Falschüberweisung Strafrecht?

1. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gutefrage1989
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschüberweisung Strafrecht?

Hallo liebes Forum,

Letzte Woche Donnerstag erhalte ich einen Anruf von meiner Bank- auf ein ungenutztes Konto von mir wurden über 1000 Euro überwiesen und ich soll sofort eine Rücküberweisung veranlassen. Bin also direkt zur Bank gefahren und habe mich darum gekümmert. Man versprach mir sofort am nächsten Tag die rückbuchung vorzunehmen. Heute kam ich auf die Idee mal zu schauen ob sich etwas getan hat; nein- Geld immernoch drauf, Brief in Postkarten von der Bank mit der gleichen Forderung nochmal- ein Vordruck den ich hierzu unterschreiben soll... das habe ich jetzt auch nochmal gemacht und direkt eingeworfen.

Da hab ich mich gefragt;

Was kann einem eigentlich passieren wenn man jetzt keine gute Absicht hätte und das Geld behalten würde? Mich interessiert hier die strafrechtliche Seite.

Was kann ich machen wenn die Bank nicht zurück überweist? Ich hab selbst nicht die Daten des Empfängers außer den Firmennamen, will da jetzt aber auch nicht anrufen da der Chef der Firma wohl die Bank ordentlich zur sau gemacht hat, weil sein Geld nicht direkt zurück geholt werden könnte? Hab ein wenig schiss dass er mich für irgendwas anzeigt, selbst wenn das Geld jetzt zurück kommt. Mir ist die Überweisung erst durch den Anruf aufgefallen, das Geld kam drei Tage vorher auf meinem Konto an....

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Gutefrage1989):
Bin also direkt zur Bank gefahren und habe mich darum gekümmert.
Zitat (von Gutefrage1989):
ein Vordruck den ich hierzu unterschreiben soll... das habe ich jetzt auch nochmal gemacht und direkt eingeworfen.

Und beweisen könnte man das ganze wie genau?



Zitat (von Gutefrage1989):
Mich interessiert hier die strafrechtliche Seite.

Da könnte man dann über Unterschlagung nachdenken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Gutefrage1989
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab mir in der Bank von der Bank Bearbeiterin kontoauszüge drucken lassen, auf einen hat sie handschriftlich geschrieben „hiermit beauftrage ich die Rücküberweisung...", ich hab das dann unterschrieben und sie hat das an die Zentrale gegeben. Ich habe hiervon extra eine Kopie machen lassen- außerdem war ein Freund dabei der das bezeugen kann.

Außerdem habe ich im Nachgang eine Mail geschrieben und darum gebeten das Verfahren abzuschließen, sowie ein unterschriebenes Dokument, dass ich der Rücküberweisung zustimme (das zweite mal ja) und das gerne erledigt haben möchte. Von dem Konto hab ich kein Geld abgehoben, es ist seit der Überweisung komplett unverändert.


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#3
 Von 
Gutefrage1989
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Nachfrage: für die Unterschlagung müsste man doch rechtswidrig in den Besitz gekommen sein?

§ 246 Unterschlagung. (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

-- Editiert von Gutefrage1989 am 01.10.2019 20:56

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Gutefrage1989):
Noch eine Nachfrage: für die Unterschlagung müsste man doch rechtswidrig in den Besitz gekommen sein?

Wenn man sich Geld aneignet, von dem man weis das es nicht für einen bestimmt ist ...



Zitat (von Gutefrage1989):
Ich habe hiervon extra eine Kopie machen lassen- außerdem war ein Freund dabei der das bezeugen kann.

Prima, dann muss man sich keine Sorgen machen, das da was strafrechtliches kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Seit wann ist man zur Rücküberweisung verpflichtet?

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#6
 Von 
Gutefrage1989
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Seit wann ist man zur Rücküberweisung verpflichtet?


Wenn ich es richtig verstanden habe- sobald diese Verlangt wird muss man diesen entsprechen, aber man muss es nicht von selbst machen, oder?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Seit wann ist man zur Rücküberweisung verpflichtet?

§§812 - 822 BGB, Ungerechtfertigte Bereicherung


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gutefrage1989
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
Seit wann ist man zur Rücküberweisung verpflichtet?

§§812 - 822 BGB, Ungerechtfertigte Bereicherung


De facto dann kein Strafrecht, oder habe ich das falsch verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
Seit wann ist man zur Rücküberweisung verpflichtet?

§§812 - 822 BGB, Ungerechtfertigte Bereicherung


Nö, ich meine mich zu erinnern, dass das Geld behalten werden kann bis der Zuwender zur Rückgabe auffordert:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Gutefrage1989):
da der Chef der Firma wohl die Bank ordentlich zur sau gemacht hat, weil sein Geld nicht direkt zurück geholt werden könnte?
Und das hat dir alles die Bank-MA erzählt? Darf die das überhaupt?

Und wie kommst du überhaupt auf Strafrecht?
Zitat (von Gutefrage1989):
sobald diese Verlangt wird muss man diesen entsprechen, aber man muss es nicht von selbst machen, oder?
Und wenn man nicht bemerkt, dass auf dem ungenutzten Konto seit Monaten 1000,- schlummern?

Die Bank kümmert sich doch-- lass sie machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Nö, ich meine mich zu erinnern, dass das Geld behalten werden kann bis der Zuwender zur Rückgabe auffordert:
Was selbiger wohl bei seiner Bank veranlasst hat und darüber wohl den eigentlichen Kontoinhaber auch ausfindig machen will/könnte.

Man kann den kurtzen oder den langen Weg gehen, Ergebnis wird letztendlich das selbe sein ;)

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#12
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Unterschlagung fällt schonmal vollständig raus, weil das nur für körperliche Sachen gilt. Die Wertstellung auf dem Konto ist keine körperliche Sache.

Den Rückforderungsanspruch hat derjenige, der von einem anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat. Als solches kommt durchaus schlicht die andere Bank in Betracht.

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