Einzahlung über 10000 Euro ohne Herkunftsnachweis

27. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Reue123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzahlung über 10000 Euro ohne Herkunftsnachweis

Hallo an alle,
mir ist folgendes passiert: ich habe auf mein Aktiv Sparkonto 10900 Euro einbezahlt und jetzt möchte die Bank Nachweis über die Herkunft des Geldes.
Ich habe in den letzten 3,5 Jahren zwei Kinder bekommen, der größte Teil von dem einbezahlten Geld stammt nämlich aus Schenkungen zur Geburt, Geburtstagen, Weihnachten für die Kinder. Mein Mann hat als Massagetherapeut gearbeitet und sein gesamtes Trinkgeld über zwei Jahre in eine Spardose für die Kinder getan, da er in einem 5 Sterne Hotel arbeitet ist da einiges zusammengekommen. Wir wollten für die Kinder Sparkontos öffnen, sind aber bis jetzt nicht dazu gekommen. Irgendwie hatte ich ein komisches Gefühl und wollte diese Geld da wir über längere Zeit in Urlaub fahren nicht zu Hause lassen und nach dem Urlaub Sparkontos dann öffnen.Für die Schenkungen hab ich auch keine Nachweise, mein Mann hat sehr viele Verwandte und als wir bei denen zu Besuch waren haben alle etwas zu Geburten geschenkt, ich kann auch gar nicht sagen wer wieviel geschenkt hat.
Und ca. 3000 Euro sind Schuldenrüclzahlung von meiner Schwester, hab ihr mal vor einigen Jahren Geld geliehen und sie hat es mir in kleineren Beiträgen immer wieder zurückgezahlt, da ich das Geld „nicht brauche akut" wollte ich es auch für die Kinder aufheben. Ich werde das natürlich bei der Bank genauso sagen, ich hab nichts zu verstecken. Aber was erwartet mich? Ich hab bei dieser Bank auch mein Girokonto. Auf was muss ich mich gefasst machen? Kann ich im schlimmsten Fall das ganze Geld für die Kinder verlieren? Das wäre ganz schlimm für mich

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114522 Beiträge, 39010x hilfreich)

Zitat (von Reue123):
Ich werde das natürlich bei der Bank genauso sagen

Und was soll das bringen?
Die Bank will doch Nachweise und keine Romangeschichten ...



Zitat (von Reue123):
jetzt möchte die Bank Nachweis über die Herkunft des Geldes.

Ich würde die Bank gerichtsfest auffordern, sie möge mir erst mal substantiiert die Rechtsgrundlage für diese Verlangen benennen,
Je nach dem was die Antworten, muss man dann halt weiterschauen.



Zitat (von Reue123):
Auf was muss ich mich gefasst machen?

Auf alles.



Zitat (von Reue123):
Kann ich im schlimmsten Fall das ganze Geld für die Kinder verlieren?

Selbstverständlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(665 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von Reue123):
mir ist folgendes passiert: ich habe auf mein Aktiv Sparkonto 10900 Euro einbezahlt und jetzt möchte die Bank Nachweis über die Herkunft des Geldes.


Das ist bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro gesetzlich vorgeschrieben - und sollte allgemein bekannt sein.

Zitat (von Reue123):
Aber was erwartet mich? Ich hab bei dieser Bank auch mein Girokonto. Auf was muss ich mich gefasst machen?


Im schlimmsten Fall darauf, dass dir Geldwäsche (bzw. der Versuch) unterstellt wird.

Zitat (von Reue123):
Ich habe in den letzten 3,5 Jahren zwei Kinder bekommen, der größte Teil von dem einbezahlten Geld stammt nämlich aus Schenkungen zur Geburt, Geburtstagen, Weihnachten für die Kinder. Mein Mann hat als Massagetherapeut gearbeitet und sein gesamtes Trinkgeld über zwei Jahre in eine Spardose für die Kinder getan, da er in einem 5 Sterne Hotel arbeitet ist da einiges zusammengekommen.


Lt. Gesetz ist ein klarer und eindeutiger Nachweis zu erbringen, woher das eingezahlte Geld stammt....das könnte also Probleme geben.

Zitat (von Reue123):
Und ca. 3000 Euro sind Schuldenrüclzahlung von meiner Schwester, hab ihr mal vor einigen Jahren Geld geliehen und sie hat es mir in kleineren Beiträgen immer wieder zurückgezahlt, da ich das Geld „nicht brauche akut" wollte ich es auch für die Kinder aufheben.


Auch hierüber gibt es keinen Nachweis?

-- Editiert von User am 27. April 2023 23:16

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Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde die Bank gerichtsfest auffordern, sie möge mir erst mal substantiiert die Rechtsgrundlage für diese Verlangen benennen,
Und was will man damit erreichen? Seit 9.8.2021 verpflichtet die BaFin Banken, bei größeren Bargeld­einzahlungen die Herkunft des Geldes zu prüfen. Man lese die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16160 Beiträge, 5767x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde die Bank gerichtsfest auffordern, sie möge mir erst mal substantiiert die Rechtsgrundlage für diese Verlangen benennen,
Und was soll dieser Quatsch bringen? Seit Mitte 2021 sind die Banken dazu verpflichtet diesen Nachweis zu verlangen. Ohne Nachweis wird die Bank eine Meldung auf Verdacht der Geldwäsche übermitteln. Dann wird halt evtl. ermittelt werden. Ergebnis: offen

Das fängt bereits bei den gesammelten Trinkgeldern an. Es kommt ganz darauf an wie man diese Trinkgelder erhält ob diese steuerfrei sind oder man durch deren nicht-Versteuerung einen Steuerbetrug begangen hat.
Die ganzen Schenkungen..........

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#5
 Von 
Reue123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Steuergelder sind auf jeden Fall steuerfrei, das hat auch der Steuerberater so bestätigt.
Und eigentlich ist es doch nichts Ungewöhnliches, dass man zu Geburten von Kindern Geldgeschenke im Umschlag bekommt

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3191 Beiträge, 501x hilfreich)

Zitat (von Reue123):
Und eigentlich ist es doch nichts Ungewöhnliches, dass man zu Geburten von Kindern Geldgeschenke im Umschlag bekommt

In der Regel legt man für die Kinder, wenn Geld zu den Geburten verschenkt wurde, sofort Sparbücher an.
Wenn man alles sammelt, weiß man doch nicht mehr, wie viel Geld welchem Kind zusteht.
Auch das mit den Trinkgeldern kann man glauben muss es aber nicht.
Zitat (von bostonxl):
Seit 9.8.2021 verpflichtet die BaFin Banken, bei größeren Bargeld­einzahlungen die Herkunft des Geldes zu prüfen. Man lese die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz.

Wochenlang war in der Presse davon zu lesen. Viele Banken kontaktierten ihre Kunden und machten sie auf die Änderung aufmerksam.
Deshalb nicht nachvollziehbar, dass so etwas unbekannt war.
Und warum überwies ihre Schwester nicht die Summen für da gewährte Darlehen?

-- Editiert von User am 28. April 2023 09:19

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#7
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(665 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von Reue123):
Und eigentlich ist es doch nichts Ungewöhnliches, dass man zu Geburten von Kindern Geldgeschenke im Umschlag bekommt


Es ist aber durchaus ungewöhnlich, dieses Geld dreieinhalb Jahre zu Hause aufzubewahren.

Und schon alleine deswegen unklug, weil man im Falle eines Einbruchs /Diebstahls keinen Cent davon wiedersieht.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29778 Beiträge, 5355x hilfreich)

Zitat (von Reue123):
Und eigentlich ist es doch nichts Ungewöhnliches, dass man zu Geburten von Kindern Geldgeschenke im Umschlag bekommt
Gar nicht ungewöhnlich. Deine Bank sieht aber nur +10.900,- auf einen Schlag.
Logisch, dass wegen *Geldwäschegesetz* nachgefragt werden muss.
Das Banksystem sieht nun mal nicht, ob du für den ***Clan etwas Geld waschen willst ODER ob es unter deiner Matratze gefunden wurde ODER es so ist, wie du es hier erzählst.
Das Angst-Argument, dass evtl. ausgerechnet während des Urlaubs irgendwo bei euch eingebrochen werden würde---ist mE ein sehr dünnes.
Zitat (von Reue123):
jetzt möchte die Bank Nachweis über die Herkunft des Geldes.
Du kannst versuchen, es kurz und sachlich zu erklären. Vielleicht genügt das.


-- Editiert von User am 28. April 2023 10:43

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16160 Beiträge, 5767x hilfreich)

Zitat (von Reue123):
Die Steuergelder sind auf jeden Fall steuerfrei
DIe Trinkgelder sind dann steuerfrei wenn es direkte Schenkungen an deinen Mann waren. Werden Trinkgelder aber gesammelt und an alle Angestellten verteilt, dann sind diese steuerpflichtig.
Schick als Nachweis der Herkunft einfach wahrheitsgemäß deine Erklärung. Mehr kannst du nicht machen.
Und für die Zukunft: Keine größeren Summen zu Hause sammeln!

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13333 Beiträge, 4291x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und eigentlich ist es doch nichts Ungewöhnliches, dass man zu Geburten von Kindern Geldgeschenke im Umschlag bekommt
Natürlich. Aber nicht in dieser Höhe.
Es ist ziemlich unglaubwürdig, dass man dazu dann keine Belege bringen kann. Mindestens bei den größeren Beträgen sollte man die Herkunft nachweisen. Eine einfach Liste kann da schon ausreichen.

Stefan

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#11
 Von 
Reue123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Trinkgelder werden persönlich an die Masseure ausbezahlt also direkt vom Kunden für den Masseur personenbezogen.
Wir sind in eine neue Wohnung in einem riesigen Haus gezogen und unsere Wohnung befindet sich am Notausgang, da kann jeder Nachts über die Geländer ins Haus gelangen, deshalb hatte ich irgendwie Angst.
Ich war gerade bei der Bank, die Bankmitarbeiterin hat meine Erklärungen als plausibel eingetragen, hat mir gesagt ich hätte nicht zu befürchten. Nachweis von Trinkgeldern könnte mein Mann aus dem System in der Arbeit beschaffen. Sie sagte das es soweit gar nicht nötig ist. Wir haben jetzt Termin ausgemacht wegen Beratung Kindersparkontos nach dem Urlaub.
Ich werde mal abwarten was passiert und weil jetzt der erste Geburtstag von der kleineren ansteht und wir sicher wieder Geldgeschenke bekommen werden traue ich mich nicht einzuzahlen. Dann muss ich wohl den Betrag von meinem Girokonto aufs Aktiv Sparen überweisen und das Bargeld so ausgeben

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29778 Beiträge, 5355x hilfreich)

Zitat (von Reue123):
Ich war gerade bei der Bank,
Ach schön. So schnell gehts manchmal. :smile:
Zitat (von Reue123):
Wir haben jetzt Termin ausgemacht wegen Beratung Kindersparkontos nach dem Urlaub.
Ja klar, die Bank möchte Kundenbindung betreiben.
Zitat (von Reue123):
wir sicher wieder Geldgeschenke bekommen werden traue ich mich nicht einzuzahlen
Es werden hoffentlich nicht 10.000,- oder mehr sein.

*Geldwäschegesetz* hast du evtl. noch nicht verstanden?

Zitat (von Reue123):
Dann muss ich wohl den Betrag von meinem Girokonto aufs Aktiv Sparen überweisen und das Bargeld so ausgeben
Nein, das musst du nicht tun, aber erlaubt ist das.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Es ist ziemlich unglaubwürdig, dass man dazu dann keine Belege bringen kann.


Na rechnen wir doch mal. 10.900 EUR, davon 3.000 das zurückgezahlte Darlehen (das war dann eine Transaktion denke ich), bleiben 7.900.

2 Jahre Trinkgeld, rechnen wir mal 200 Arbeitstage pro Jahr = 400 mal 5 Kunden mal 2 EUR = 4.000 EUR.

Bleiben 3.900 für die Kinder. 2 Kinder je einmal Geburt, dreimal Geburtstag, dreimal Weihnachten, sind 14 Ereignisse. Das sind dann 250 EUR im Schnitt pro Kind und Ereignis, was bei 4 Großeltern plus X Tanten/Onkel plus - je nach Familie und Kulturkreis - ggfs. noch Cousins usw. mehr als locker hinkommt.

Und für Geldgeschenke à 20-50 EUR soll man Belege von der Verwandtschaft sammeln? Ne, oder?

-- Editiert von User am 2. Mai 2023 12:59

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#14
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(665 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Na rechnen wir doch mal. 10.900 EUR, davon 3.000 das zurückgezahlte Darlehen (das war dann eine Transaktion denke ich), bleiben 7.900.


Nö, war es nicht:

Zitat (von Reue123):
Und ca. 3000 Euro sind Schuldenrüclzahlung von meiner Schwester, hab ihr mal vor einigen Jahren Geld geliehen und sie hat es mir in kleineren Beiträgen immer wieder zurückgezahlt, (...)


Zitat (von BigiBigiBigi):
Und für Geldgeschenke à 20-50 EUR soll man Belege von der Verwandtschaft sammeln? Ne, oder?


Wenn man das Geld zu Hause hortet, bis 10.000 Euro erreicht sind, wird einem nix anderes übrig bleiben, als Nachweise über dessen Herkunft zu erbringen.

Will oder kann man das nicht, empfiehlt es sich, immer wieder kleinere Beträgen einzuzahlen...wobei auch in dem Fall die Banken u.U. irgendwann einen Nachweis verlangen, woher das Geld stammt. Nämlich dann, wenn man die 10.000 Euro erreicht/überschreitet...kommt halt drauf an, in welchem Zeitraum sich das abspielt.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#15
 Von 
Reue123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Fehler war einfach, dass ich mich nicht informiert habe, das mit der 10000 Euro Grenze ist an mir vorbei gegangen, weil wahrscheinlich einfach privat so viele wichtigere Dinge passiert sind.
Meine Schwester hat mir immer wieder Beiträge von 100-200 Euro bezahlt, ich wollte das Geld bar haben um es für die Kinder einzuzahlen. Sie hat mir jetzt Kontoauszüge mit Barabhebungen vorbereitet und wir haben gemeinsam eine Liste erstellt. Trinkgelder waren im System erfasst für jeden einzelnen Masseur, da sind fast 3000 zusammengekommen (nachweisbar und da personenbezogen nicht steuerpflichtig). Nur die Geschenke für Kinder sind nirgendwo erfasst, und da sind alleine von Oma und Opa jeweils pro Kind 1500 Euro geschenkt worden, Oma und Opa können dies bestätigen. Ich habe die Bank gefragt ob ich Kontoauszüge mit Barabhebungen von der Schwester wegen Darlehensrückzahlung und erfasste Trinkgelder besorgen soll. Die Antwort war soweit muss es nicht gehen, die fand die Erklärung plausibel

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#16
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(677 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von Reue123):
Kann ich im schlimmsten Fall das ganze Geld für die Kinder verlieren? Das wäre ganz schlimm für mich


Solange das Geld nicht aus Straftaten stimmt: Nein.
Zitat (von Reue123):
Ich werde das natürlich bei der Bank genauso sagen, ich hab nichts zu verstecken. Aber was erwartet mich?


Eventuell wird die Bank die Einzahlung ablehnen, muss aber nicht zwingend sein. Bei der Hausbank wird man noch die besten Chancen haben. Sonst muss man es eben bei einer anderen Bank probieren.

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#17
 Von 
Immobilienhai
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Wegen Komplettumstieg auf Elektroautos habe ich letztes Jahr drei Autos verkauft und weit über die ominösen 10000 Euro bar eingenommen und bar aufs Girokonto eingezahlt. Dann hat die Bank angerufen und gefragt nach der Herkunft. Die Auskunft habe ich verweigert und dem Banker empfohlen, Anzeige zu erstatten. Das ist jetzt über ein Jahr her. Allerdings waren da auf dem Konto auch Neuwagenkäufe ersichtlich, von daher dürfte dem Banker die Sache plausibler geworden sein. Das ist jetzt ein gutes Jahr her und ich habe nichts mehr gehört davon.

Was ich damit sagen will: bei offenbar harmlosen Zeitgenossen fragen die nach und damit hat es sich. Der Brei wird nicht so heiß gegessen, wie er gekocht wird.

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114522 Beiträge, 39010x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Eventuell wird die Bank die Einzahlung ablehnen

Die Einzalhung ist schon erfolgt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Nö, war es nicht:


Gut, das macht es ein wenig aufwendiger, weil dann die Darlehensnehmerin eine Erklaerung abgeben muss, dass das eine Darlehensrueckzahlung war. Das war es dann aber auch. Man muss die Herkunft letztlich nur plausibel machen. Die Banken waeren ganz schoen angeschmiert, wenn sie in jedem Einzelfall auch noch Polizeiarbeit leisten muessten.

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#20
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(677 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Einzalhung ist schon erfolgt ...


So weit kam ich gestern Morgen nicht. Hatte nur bis zum zweiten/dritten Eintrag gelesen und da hieß es, dass man nun doch nicht einzahlen möchte, dachte dann nicht, dass es sich schon erledigt hat, aber umso besser.

Zitat (von Immobilienhai):
Was ich damit sagen will: bei offenbar harmlosen Zeitgenossen fragen die nach und damit hat es sich. Der Brei wird nicht so heiß gegessen, wie er gekocht wird.


Banken sind eben auch Unternehmen und wenn die Bank die Einzahlung ablehnt, geht der Kunde eben damit zur Konkurrenz. Wobei in Ihrem Fall die Bank (zumindest laut Vorschrift) schon einen Nachweis hätte fordern müssen bzw. eben zumindest überprüfen, wo das Geld herkommt. Aber eventuell nehmen das manche Banken oder Mitarbeiter auch unterschiedlich genau.

Es geht bei dem Gesetz allerdings ja auch nicht darum, die Einzahlung von Erspartem zu verhindern, sondern eben um Geldwäsche zu unterbinden.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Reue123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Bankmitarbeiterin hat ein Formular ausgefüllt, alles genauso aufgeschrieben wie ich es berichtet habe, sie meinte für sie klingt es plausibel, deshalb hat sie auf dem Formular bei „Auskunft plausibel" ein Kreuz gesetzt und ich musste das unterschreiben.
Als ich fragte ob sie von der Schwester Kontoauszüge über Monate braucht mit Barabhebungen und Darlehenrückzahlungsbestätigung und ob mein Mann schon mal wegen Trinkgeldern, die über Jahre im System erfasst sind (das dauert ja etwas wegen Erstellung) etwas besorgen soll, war ihre Aussage, soweit muss es gar nicht gehen

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114522 Beiträge, 39010x hilfreich)

Danke für das Update ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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Und jetzt?

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