Eröffnung Insolvenzverfahren, Bank kündigt P-Konto

9. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.11.2020 10:05:42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Eröffnung Insolvenzverfahren, Bank kündigt P-Konto

Hallo und guten Abend,

meine Tochter befindet sich seit Ende Juni in der Verbraucherinsolvenz. Seit ca. 6 Monaten hat sie ein Onlinekonto auf Guthabenbasis (als P-Konto geführt bei o2b*nking / f*dor bank).

Da jetzt der 1. Termin mit dem Insolvenzverwalter ansteht, der alle Gläubiger, Arbeitgeber, Banken etc. anschreibt und über die Eröffnung der Insolvenz informiert, hat sie heute folgende Email ihrer Bank erhalten:

Zitat:

Guten Tag Frau ….,

da ihr Konto bereits als Pfändungsschutzkonto geführt wird, erlischt der Kontoführungsvertrag per sofort nicht kraft Gesetzes. Die ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung zum 30.09.2019 müssen wir jedoch aufrecht erhalten.

Bitte richten sie bei einem anderen Kreditinstitut eine neues Konto ein, das sie sodann ab dem 01.10.2019 nutzen können. Sofern dies bereits vorher erfolgen soll, geben sie uns Bescheid.

Freundliche Grüße


Ist das rechtens, dass das P-Konto bzw. überhaupt das Konto auf Guthabenbasis wegen der Eröffnung der Insolvenz gekündigt werden darf? Aus diesem Grund hat sie ja dieses P-Konto.


Ich habe dazu folgenden Musterbrief gefunden, ist dieser anwendbar?

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich o.g. Kündigung meines Girokontos mit P-Konto-Funktion. Bei dem Konto handelt es sich um das einzige Konto, mit dem ich bargeldlose Zahlungen ausführen kann; weitere Konten führe ich nicht.

Seit 2016 existiert nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) für jeden Verbraucher ein Anspruch auf ein Basiskonto. Eine bankseitige Kündigung des Pfändungsschutzkontos ist vor diesem Hintergrund unwirksam, da nach den Regelungen des ZKG zugleich ein Kontrahierungszwang für das Basiskonto besteht (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 10.04.2018, Az. 14 U 82/16 ). Die von Ihnen ausgesprochene Kündigung läuft dem ZKG zuwider und ist damit unzulässig.

Ich fordere Sie daher auf, die Kündigung meines o.g. Girokontos mit P-Konto-Funktion zurückzunehmen und mir schriftlich zu bestätigen, dass das Konto weiter geführt wird. Im ablehnenden Fall beabsichtige ich, das Verwaltungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Durchsetzung meines Konto-Anspruchs durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen


Bin für jeden Tip dankbar, lg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von becksblue):
Ich habe dazu folgenden Musterbrief gefunden, ist dieser anwendbar?

Ja.

Mit Zustellnachweis (Einschreiben-Einwurf) versenden.


Zitat (von becksblue):
Mit freundlichen Grüßen

Würde ich ersetzen durch: "Über ihre Rechtswidrige vorgehensweise habe ich Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereicht"

Und die Beschwerde dann auch machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und die Beschwerde dann auch machen.

Korrekt, das führt zu deutlicher Beschleunigung der Bearbeitung seitens des Instituts.

Online-Beschwerdeformular im Bereich Banken: https://www.bafin.buergerservice-bund.de/bank.aspx

Online-Beschwerdeformular im Sonderfall Basiskonto: https://www.bafin.buergerservice-bund.de/basiskonto.aspx

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.11.2020 10:05:42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, N'abend und danke für eure Antworten. Die ist die Antwort seitens der Bank:


Zitat:

Sehr geehrte Frau ….,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.07.2019.

Ein Girokonto darf seitens der Bank gekündigt werden.

Anders kann es bei der Eröffnung eines Basiskontos sein (das sog. Jedermann-Konto). Hierbei handelt es sich um eine eigene Kontoart. Diese bedarf eines gesonderten Antrages. Die Bewilligung eines Basiskontos setzt z. B. voraus, dass Sie kein anderes Konto führen oder das vorhandene Konto nicht für den Zahlungsverkehr nutzbar ist.

Bei O2-Banking selbst kann kein Basiskonto eröffnet werden, da O2-Banking ein Service der Fidor Bank ist. Sie haben jedoch die Möglichkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos bei den meisten Banken zu stellen, so auch bei der Fidor Bank.

Um einen Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos bei der Fidor Bank nach gesetzlichen Vorgaben prüfen zu können, bitten wir Sie, den beiliegenden Antrag auszufüllen und an die Fidor Bank kundenservice@fidor.de zu senden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kundenservice, Fidor Bank


Naja, der Insolvenzverwalter meinte auch, dass das Konto gekündigt werden darf und sie soll sich einfach ein neues suchen und gut ist :???:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von becksblue):
sie soll sich einfach ein neues suchen und gut ist

Korrekt. Das erziehen der Bank dürfte Zeit und Geld kosten das man nicht hat und erhebliche Probleme in Zahlungsverkehr verursachen.

Gleichwohl würde ich diese seltsame Rechtsauffassung der BaFin melden, das sich da O2-Banking nicht als Bank sehen will obwohl der Auftritt und das Angebot anderes vermitteln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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