Erstattung Bearbeitungsgebühren Santander Bank

10. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Steuerpilz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Erstattung Bearbeitungsgebühren Santander Bank

Hallo an die Gemeinde,

ich habe vor drei Wochen einen Antrag auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren bei der Santander Bank gestellt.
Gestern erhielt ich dann einen Brief, dass die Bank nichts auszahlen kann ohne die Finanzierungsnummer zu haben. Die Finanzierung war im Jahr 2009 fertig. Leider habe ich die Nummer nicht mehr. Auch die Schufa speichert ja nur erledigte Verträge 3 Jahre.

Nun meine Frage. Darf die Santander Bank nur aufgrund der Finanzierungsnummer erstatten und was habe ich für weitere Möglichkeiten?

Vielen Dank bereits im voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Nicht die Finanzierungsnummer hat den Kredit aufgenommen, sondern Sie als Person. Die Bank hat den Kunden zu bedienen.
Und der hat einen Namen und die Anschrift.
Finanzierungsnummern sind lediglich Hilfmittel für die Bank.
Kein Finanzamt erkennt Vorgänge an, die lediglich aus Nummern bestehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steuerpilz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo xxsirodxx,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe heute erneut ein Schreiben an die Santander Bank per Einschreiben geschickt, in dem ich erneut Bezug auf § 812 BGB nahm usw. Mal sehen, was sie dazu sagen.

Wie verhält sich das denn ab dem 1. Januar 2015? Ich habe mal gelesen, dass die Verjährungsfrist dann einsetzt. Wie habe ich das zu verstehen, wenn der Kreditvertrag in 2008 aufgenommen wurde und in 2009 getilgt wurde?

Vielen Dank bereits im voraus.

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