Regel eine Sperrung des Kontos. Du kannst nicht mehr über das Konto verfügen, mit der EC-Karte nichts mehr machen, keine Lastschriften mehr einlösen usw.

Eine Kündigung bedeutet aber nicht, dass es das Konto nicht mehr gibt. Es wird noch bestehen, denn es sind Forderungen offen. Die Gutschrift der Stadtwerke wird mit dem Konto verrechnet.

Wenn der Schuldner eine neue Bankverbindung mitgeteilt hat, aber dieses Schreiben nicht mehr rechzeitig bearbeitet worden ist, geht das Geld auf das gekündigte Konto und vermindert dann die offene Forderung. Wann genau ist denn der Brief der Stadtwerke gekommen?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Saubär77
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Wann genau ist denn der Brief der Stadtwerke gekommen?

Schreiben kam am 28.01. an, an dem Tag folgte auch das Fax mit der Kontoänderung. (telefonisch wäre leichter gewesen aber weder am 28. noch am 29. bekam man außer einer Standardansage einen Mitarbeiter ans Telefon und ich bin davon ausgegangen, dass mit dem Fax 7 Werktage reichen, was wohl nicht korrekt war.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16121x hilfreich)

Normalerweise ist es ein Bärendienst, Schulden ausitzen zu wollen. Insofern sollte man sich die Frage stellen, ob man es nicht einfach akzeptiert und wie empfohlen klar stellt, dass dies unbedingt mit der Hauptforderung verrechnet werden soll und dass man jegliches Inkassoverfahren aus Gründen der Kostentreiberei ablehnt.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 254.972 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.457 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen