Falsche Überweisung mit Streitpartner

22. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
mika10
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
Falsche Überweisung mit Streitpartner

Guten Tag,

Für Lesefaule: einfach den Zweiten Abschnitt beachten, dort wird das Problem geschildert, im ersten Abschnitt ist es nur die Vorgeschichte.


ich habe folgendes Problem.

Ich habe bei einem großen Unternehmen in Nordeuropa
(Hauptsitz Dänemark, mehrere Filialen in Europa, auch in Deutschland)
einen Fellvorleger bestellt, dieser war so beschrieben, dass er nachweislich aus einem Jahr stammt, in dem man noch keine Cites Dokumente, also eine Erlaubnis, brauchte und dieser somit freiverkäuflich wäre.

Als der Fellvorleger dann ankam, waren keinerlei Dokumente und nichts vorhanden.
Ich rief in Dänemark an und mir wurde gesagt, dass das so in Ordnung sei und dass das Dokument bei denen vorliegt. Ich bat also um Herausgabe des Dokuments, dies ging dann einige Tage hin und her und das Unternehmen schickte mir die Dokumente.
Es handelte sich um einen DIN A4 Zettel auf dem die vorherige Besitzerin bestätigte, dass das Fell seit 1985 in ihrem Besitz ist, mehr nicht.

Daraufhin rief ich einige Zollämter und den Naturschutzbund an, dies dauerte ca 3 - 4 Tage, bis ich die richtigen Leute erreicht hatte.

Diese bestätigten mir, dass das Fell nur legal wäre, wenn es vor 1976 präpariert worden wäre und es einen entsprechenden Nachweis gibt, dass der Abschuss des Tieres vor 1976 geschah.

Ich teilte dies dem Unternehmen mit, dieses weigerte sich jedoch irgendetwas zu tun und ignorierten mich.

Nach ca. einem Monat "Dauerbeschuss" per mail und Erklärungen, dass man mich in eine äußerst heikle Situation gebracht hat willigte das Unternehmen ein mir den Betrag zurückzuerstatten, auch die Transportkosten für den Versand zu mir und den Rückversand (Dies ist als email vorhanden).


Das Unternehmen beauftragte nun eine Transportfirma, welche nach weiteren 3 Wochen den Vorleger abholte.
Als dann nach 2 Wochen immernoch keine Rückzahlung zu sehen war, schrieb ich das Unternehemn wieder an und wurde wieder ignoriert. Nach einiger Zeit und "Dauerbeschuss Nummer 2" erhielt ich eine email, in der stand, dass der Vorleger beim dänischen Zoll gelandet sei und ich das Geld erst bekomme, wenn dieser dort freigegeben wird.
Nun dauerte es wieder 6 Wochen in denen nichts passierte und ich rief wieder an, man teilte mir nur mit, dass das Fell immernoch beim Zoll liegt.

Nun platzte mir der Kragen und ich kam nach tagelangen Bemühungen an eine hohe Abteilung des Unternehmens welches sich entschuldigte und mich bat die emails mit der Zusage der Erstattung und der Ersattung der Transportkosten weiterzuleiten.

Dies tat ich und 2 Tage später kam eine eMail der betroffenen Filiale in der lediglich stand, dass man nur aus Kulanz den Kaufbetrag erstatten wird jedoch ich die Transportkosten zu tragen habe.


Dies war die Vorgeschichte


SO HIER NUN ABSCHNITT 2 FÜR DIE LESEFAULEN USER:



Ich habe mich schon damit abgefunden auf den gesamten Transportkosten und Mühen und 4 Monaten Ärger sitzen zu bleiben. Hauptsache die Angelegenheit ist durch.

Als ich bemerkte, dass mir das Unternehmen einen viel viel (ca. das 5 - 6 - fache) zu hohen Betrag überwiesen hat.

Jetzt zu meinen Fragen:

Habe ich in irgendeinerweise Meldepflicht? Oder kann ich das Geld auf ein Tagesgeldkonto legen und abwarten bis die sich melden, evtl habe ich dadurch die Chance wenigstens einen Teil der Kosten als Zinsen wiederzubekommen?

Oder wäre es möglich die Angelegenheit zu melden aber nur den Betrag zurückzuüberweisen der meiner Meinung nach zu viel ist, also:

Überweisungsbetrag - Kaufpreis - Transportkosten = Betrag der Rücküberweisung

??


Mache ich mich in irgendeiner Weise strafbar oder haftbar, wenn ich das Geld behalte bis die sich melden?

Ich gehe davon aus, dass ein Unternehmen mit ordentlicher Buchführung den Fehler bemerkt. Wären diese dann dazu verpflichtet sich zunächst bei mir zu melden um mich aufzufordern nach einer bestimmten Frist das Geld zurückzuzahlen oder könnten diese auch direkt einen Anwalt beauftragen und eine Klage einreichen und mir somit noch mehr Kosten aufbrummen?



Danke schonmal an alle






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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mache ich mich in irgendeiner Weise strafbar oder haftbar, wenn ich das Geld behalte bis die sich melden? <hr size=1 noshade>

Da könnte der Verdacht der Unterschlagung aufkommen.



quote:<hr size=1 noshade>Wären diese dann dazu verpflichtet sich zunächst bei mir zu melden um mich aufzufordern nach einer bestimmten Frist das Geld zurückzuzahlen oder könnten diese auch direkt einen Anwalt beauftragen und eine Klage einreichen und mir somit noch mehr Kosten aufbrummen? <hr size=1 noshade>

Die könnten direkt einen Anwalt beauftragen.



Ich würde daher die Angelegenheit melden und nur den Betrag zurückzuüberweisen der zu viel ist, denn man hat ja eine Bestätigung über diese Berechung: Überweisungsbetrag - Kaufpreis - Transportkosten = Betrag der Rücküberweisung





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mika10
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, da die Transportkosten über eine Firma abgewickelt wurden finde ich die Rechnungen oder ich Frage einfach nochmal nach dem gleichen Transport, des gleichen Gegenstandes , zur gleichen Adresse.

Ich verstehe trotzdem nicht wo diese Meldepflicht steht.

Seit wann ist man denn gezwungen auf eines seiner Konten öfter als einmal im Monat zu gucken? Oder diese überhaupt zu kontrollieren.


Also wenn ich das richtig verstehe, dann spricht auch nichts gegen folgendes Gedankenspiel:

Mein Freund ist Rechtsanwalt. Ich leihe mir von der Bank 50.000 und überweise 5.000€ Beträge auf Konten. Warte 4 Wochen, wenn sich niemand meldet, bitte ich meinen Freund kostenpflichtig die bösen Menschen, die sich nicht gemeldet haben, anzuschreiben und mein Geld + Zinsen zu verlangen.

Richtig?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich verstehe trotzdem nicht wo diese Meldepflicht steht. <hr size=1 noshade>

Häufig findet sich diese in den vertraglicehn Vereinbarungen mit der Bank.

Ansonsten würde ich das aus § 242 BGB , § 812 BGB herleiten wollen.



quote:<hr size=1 noshade>Seit wann ist man denn gezwungen auf eines seiner Konten öfter als einmal im Monat zu gucken? Oder diese überhaupt zu kontrollieren. <hr size=1 noshade>

Ist man doch auch gar nicht.
Nur muss man sich dann die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen diese Verhaltens zurechnen lassen und kann sich nicht wirklich entlasten.



quote:<hr size=1 noshade>Also wenn ich das richtig verstehe, dann spricht auch nichts gegen folgendes Gedankenspiel: <hr size=1 noshade>

Doch, drei Dinge:

1. Da dies vorsätzlch mit dem Ziel gemacht wurde und nicht versehentlich darf man den Anwalt selbst bezahlen, Zinsen gibt es keine, eventuelle Schäden wären dem Empfänger zu ersetzen.

2. Ein guter Anwalt der Gegenseite könnte vor Gericht erfolgreich mit "Schenkung" argumentieren.

3. Der Empfänger könnte sich auf "Entreicherung" berufen, dann ist das Geld weg





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

4. Das wäre Betrug, da darf man sich schon mal auf eine fette Strafe freuen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mika10
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Sorry, das verstehe ich aber nicht, es tut mir wirklich leid. Danke trotzdem für die Antworten.

Ich wollte mit dem Gedankenspiel auch nur sagen, dass meiner Meinung nach, nach den Antworten.

Würde nichts dagegen sprechen, wenn das jemand so macht. Keiner wird irgendeinen Vorsatz nachweisen können und wenn die Rechtslage wirklich so ist wäre das ne Idee für die Abmahnanwälte noch zusätzlich etwas dazu zuverdienen.

Da man sich anscheinend strafbar macht, wenn man nicht auf sein Konto guckt.

Ich habe oft solche gelesen:

Es gibt da die unterschiedlichsten Urteile.
Ich arbeite selber in einer Bank und wir haben einen Fall, da hat eine Kundin 200.000,- Euro von uns versehentlich aufs Konto gebucht bekommen.
Das wurde erst nach 6 Monaten bemerkt.
Die Kundin behauptet, das Geld ausgegeben zu haben weil sie dachte, es wäre das Erbe ihres kurz vorher verstorbenen Vaters gewesen. Die hat eine Weltreise gemacht und den Rest verschenkt.

Die ersten beiden Instanzen hat die Kundin gewonnen.



Aber nicht einmal, dass es um eine Straftat ging oder dass jemand den Betrag nach 2 JAhren + Zinsen und Anwlatskosten zahlen musste!?


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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Keiner wird irgendeinen Vorsatz nachweisen können <hr size=1 noshade>

Wenn es gar keinen Grund für eine Überweisung gab, wäre das schon möglich.



quote:<hr size=1 noshade>Aber nicht einmal, dass es um eine Straftat ging <hr size=1 noshade>

http://fazjob.net/ratgeber-und-service/beruf-und-chance/banken-und-finanzen/120640_Kurze-Freude-an-unrechtmaessigen-Ueberweisungen.html

Bei eindeutigen und einfachen Sachen ergeht auch häufig einfach ein Strafbefehel und kein großartiges Urteil das in den Medien ein Echo findet.





quote:<hr size=1 noshade>Die ersten beiden Instanzen hat die Kundin gewonnen. <hr size=1 noshade>

Das wäre dann die von mir am 23.10.2014 10:57 unter Punkt 3 erwähnte "Entreicherung"





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

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